Loli Hentai?

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StgB § 184b formuliert es stets mit "tatsächlich oder wirklichkeitsnah" - insofern kann man bei dem, was wohl die meisten unter Loli-Hentai verstehen werden, nicht von etwas Illegalem reden.
Wirklichkeitsnah ist hierbei so erläutert, dass es tatsächlich den Eindruck vermittelt eine reale fotographische Aufnahme (oder eine reale Aufnahme, welche mittels Nachbearbeitung abgeändert wurde) zu sein - lediglich an die Realität angelehnte Ähnlichkeit im Zeichenstil ist also nicht gemeint.