Mit 20 sex mit einer 17 jährigen Jungfrau im Wald?

6 Antworten

Allgemein könnte hier §174 StGB vorliegen, da diese Person noch minderjährig ist und zu dir in einem Ausbildungsverhältnis steht, bzw. stand.

Ob dies allerdings wirklich zutreffen würde, kann nur ein Gericht entscheiden, und dieses greift erst ein, wenn dieses Mädchen oder ihre Eltern dich deshalb anzeigen.

Wenn sie offensichtlich damit einverstanden ist, stelle ich mir vor, dass das eher unwahrscheinlich ist. Auch scheinst du sie ja nicht aufgrund ihrer dir untergeordneten Position ausnutzen zu wollen.

Völlig unproblematisch ist es also nicht, dass du aber deshalb Probleme bekommst, halte ich persönlich für eher unwahrscheinlich. Letztendlich ist es deine und ihre Entscheidung. Du könntest diese Geschichte ja auch ihr gegenüber mal ansprechen, dann wirst du sehen, was sie davon hält.

Halte ich für einen unangemessenen Rahmen dafür und euer bisheriges Verhältnis auch für das falsche. Ich bin ja wirklich nicht fürs sich aufheben aber das ist so nicht gesund.

Wenn du Bock drauf hast, dann los.

"„Versuchung sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen.“ (Oscar Wilde)

Wenn ihr beide es wollt why not?