kann ich verhaftet werden?

1 Antwort

Nein. Weder hast du tatsächlich kinderpornographische Inhalte abgerufen, noch hast du vorsätzlich gehandelt. Demnach ist sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand des § 184b III StGB nicht erfüllt.

In Zukunft solltest du aber bitte dennoch etwas vorsichtiger sein, wenn du auf irgendwelchen dubiosen Websites unterwegs bist.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)