Nachbarin nackt fotografiert?


30.06.2024, 09:27

Sie sonnt sich halt immer genau in richtung meines Zimmers. Manchmal massiert sie dan auch ihre Brüste mit oder wackelt mit ihrem Po


30.06.2024, 09:47

Ist es denn normal dass die sich immer Richtung meines Zimmers sonnt und dabei auch ihre Brüste massiert und mit dem po wackelt?

10 Antworten

Ich nehm an, Du meinst die Rechtslage in Deutschand.

Strafbar nach §184k StGB ist das nicht, weil diese Bedingung nicht erfüllt ist: "soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind"

Strafbar nach §201a StGB ist das nicht, weil diese Bedingung nicht erfüllt ist: " in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum"

Alles weitere zum "Recht am eigenen Bild" findest Du in der Wikipedia.

Außerdem: Mit Deinem Profilbild behauptest Du, ein Mädchen zu sein, und in Deinen Postings behauptest Du, ein Junge zu sein. Wenn Du ein Junge bist, bitte tausch Dein Profilbild gegen ein männliches aus. Trolle, die sich daran weiden wie doof wir alle sind, haben wir hier nicht so gerne.


Lionheart151  30.06.2024, 14:08

Zumal er auch noch - wahrscheinlich fälschlicherweise - die (wohl erfundene) Nachbarin des Besitzes von Jugendpornografie beschuldigt. Er täuscht hier also eine Straftat vor. Darum habe ich das bereits zur Anzeige gebracht.

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Charalambos  30.06.2024, 17:45
@Lionheart151

Welche Straftat täuscht er vor? Wo wird irgendwer des Besitzes von Jugendpornographie bezichtigt? Die einzige die davon schreibt bist Du. Hier ist nirgends von irgendwelchen Pornographischen Aufnahmen die Rede. Und erst recht nicht von Jugendpornographie. Kinder- und Jugendpornographie bezeichnet die pornographische Darstellung von Minderjährigen. Die 29 Jährige Nachbarin ist weder jugendlich, noch ist Nacktheit für sich genommen eine pornographische Darstellung. Pornographie ist die Darstellung einer sexuellen Handlung oder eine explizite Präsentation der Geschlechtsorgane zum Zwecke sexueller Erregung.

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Du darfst es behalten. Spannen und auch Fotos machen ist nicht verboten. Das gilt allerdings nur, wenn sie so lag, dass man sie von außen problemlos sehen konnte und Du nicht extra auf eine Leiter geklettert bist oder auf ihr Grundstück gegangen oder durch die Hecke geklettert oder so.

Wer wissentlich in Kauf nimmt gesehen zu werden oder es sogar darauf anlegt, der muss auch damit rechnen. Und öffentlich sichtbare Personen darf man auch fotografieren. Du darfst das Bild allerdings nicht weiter verbreiten oder gar verkaufen. Dabei muss sie zustimmen (Recht am eigenen Bild).

Aber Dir darauf einen runter holen darfst Du. Zumindest rein rechtlich betrachtet. Ob sie das alles gut findet und es wirklich in Ordnung ist, das ist was anderes...


Buddy19452  13.07.2024, 00:45

Du erzählst einen Scheiss der hat sie ohne Erlaubnis in ihren Garten fotographiert das ist strafbar .. und nicht erlaubt und als Wichsvorlage gleich gar nicht löschen und wenn ich dein Nachbar wäre würde ich mit deinen Eltern reden und dich anzeigen wer ohne Erlaubnis Fotos von anderen macht macht sich strafbar.....und das ist auch gut so...!

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Charalambos  13.07.2024, 10:44
@Buddy19452

Keine Ahnung, warum Du zu so einer Gossensprache greifst. Aber es ist tatsächlich so.

Auch wenn das viele denken, es ist nicht strafbar. Man darf das, was man mit eigenen Augen sieht auch jederzeit für sich privat im Bild festhalten. Eine Ausnahme wäre nur, wenn er dafür unbefugt in einen gesetzlich geschützten Bereich eingedrungen wäre. Sprich er durfte nicht über Mauern klettern, kein Loch in einen Sichtschutz bohren, nicht ihr Grundstück betreten, nicht in ihre Wohnung eindringen. Aber alles was in ihrem Garten von außen klar sichtbar ist darf er auch fotografieren. Und ob sie dabei in Jeans und T-Shirt Unkraut zupft oder sich nackt sonnt spielt keine Rolle. Nacktheit ist kein besonderes Schutzgut und ändert nichts an der Rechtslage.

Er darf das Foto nicht veröffentlichen, nicht weiter verwenden etc. Da greift das Recht am eigenen Bild. Dafür müsste er um Erlaubnis fragen. (In bestimmten Situationen würde aber selbst das nicht gelten.)

Er hat das Foto in einer problemlos öffentlich einsehbaren Situation gemacht, in der sie sich zwar sicher nicht extra für ihn präsentiert hat (das ist wohl eher seine pubertäre Fantasie), es sie aber auch nicht stört. Er hat nur im Bild festgehalten was er unter normalen Umständen regelmäßig sehen kann.

Und ob er das dann als Wichsvorlage nutzt... Auch das ist ja nicht verboten.

Klar, wenn es sie stört kann sie mit ihm oder seinen Eltern drüber reden. Aber ganz ehrlich, wenn er das Foto nicht hat, dann macht er das einfach mit seiner Fantasie nach dem er sie mal wieder im Garten gesehen hat. Wenn du wüsstest auf welche Bilder pubertierende Teenager sich alles einen runter holen. Hast Du vergessen, das Du auch mal jung warst? Ich habe dafür früher immer die Bikini-Fotos im Quelle-Katalog genommen...

Wie gesagt, ich habe sein Verhalten nicht moralisch bewertet. Das steht mir nicht zu. Ich habe nur geschrieben, dass es rechtlich betrachtet nicht verboten war.

PS: und falls Du glaubst dass es rechtlich doch anders ist, dann wäre es schön wenn Du mir die konkrete Rechtsquelle (sprich das konkrete Gesetz bzw. den konkreten Paragraphen) nennen könntest, nach dem er etwas verbotenes getan hätte. Dann hätte auch ich wieder etwas dazu gelernt...

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Charalambos  13.07.2024, 12:18
@Buddy19452

Dann solltest Du es nochmal versuchen. Einfach Paragraphen-Bingo in der Hoffnung das schon was dabei ist hilft nicht.

§201 StGB regelt die Vertraulichkeit des Wortes. D.h. das Du niemanden in seiner Wohnung abhören darfst, keine heimlichen Mittschnitte von vertraulichen Gesprächen machen darfst und das erst recht nicht veröffentlichen darfst. Das heißt da geht es um etwas komplett anderes. Das hat mit dem was der Fragesteller gemacht hat nicht mal im Ansatz zu tun. § 201 StGB ist also in diesem Zusammenhang schon mal Quatsch

§238 StGB ist der Stalking-Paragraph. Da geht es um systematisches Nachstellen und Eindringen in die Privatsphäre. Auch das ist etwas anderes als das hier geschilderte. Wenn er sie über Wochen hinweg ausspionieren und sich mit einem Teleobjektiv auf die Lauer legen würde oder wenn er in ihren Garten klettert und hinter der Hecke wartet, dann wäre das der Fall. Aber all das ist nicht gegeben. Schon die Anfangstatbestände sind hier nicht erfüllt. Weder hat er ihr systematisch nachgestellt, noch hat er irgendwas widerholt getan, noch hat er etwas getan, was geeignet ist die Lebensgestaltung der Nachbarin zu beeinflussen. Er hat lediglich festgehalten was öffentlich sichtbar war.

Also: die beiden von Dir zitierten Paragraphen beschreiben weder den vom Fragesteller beschriebenen Sachverhalt, noch schränken sie in irgend einer Art und Weise ein, ob man jemanden in einer öffentlich sichtbaren Situation bildlich festhalten darf. Es geht in beiden Fällen um etwas komplett anderes.

Wie gesagt, Du kannst es ja nochmal versuchen...😉

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Lionheart151  30.06.2024, 09:49

Das ist falsch. Niemand darf ohne sein Einverständnis fotografiert werden. Erst recht nicht nackt.

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Charalambos  30.06.2024, 10:22
@Lionheart151

Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrtum.

Solange sich jemand im öffentlich zugänglichen (einsichtigen) Raum befindet darf man auch fotografieren. Man darf das Bild dann nicht weiterverwenden, ins Netz stellen oder veröffentlichen. Aber den von einem selbst gesehenen Augenblick darf man (für sich ganz privat) festhalten. Ob die Person nackt ist, einen Faschingshut auf hat oder besoffen in der Ecke liegt spielt keine Rolle, solange es öffentlich einsehbar war.

Ob man es machen sollte und ob es den Umgangsnormen entsprechend statthaft ist, ist eine andere Frage. Aber legal ist es.

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Lionheart151  30.06.2024, 10:25
@Charalambos

Der Garten ist aber kein öffentlicher Raum!

Der Junge hat eien Straftat begangen und wird als Gecshädigher im Verfahren gegen die Nachbarin wegen Besitzes von Jugendpornografie bald vonder Polizei hören. Schließlich wurde er ja Opfer sexuellen Missbrauchs, wie er selbst hier öffentlich machte.

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Charalambos  30.06.2024, 10:53
@Lionheart151

Aber öffentlich einsehbar und darauf kommt es an.

So wie die Frage gestellt ist, sonnt sich die Nachbarin so, dass man sie von den Nachbarhäusern aus ohne Probleme sehen kann und offenkundig ist sie sich dem auch bewusst. Eine Straftat wäre es nur, wenn er in ihre Wohnung/ihr Grundstück eingedrungen wäre um sie zu sehen.

Und mit Jugendpornographie hat das überhaupt nichts zu tun.

Kinder- und Jugendpornographie bezeichnet die pornographische Darstellung von Minderjährigen. Die 29 Jährige Nachbarin ist weder jugendlich, noch ist Nacktheit für sich genommen eine pornographische Darstellung. Pornographie ist die Darstellung einer sexuellen Handlung oder eine explizite Präsentation der Geschlechtsorgane zum Zwecke sexueller Erregung.

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst - das Verhalten mag zwar gesellschaftlich verpönt sein, aber eine Straftat liegt hier nicht vor. Von keinem von beiden.

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Lionheart151  30.06.2024, 14:06
@Charalambos

Nein! Du darfst niemanden heimlich und ohne dessen Zustimmung in seinem eingenen Garten nackt fotografieren, auch nicht wenn man den von der Straße aus sehen kann!

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Charalambos  30.06.2024, 17:39
@Lionheart151

Doch. Egal ob Du das einsiehst oder nicht. Auch die Frage ob jemand nackt ist spielt keinerlei Rolle. Gegen welchen konkreten Paragraphen soll das denn Deiner Meinung nach verstoßen?

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Lionheart151  01.07.2024, 00:37
@Charalambos

Brauche ich nicht. Amn darf NIEMANDEN ohne dessen Erlaubnis nackt fotografieren, auch nucht in dessen Garten!

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Charalambos  01.07.2024, 09:53
@Lionheart151

Wo steht das? Was man nicht darf legt das Gesetz fest. Einfach das Du schreibst, das man niemanden ohne dessen Erlaubnis nackt fotografieren darf gilt nicht. Du hast einfach nicht Recht. Es mag sein, dass es nicht Deinem Gerechtigkeitsempfinden entspricht, aber das ändert nichts daran, dass es trotzdem nicht grundsätzlich verboten ist.

@hamberlona hat ja ganz klar geschrieben warum es in dem Fall nicht verboten ist.

Und auch die Tatsache dass Du nichts an hast ändert daran nichts. Nackt sein ist kein besonderer Schutzstatus.

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sie befand sich im Garten, damit muss sie eben auch rechen, dass da einige sich stören und für ihre Lichtbildsammlung nutzen. es ist eben nicht der via Gesetz geschützte Wohnbereich, sprich Wohnung. Aber, sie weitergeben, dass verletzt dann das Recht am eigenen Bild und wird strafrechtlich verfolgt.

also wenn du es für nur für dich nutzt, und du es nicht jedem (!) erzählst, deine Sache. so wie es ihre Sache ist sich zu zeigen, wo andere sie sehen könnten.

Eigentlich hättest du das Bild nicht einmal machen dürfen, aber wenn du es nur zum eigenen Gebrauch behältst, wird es nie jemand merken. Aber wenn du genug darauf abgespritzt hast, bitte vernichten.


lukis144 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 09:23

Also darf ich es nicht für immer behalten? Habe es ja jetzt eh gelöscht aber sie sonnt sich halt jeden Tag genau in Richtung meines Zimmers. Darf ich mir denn da einen runterholen?

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Lionheart151  30.06.2024, 09:59
@PegasusPonny123

Dann ist das sexuelle Belästigung und der Kleine schneller als er gucken kann, ein vorbestrafter Sexualstraftäter.

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Charalambos  30.06.2024, 17:52
@Lionheart151

Wie ist denn die Rechtslage? Gegen welchen Paragraphen verstößt er denn, wenn er sich in seinem Zimmer einen runter holt?

Du bist besessen davon, hier eine Straftat zu konstruieren - irgendwas mit unerlaubtem Fotografien, mit sexueller Belästigung, mit Jugendpornographie... nichts davon trifft rechtlich gesehen zu.

Man merkt Dir an, dass Du das alles verwerflich findest. Das mag ja sein. Aber das etwas moralisch verwerflich ist macht es noch lange nicht strafbar. Strafbar ist nur, was gegen ein konkretes Gesetz bzw. einen konkreten Gesetzesparagraphen verstößt. Und das macht es nicht. Oder kannst Du mir eine konkrete Gesetzesnorm nennen, gegen die hier verstoßen wird?

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Rechtlich schwierig. Aber gleichgültig, da es nie jemand heraus finden dürfte.


Lionheart151  30.06.2024, 09:52

Da er so clever war, das hier öffentlich im Internet breitzutrtwn, wissen das jetzt alle, die das hier gelesen haben.

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lukis144 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 09:55
@Lionheart151

Habe es ja gelöscht außerdem hat sie mich auch schon nackt fotografiert

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Lionheart151  30.06.2024, 09:58
@lukis144

Damit wäre sie im Besitz von Jugendpornografie. Das sit eien Straftat. Hab das soeben anonym an die Polizei weitergeleitet. Du bist schließlich Opfer von Missbrauch geworden.

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