Ist Inzest illegal, wenn kein Kind gezeugt wird?

4 Antworten

Kommt darauf an, was du unter "Inzest" verstehst. Siehe § 173 StGB, insbesondere auch Absatz 3.

Dieser erfasst ausschließlich den Beschlaf (=Vaginalverkehr zwischen Mann und Frau mit den (primären) Sexualorganen).

Darauf, ob ein Kind gezeugt wurde oder nicht und ob Verhütungsmittel verwendet wurden, ob eine beteiligte Person zeugungsunfähig war, kommt es nicht an.

§ 173 StGB soll die Familie und Ehe schützen - nicht das Entstehen bzw. Zeugen von Kindern.

Inzest ist verboten. Ich denke wenn ein Kind entsteht gibt es empfindliche Strafen. So gut kenn ich mich da nicht aus. Es gibt Dinge die sollte man nicht tun.

verboten ist laut gesetzt nur der geschlechtsakt unter verwanden grad 1.


20mamu33 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 11:32

jep was auch schade ist liebe geht über alle grenzen was ist mit dem spruch passiert? ein gesetz ist nur eine regel die irgend ein heini mal aufgestellt hat, weil er es für richtig hielt. aber klar verstoßen sollte man trotzdem nicht, eil die folgen doof wären

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Ja. Und das aus gutem Grund.

https://www.youtube.com/watch?v=YzOq3nPipPI


20mamu33 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 11:33

Du hast wohl nur die ersten drei Wörter gelesen aus der Frage

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TheJudgement  07.01.2024, 00:45

Das ist aber nicht der Grund, warum es verboten ist.

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TheJudgement  07.01.2024, 03:14
@ErwinMueller64

In welchem Abschnitt des StGB steht § 173 StGB denn? ;-)

Es sollen primär Ehe und Familie von Inzestbeziehungen freigehalten werden, weil diese eine Belastung für die familiären Beziehungen darstellen können.

Das ist natürlich ziemlich missglückt, weil nur der Beischlaf unter Strafe steht und es auch nicht darauf ankommt, ob verhütet wird, Zeugungsunfähigkeit etc. besteht. Selbst wenn die Zeugung eines Kindes biologisch unmöglich ist, wäre der Beischlaf eben trotzdem strafbar. Hingegen sind Anal- und Oralverkehr, Petting etc. nicht von § 173 StGB erfasst, selbst dann, wenn doch irgendwie auf einem dieser anderen Wege ein Kind entsteht.

Im Übrigen gibt es auch genügend andere Personen, die nicht verwandt sind, die aber - wenn sie miteinander Kinder zeugen - aufgrund genetischer Dispositionen ein hohes Risiko haben, nicht-gesunde Kinder zur Welt zu bringen, ohne dass das strafrechtlich verboten wäre.

§ 173 Abs. 3 StGB bildet bei unter 18-Jährigen ohnehin einen persönlichen Strafausschließungsgrund - also bei denen, die noch am ehesten betroffen sein könnten.

Siehe auch die - im Übrigen nicht überzeugende - Argumentation des BVerfG 2 BvR 392/07 auch im Vergleich zur abweichenden Meinung von BVerfG Richter Hassemer (am Ende der Entscheidung)

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josh4949582  07.01.2024, 00:23

danke dass du es sagst

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