Mein Lehrer hat mich erwischt als ich mich in der Schule selbst befriedigt habe. Was soll ich tun?
Hallo :) Seit letztem Schuljahr stehe ich (weiblich 15) total auf meinen Deutsch Lehrer, er ist frisch von der Uni und so Cutie <3. Vorgestern in der Deutsch Stunde, habe ich es einfach nicht mehr ausgehalten. Als alle Aufmerksamkeit nach vorne gerichtet war und ich mich unbeobachtet gefühlt habe (ich sitze alleine in der letzten Reihe), habe ich mich mit meinem Textmarker selbst befriedigt. Plötzlich stand er direkt vor mir und hat mich entgeistert angestarrt. Ich bin dann wortlos aufs Klo gerannt und bis zum Ende der Stunde dort geblieben. Übermorgen sehe ich ihn wieder, wie soll ich reagieren wenn er mich darauf anspricht?! Ich bin echt verzweifelt :( Bitte helft mir
10 Antworten
Das glaube ich Dir, dass er Dich entgeistert angestarrt hat.
Du könntest ihm morgen vielleicht sagen, dass Du eine Unterleibserkrankung hast und zum Arzt gemusst hättest, aber an den Unterricht teilnehmen musstest.
Sage ihm, dass Du starke Schmerzen hast und deswegen mit dem Marker dagegen gedrückt hast.
Wenn er Deine Eltern anrufen sollte, sagst Du denen dasselbe. Ist zwar gelogen, aber was willst Du tun?
Ich würde mal stark davon ausgehen, dass dies deinem Lehrer genauso peinlich war dir dir, deswegen glaube ich auch nicht dass er dich darauf ansprechen wird.
Wenn du dass das nächste mal machst, achtest du aber besser darauf dass du dabei alleine bist. Dann spricht da auch nichts gegen, und es muss dir auch nichts mehr peinlich sein.
Wow mit den Textmarker nicht schlecht hast du ein Kleid angehabt oder die Hose geöffnet, ich stelle es mir gerade vor sicherlich nicht einfach gewesen.
Nun ja das ist dann halt so und wenn es ihn Tangiert hätte dann wärst du schon längst mit deinen Eltern zum Gespräch gerufen worden, bleibt Ruhig und Entspann dich so schlimm ist es sicherlich nicht.
Er wird damit professionell umgehen können also tu du das auch, nicht drauf ansprechen und nichts dazu sagen
Er wird wahrscheinlich selber nichts sagen weil ihnen das Thema wahrscheinlich sehr peinlich ist.
Er macht sich Warscheinlich selbst strafbar.
§ 203 StGB
Verletzung von Privatgeheimnissen
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
2. Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung. (Lehrer)
die Wahrheit sagen :'D