Mann berührt, Wudu ungültig?
Habe beim Einkaufen die Hand von einem Kassierer berührt. Ist die Gebetswaschung jetzt ungültig?
Muss ich dann eine ganz neue machen oder kann ich auch etwas weglassen wie zum Beispiel das Waschen vom Glied oder anderes?
3 Antworten
Darüber, ob das Wudu beim berühren des anderen Geschlechts ungültig wird, gibt es unterschiedliche Meinungen. Bspw nach der Hanafitischen Rechtsschule ist das Wudu unbeeinträchtigt, während es nach der Schaafiitischen meines Wissens ungültig wäre.
Deinen Wudu musst Du komplett neu machen.
Das Waschen des Intimbereiches ist keine Voraussetzung des Wudu, es muss nur für das Gebet sauber sein, dh das müsstest du nicht wiederholen, sondern nur den Wudu selbst.
Nein, tatsächlich nicht. Das wird in den Büchern über Islamisches Recht ausgeführt und genau erklärt.
Ja, nach der Schaafiitischen Rechtsschule wäre die Gebetswaschung dadurch ungultig.
Übrigens ist es aus islamischer Sicht auch nicht erlaubt eine fremde (nicht Mahram) Person des anderen Geschlechts absichtlich zu berühren.
Der beste Weg, diese Angelegenheit ganz unaufgeregt und elegant zu regeln, ist der Grundsatz, dass man direkt vor jedem Gebet Wudhu vollzieht.
Du solltest die Gebetswaschung neu machen, da nun dein Wudu ungültig ist ( ich gehe davon aus das der der dich Kassiert hat ein Mann ist)
Ich denke, dass „berührt“ eher eine harmlose Umschreibung von sexuellen Aktivitäten ist. Also nicht hier mit dem Kassierer, sondern in den islamischen Quellen.