Mastubieren erlaubt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, da kann man dich für melden wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert ist aber sehr gering.

Wenn derjenige sich verbirgt, hast du einfach Pech gehabt, wenn du ihn doch dabei beobachten kannst.

Nur wenn man gänzlich ohne Deckung sexuelle Handlungen vornimmt, macht man sich strafbar.


R11699 
Beitragsersteller
 17.07.2019, 10:10

Okay und wie sieht diese Strafe aus?

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Still  17.07.2019, 10:31
@R11699

Kommt auf die Zeugen und den Ort an. In aller Regel eine Geldstrafe.

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Ich denke mal, wenn du irgendwo im Wald bist - oder generell in der Natur, da siehst du ja schon von weitem, ob da jemand ist, der dich stören könnte und dann kannst du ja aufhören. Im Wald hat man ja meistens eine decke und oder eine Handtuch mit auf dem man liegt. Wenn man dann gestört wird, kann man sich einfach auf den Bauch legen.


Still  17.07.2019, 06:18

klingt nach eigener Erfahrung/Praxis ; - )

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An sich ist es denke ein öffentliches Ärgernis aber ich denke es stört sich keiner großartig dran wenn a) keine Kinder in der Nähe sind und b) du unter 18 bist das ist alles noch Pupertät


R11699 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 21:08

Und wenn man über 18 ist?

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Justin008  17.07.2019, 12:42
@R11699

Danngehts doch noch voll klar unbedingt erwischen lassen solltest du dich aber trotzdem nich =)

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R11699 
Beitragsersteller
 17.07.2019, 12:56
@Justin008

Wäre wsl nich so gut würd ich sagen^^

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