Kann ich das machen oder ist das illegal?

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Bei Dir zu Hause kannst Du überall nackt herumlaufen! - Wenn das jemandem nicht gefällt, muss er halt woanders hinschauen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

stepbaer  29.06.2024, 07:24

Danke für das Sternchen!

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In Deutschland ist der Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses gesetzlich geregelt in § 183a StGB.
Bezüglich der Frage, was die Erregung öffentlichen Ärgernisses für eine Strafe nach sich zieht, besagt ein Blick in das Gesetz folgendes: Derjenige, der öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft, sofern die Tat nicht in § 183 StGB mit Strafe bedroht ist. Es handelt sich bei der Tat um ein Vergehen.

weiterlesen hier : https://www.anwalt.org/erregung-oeffentlichen-aergernisses/

Ich bin mir zwar nicht sicher, aber sogut ich weiß zählt alles was von den öffentlichen Straßen direkt sehbar ist als Öffentlich.

bin mir aber nicht sicher.