Ist es Vergewaltigung?

7 Antworten

Vergewaltigung ist als Form sexueller Gewalt eine schwerwiegende Sexualstraftat, die oft als das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, orale oder anale Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder einem Gegenstand definiert wird. 

Hier hast du die Definition alles was darüber hinausgeht, muss ein Richter speziell für den individuellen Fall entscheiden.

Das was du beschrieben hast, nennt sich Stealthing. Ob und wann Stealthing eine Straftat ist, hängt sehr individuell vom Fall ab.

Grundsätzlich gab es dazu mal ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 13.12.2022, Az. 3 StR 372/22) Kann man hier einsehen:

https://openjur.de/u/2462972.html

Kurz gesagt: Stealthing kann ein sexueller Übergriff sein. Wenn die Frau dem Sex nur mit der Bedingung zu stimmt, dass ein Kondom benutzt wird, dann hat der Mann zwar die Einwilligung für Sex mit Kondom. Sex ohne Kondom ist dann ganz eindeutig und erkennbar gegen ihren Willen.

Zitat dazu aus dem Urteil:

Die Strafkammer hat das Geschehen zutreffend als sexuellen Übergriff gemäß § 177Abs. 1 StGB gewertet. Stimmt eine Person Geschlechtsverkehr ersichtlich nur unter der Voraussetzung zu, dass dabei ein Kondom genutzt werde, stehen ohne Präservativ vorgenommene sexuelle Handlungen ihrem erkennbaren Willen entgegen.

Der Bundesgerichtshof schließt auch eine mögliche Verurteilung beim Stealthing wegen Vergewaltigung nicht aus.
Zitat dazu aus dem Urtei:

Es bedarf hier keiner Erörterung, dass grundsätzlich die Verwirklichung des Regelbeispiels nach § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB in Betracht kommt

In diesem Fall aber irrelevant, da der Bundesgerichtshof nur über ein Urteil des Landesgerichts entschieden hat und das Landesgericht die Vergewaltigung als Strafnorm nicht angenommen hatte. Daher musste der Bundesgerichtshof darüber auch nicht entscheiden

Also prinzipiell ist eine Verurteilung wegen Vergewaltigung möglich, kommt halt auf den individuellen Fall an