Ist es strafbar jemanden Pornos zu schicken, ohne dass er es will?

4 Antworten

Ja, der berühmt-berüchtigte Dickpic-Paragraph:

§ 184 Absatz 1 Nummer 6 StGB.

Ja, das ist strafbar als "Verbreitung pornographischer Inhalte" nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB:

(1) Wer einen pornographischen Inhalt (...)
an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
(...)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Das nennt sich sexuelle Belästigung und kann ein Straftatbestand sein.