Nackt auf Bahnhof?


10.05.2021, 13:11

PS: Bin männlich.

8 Antworten

Vermutlich eine Anzeige nach dem OWiG §119

Auch eine Anzeige nach §183 kommt in Betracht. Wenn du ein Mann bist. Exhibitionismus ist nämlich die einzige Straftat die ausschließlich von Männern verübt werden kann.

§183a wie die meisten hier meinen dürfte auf keinen Fall erfüllt sein.

ankommen wirst du wohl eher nicht. abgesammelt...

(Wo kein Kläger, da kein Richter... wenn sich keiner beschwert, passiert auch nix.)

Da werden dich so einige Leute dich komisch angucken und wahrscheinlich wirst du auch irgendwann von der Polizei nach deiner Motivation gefragt ;)

Das wirst du nicht lange machen ! Ein geistig gesunder Mensch hat ein natürliches Verhältnis zur Sexualität und auch ein Schamgefühl. Nur allzu richtig, wenn die Polizei kommt um dem unsinnigen Spuk ein Ende zu machen. Außerdem gibt es eine Anzeige.

Vermutlich entgleisen dann alle Züge.