Meine Cousine will Sex mit mir?

6 Antworten

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Also vorneweg Verboten ist es nicht, das fällt gesetzlich nicht mehr unter Inzest.

Entweder du sagst ihr das du das nicht willst oder du tust es einfach.

Möglicherweise versuchen ihr aus dem Weg zu gehen.. Auch bei Familien Angelegenheiten wie Geburtstagen.. Mache ihr K̠L̠A̠R̠ und D̠E̠U̠T̠L̠I̠C̠H̠ das du es einfach nicht willst !! Und drohe ihr und sage ihr das du sonst zu ihren oder deinen Eltern gehst !!
Mein Cousin ist auch 15 und ich 13 ich würde N̠I̠E̠M̠A̠L̠S̠ allein nur auf den Gedanken kommen ihn sowas zu fragen !!

              Viel Glück :)

Sry aber bei sowas musst du nunmal deinen Eltern sagen das ist krank :_(
oder versuche nochmal wirklich mit ihr zu reden wie alt ist sie?


Solirio  04.01.2016, 03:01

13 ist n schlechtes alter

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Parkour01 
Beitragsersteller
 04.01.2016, 02:39

13 das is ziemlich krass

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Mit dem Alter würde ich es auch nicht machen. Warte mal bis sie so 17 oder so ist und schau dann mal ob sie immer noch will...

Deine Cousine?
Du willst doch nicht hoffentlich mit einem von deinen Familienmitgliedern schlafen?
Das ist strafbar und nennt sich nach StGB Inzest. Einige haben dies schon getan und es kam zu einer ungewollten Schwangerschaft. Die entstandenen Kinder sind meist zu 95% behindert und leiden an Folgekrankheiten, da Mutter und Vater eine sehr ähnliche DNA haben und das ist fatal.
Schlag dir das schnell aus dem Kopf!


buma1978  04.01.2016, 04:56

alles lesen, denken, evtl. recherchieren, und dann vielleicht schimpfen:

  1. Parkour01 will NICHT mit ihr schlafen
  2. Juristisch wäre hier das Alter und nicht die Verwandtschaft das Problem. Zumindest wenn Parkour01 14 oder älter ist.
  3. Inzest wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern,  Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln,  Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern verfolgt. In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren; es bleiben aber etwa Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar. Ein Gericht, das mit einem Inzestfall entsprechend § 173 StGB betraut ist, kann allerdings (wie bei jedem Vergehen) nach §§ 153 ff. StPO das Verfahren bei „geringer Schuld“ einstellen. (Quelle Wiklipedia) Aus juristischer Sicht ist eine Verbindung von Cousin und Cousine in Deutschland kein Inzest.
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Taube95  04.01.2016, 02:54

Dann erkläre ihr die Folgen ihrer unüberlegten Idee. Sex unter Familienmitglieder ist strafbar, ich hab dir erklärt warum.

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Parkour01 
Beitragsersteller
 04.01.2016, 02:52

hatte ich ja nicht mal vor nur sie will das

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HeavyBlonde  04.01.2016, 02:52

er wollte es nie und er will es auch nie, anscheinend ist sie die treibende Kraft!!!

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