Kann ich mich beim sb filmen?

15 Antworten

Na klar kannst du dich filmen, was ich allerdings trotzdem nicht machen würde. Aber ich würde dir auf jeden Fall davon abraten, das zu verschicken.

LG m15

Wenn du Minderjähriger bist, darfst du es nicht. Sprich, wenn du unter 18 bist.

Das wäre der Straftatbestand Produktion von Jugendpornografie und Verbreitung von Jugendpornografie.

Also nein, ein Minderjähriger darf das weder produzieren und erst Recht nicht verschicken.

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Edit:

Da es hier zu einigen missverständinssen gekommen ist und viele hier ein paar Dinge durcheinander werfen, erweitere ich meine Frage um den entsprechenden Auszug aus dem StGB

   (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
   einen jugendpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugendpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
   a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
   b) die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
   c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
   es unternimmt, einer anderen Person einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,
   einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
   einen jugendpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.
   (2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt der Inhalt in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
   (3) Wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen, oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
   (4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
   (5) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.
   (6) § 184b Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend.

Quelle: BKA StGB

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/Rechtsvorschriften/kinderpornografieRechtsvorschriften_node.html


Zivikiwi  20.04.2024, 12:29

Ja also dürfte man es auch nicht Filmen und selber behalten richtig ? (Also halt wenn man minderjährigen ist!)

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Klar kannst Du Dich dabei filmen, es ist mitunter sehr erregend, vor allem, wenn man es sich danach anschaut und dann dazu wieder masturbiert. Verschicken würde ich nur an Leute, denen man vertraust, sich gegenseitig Videos austauscht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ohne zu wissen wie alt du bist..

Dich selbst zu filmen ist auf keinen Fall verboten ..wenn du unter 18 bist ist das versenden allerdings verboten

Manche Mädels , Ü18, verdienen so übrigens ein Haufen Geld..


Fotograf1986  17.02.2024, 09:47

Das versenden ist auch ab 14 verboten. Alles unter 18 ist illigal. Wie kommst du darauf das dass produzieren und verschicken von jugendpornografischen Inhalten legal wäre?

Oder lebst du nicht in Deutschland? Also in deutschland ist es jedenfalls verboten.

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Fozzybeere  17.02.2024, 10:00
@Fotograf1986

Da hast du natürlich absolut recht Da habe ich mich auch missverständlich ausgedrückt

Aber viele Dank das du so überaus nett darauf hingewiesen hast

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Generell ist es erlaubt sich selbst zu filmen und es an jemanden zu schicken der damit einverstanden ist. Solltest du allerdings Minderjährig sein hätte der Empfänger ein Problem und müsste das sofort löschen. Wenn der Empfänger allerdings KEINE solchen Videos erhalten möchte, dann könntest du dich wegen Belästigung strafbar machen. Man darf auch nicht unaufgefordert Dickpics verschicken! Sind beide einverstanden, dann spricht nichts dagegen,. Es ist aber wichtig einiges zu beachten. Es muss jemand sein dem du 100% vertrauen kannst und der das nicht später nach der Trennung herumzeigen würde. Sicherer wäre es dafür zu sorgen dass man dich nicht darauf erkennen kann. Erpressungen mit solchen Aufnahmen sind nicht so selten wie man denkt. Ist alles anonym und du bist nicht darauf zu erkennen, dein Name ist nicht ermittelbar und niemand weiß wo du wohnst, dann hast du nichts zu befürchten.