Nippel per Gesetz verboten?
Es entsteht der Eindruck es sein verboten als Frau die Brustwarzen in der Öffentlichkeit zu zeigen...
Ist da was dran?
Welches Gesetz verbietet das?
5 Antworten
Ich denke es ist nicht generell verboten, eine Frau darf ein Kind in der Öffentlichkeit stillen, es gibt viele Baggerseen mit FKK Stand, und auch Parks wo es geduldet wird das sich Frauen oben ohne sonnen.
Wer behauptet, das sei verboten?
Komisch (und ggf. strafbewehrt) wird es erst, wenn sie anfängt daran rumzuspielen.
https://www.kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/erregung-oeffentlichen-aergernisses/
Durch die Sozialen Medien bekommt man viele Eindrücke, die sehr realitätsfern sind. ;)
Wenn Facebook und Co. keine Nippel von Usern etc. zeigen wollen dann ist das deren "Hausrecht". Wahrscheinlich US-amerikanisch-prüde geprägt. Mit dem deutschen StGB hat das aber wenig gemein.
Dafür braucht man kein Gesetzt, jeder der logisch denken kann weiß das sowas unangebracht und eklig ist. Aber es ist Erregung öffentlichen Ärgernisses, es laufen ja auch Kinder draußen rum und viele Menschen ekeln sich auch vor nackten Nippeln. Selbst bei Männern ist oben ohne einfach oft unangebracht und unattraktiv.
Es wird auch in den Medien total übertrieben, überall sieht man nackte Brüste, das ist doch nicht normal? Wozu gibt es den Bekleidung….
Ob sich jemand ekelt ist aber nicht maßgeblich. Maßgeblich ist das StGB. Und da sind nur "sexuelle Handlungen" verboten, Nacktheit per se nicht.
Wieso eigentlich sollten Kinder sich ekeln? Die haben 5 Jahre vorher doch noch selber an Nippeln gelutscht...
Und dann wäre es ja Kindeswohlgefährdung, Kinder mit zum FKK zu nehmen. Isses aber nicht.
Im Gesetz Erregung öffentlichen Ärgernisses geht es um sexuelle Handlungen und nicht um Nackheit.
StGb Paragraph 183 des österreichischen Gesetzes "Exhibitionistische Handlungen".
Aka Erregung öffentliches Ärgenis
In DE können nur Männer sich exhibitionistisch entblößen. https://dejure.org/gesetze/StGB/183.html
Erregung öffentlichen Ärgernisses müsste aber auch für Frauen ziehen. Erfordert aber "sexuelle Handlungen", was bei bloßer Nacktheit nunmal nicht gegeben ist. https://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html
Nein, aber dort gibts sicher auch ein öffentlich einsehbares Gesetzbuch.
Erregung Öffentlichen Ärgernisses
Dann kannst du ja auch sicherlich beweisen, dass in diesem gesetz steht, dass das verboten ist.
Hat ein Richter mal so entschieden?
Ich konnte dazu nichts finden
Durch die Sozialen Medien bekommt man den Eindruk...
Danke