Nackt radfahren im Wald?

EugeneHKrabs  26.06.2023, 12:17

Ist dein User-Name nun deine Telefonnummer oder dein Geburtsdatum?

04111963 
Beitragsersteller
 26.06.2023, 12:19

Geburtsdatum, also ruf lieber nicht an

EugeneHKrabs  26.06.2023, 12:30

Warum passt das Geburtsjahr von deinem Profil nicht zum Geburtsjahr aus deinem User-Namen😜 ?

04111963 
Beitragsersteller
 26.06.2023, 12:33

Danke für den Hinweiss, war mir noch nicht aufgefallen. Habe ich gerade geändert. Sorry!

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, im Grunde darfst Du das.

Es gibt kein Gesetz, dass in Deutschland Nacktheit in der Öffentlichkeit grundsätzlich verbietet. Auch (völlig) nackt im Wald Rad fahren ist nicht grundsätzlich verboten.

Es sei denn es hat einen sexuellen Kontext (§ 183 StGB Exhibitionismus). Was einige vermuten (Erregung öffentlichen Ärgernisses) ist es ganz klar nicht, dass setzt nämlich zum einen eine sexuelle Handlung voraus (da reicht nackt sein nicht) und zusätzlich den Vorsatz zu provozieren (§ 183a StGB). Man kann hier zwar unter Umständen die Provokation unterstellen, nicht jedoch den sexuellen Kontext, wenn ich jetzt unterstelle, dass du einfach nur einen nudistischen Lebenswandel hast und nackt sein möchtest.

Es käme potentiell noch §118 Ordnungswidrigkeitengesetz in Frage (Belästigung der Allgemeinheit, früher als "grober Unfug" bekannt).

Das ist jedoch sehr unbestimmt, verbietet Nacktheit nicht grundsätzlich und lässt eine Einordnung in den Gesamtkontext offen. Zwar wurden schon Menschen nach diesem Paragraphen tatsächlich für Nacktheit mit Geldbußen bestraft. Aber das ist ein alles und nichts Paragraph. Danach wurde auch schon das Stören öffentlicher Gelöbnisse der Bundeswehr oder das Vollspritzen von Fußgängern durch rücksichtsloses Autofahren bestraft.

Der Paragraph soll alles abdecken, dass gesetzlich eigentlich nicht geregelt ist, aber wo es um Verhaltensweisen geht, die grob gegen anerkannte Regeln von Sitte, Anstand und Ordnung verstoßen und zwar in einem Ausmaß dass die Allgemeinheit unmittelbar gefährdet oder belästigt und zugleich die öffentliche Ordnung dadurch beeinträchtigt wird. Mit anderen Worten: da bleibt sehr viel Interpretationsspielraum.

Die Frage ist hier einfach wie gesellschaftlich akzeptabel eine nudistische Lebenseinstellung ist (und gesellschaftlich akzeptabel meint etwas anderes als die Frage ob sich einzelne daran stören).

Es gibt ja jedes Jahr eine gewisse Anzahl von Nacktwanderern, die tatsächlich nichts anderes wollen als nackt draußen rum zu laufen und zu wandern. Im Grunde ist das ja das Gleiche wie bei Dir.

Das beschäftigt tatsächlich regelmäßig im Sommer Gerichte in Deutschland und die werden keinesfalls immer verurteilt. Es wird dabei wohl auch sehr unterschiedlich behandelt und auf den Zusammenhang / Hintergrund geschaut. Wenn Du im Wald an einer Stelle bist, wo Du eigentlich damit rechnen konntest nicht entdeckt zu werden ist es sozusagen was anderes, als wenn Du nackt auf einem Rastplatz rum springst und Leute erschreckst.

Um dir allerdings Unannehmlichkeiten, Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafverfahren zu ersparen (egal wie die dann ausgehen), würde ich mich an Deiner Stelle nicht einfach im Wald nackt machen.

Aber unabhängig davon gilt tatsächlich: es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass man bekleidet sein muss.

ich bin wie ich jung war auch immer ganz splitter nackt ( bin auch intimrasiert ) durch den Wald mit den Fahrrad gefahren der Wald war 5 km lang zwei alte Frauen hätten mich bald gesehen haben aber nicht hergeschaut - mache ich heute auch noch aber nicht jeden Tag - bin 58 Jahre ( M )

Wüsste nicht, warum Du das nicht dürfen solltest! - Du belästigst ja niemanden damit!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kannst trotzdem Ärger bekommen und ich Wette zu 100% weißt du das auch ganz genau und möchtest hier nur eine Kontroverse suchen!

Ja, kannst trotzdem Ärger bekommen.