Selbstbefriedigung bei einsehbarer Wohnung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Du darfst in Deiner Wohnung nackt rumlaufen... und bis zur Grundstückgrenze nackt gehen....

Wenn Du an Dir selbst Hand anlegst mit dem Ziel gesehen zu werden, könnest Du Probleme bekommen....

Wenn es die Nachbarn durch Zufall sehen, kein Problem.....

Wie immer ist was rechtlich richtig ist auch für einen wirklich gut. Wenn Deine Nachbarn Dir zusehen wird das Gerede sicherlich groß sein und viele andere ziehen dann eventuell falsche Rückschlüsse....


Du musst entscheiden, ob du dabei gesehen werden willst. Wenn nicht, findest du eine Möglichkeit die Einsehbarkeit deiner Wohnung zu verhängen. Ich nehme an, dass man dich auf der Toilette oder im Badezimmer auch nicht beobachten kann. Solltest du aber gesehen werden wollen, dann könnte man das als Exhibitionismus auslegen und dir unterstellen, dass du provozieren wolltest oder das sogar als "sexuelle Belästigung" auslegen und das wäre dann strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – wissenschaftliche Studien über viele Jahre zu diesem Thema

heikue 
Fragesteller
 13.01.2012, 15:04

keine Absicht...nur falls man doch mal dabei gesehen wird

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klar darft du, zumindest wenn das frundstück dir gehört. rein theorethis kannst du nen grossen garten kaufen und mit 10 jahren dort autofahren. des is deine sache

Nackt herumzulaufen ist kein Problem! Alles darüber hinaus ist sone Sache! Selbst wenn Du freigesprochen würdest - der Prozess und das Gerede sind nicht angenehm!

Das darfst du immer... Solange du niemanden damit belästigst :D