Nackt auf dem Balkon?

12 Antworten

Darfst du, da der Balkon zur Wohnung gehört.

Aber es gibt Einzelfälle, So können sich andere Mieter/Nachbarn/Mitmenschen gestört fühlen wenn der Balkon z.B. offen einsehbar wäre oder die mit Absicht präsentierst so dass das freizügige Sonnenbaden zur „Belästigung der Allgemeinheit“ führt. Dann ist zu viel Nacktheit eben doch eine Ordnungs­wid­rigkeit und kann mit einem Bußgeld zwischen fünf und eintausend Euro bestraft werden. Als Belästigung der Allgemeinheit gilt nach § 118 des Gesetzes über Ordnungs­wid­rig­keiten, „wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“

Mit einem Handtuch sollte es auf jeden Fall legal sein, anders aber wahrscheinlich auch.

Glaube ist legal mach einfach kannst ja zur Not wenn du dich dann wohler fühlst an den Seiten irgendwas aufstellen

Wenn du in meiner Nähe wohnst auf jeden Fall.

So lange sich keiner gestört fühlt , kann man das machen.