ist es nur illegal wenn jemand ueber 14 mit jemandem unter 14 sex hat?

3 Antworten

Straftaten können nicht verfolgt werden, wenn du noch unter 14 bist. daher spielt es keine Rolle, wenn zwei Sex haben, die beide 13 sind.

Was aber eine Rolle spielt: Man kann den Anstifter bestrafen, d.h. denjenigen, der den beiden gesagt hat, dass sie das tun müssen oder sollen, oder der sie jedenfalls effektiv von außen dazu gebracht hat. Einen Anstifter gibt es bei Sex aber in der Regel einfach nicht

ist es nur illegal wenn jemand ueber 14 mit jemandem unter 14 sex hat?

Was Deutschland betrifft: Ja.

Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung im § 176 Abs. 2 StGB für den (nicht seltenen) Fall, dass Alters- bzw. Entwicklungsunterschied nicht zu unterschiedlich sind. Die Tat ist dann nach wie vor für den Ü14 strafbar, wird aber üblicherweise nicht bestraft (entscheidet der Stastsanwalt/Ermittlungsrichter/Richter je nach konkretem Fall).

In Österreich und der Schweiz hingegen gibt es ohnehin gesetzlich definierte Alterstoleranzen von 3 (bis max. 4) Jahren (plus in der Schweiz eine weitreichende Straffreiheit für U21 bei Liebesbeziehungen).

oder auch wenn 2 unter 14 jaehrige miteinander sex haben

Nein, das ist in Deutschland nicht illegal, denn "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht"(Laubenthal) - die Kinder sind vom Schutzzweck des Gesetzes als Täter ausgenommen.

Es gilt: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt."(Röhl)

Fazit: "Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (Weidinger)

Für eine ausführlichere Erläuterung nebst Zitaten aus der Fachliteratur und von diesbezügl. Fachleuten siehe hier: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980

Dort wird dann auch erklärt, was der Schutzzweck des § 176 StGB ist (nicht das, was viele sexuell, ähm, "Uninformierte" wohl glauben), und warum "Strafunmündigkeit" vollkommen irrelevant ist ...

Wenn beide unter 14 sind ist es auch illegal. Es ist aber für beide nicht strafbar, da sie strafunmündig sind. Es kann aber erzieherische Maßnahmen geben, auch von staatlicher Seite, wenn dazu Anlass geben scheint.


Libertinaerer  05.07.2024, 15:54

Mehrere sehr populäre Rechtsirrtümer vereint.

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Libertinaerer  05.07.2024, 17:07
@Ratgebbaer99
Zum Beispiel?

Alles.

  • Einvernehmlicher Sex zw. U14 ist nicht illegal.
  • Die Schuldfähigkeit (Strafunmündigkeit) spielt dabei (bzw. bei illegalen Handlungen) keine Rolle (relevant ist die Deliktfähigkeit - ab 7). Und ...
  • Erzieherische Maßnahmen sind dann geboten, wenn dazu Anlass besteht, nicht wenn es "Anlass zu geben scheint".

D.h., bei eimvernehmlichem Sex zw. U14 gibt es erstmal keinen Anlass für irgendwas. Vielleicht gibt es Anlass zu prüfen, ob der Sex vielleicht doch nicht so einvernehmlich war, wie behauptet:

"Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten." (Freund/Riedel-Breidenstein)

WENN dss der Fall ist, DANN sind in der Tat auch erzieherische Maßnahmen geboten.

Quellen?

Ich nenne sie und zitiere aus ihnen hier: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980

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Ratgebbaer99  05.07.2024, 19:07
@Libertinaerer

Ich bin ehrlich enttäuscht. Ich hatte mit Quellen wie Gerichtsurteilen oder ähnlichem gerechnet und gehofft etwas zu lernen was ich noch nicht wusste.

Dass Sex unter Kindern für beide nicht strafbar ist, weil sie eben noch strafunmündig sind, ist nicht gleichbedeutend damit dass es legal wäre. Deliktfähigkeit bezieht sich ausschließlich auf das Zivilrecht und hat keine Relevanz für die Frage ob etwas legal oder verboten ist.

https://quizlet.com/de/karteikarten/haft-und-deliktrecht-509070906

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html

Das Gesetz erlaubt sexuelle Handlungen unter 14 generell nicht. Erst ab 14 hat man das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und darf sexuelle Handlungen an Anderen vornehmen oder an sich vornehmen lassen.

Einvernehmliche Handlungen zwischen einem 13jährigen und einer 4jährigen wären nicht strafbar, aber definitiv nicht erlaubt. Hier würde es zu Maßnahmen kommen, um eine Wiederholung der Tat zu verhindern.

https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-sex/

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Libertinaerer  06.07.2024, 00:03
@Ratgebbaer99
Ich bin ehrlich enttäuscht.

Und ich erst.

Ich zitiere u.a. den profiliertesten Sexualstrafrechtler Deutschlands aus dem Standardwerk zum Sexualstrafrecht, und Du kommst mit Internet-Scheiß wie dem äußerst fehlerbehafteten bussgeldkatalog an und verstehst grundlegende Dinge wie Deliktfähigkeit und Straf- und Zivilrecht nicht ...

... just kidding! Natürlich bin ich nicht enttäuscht, denn genau dieses "Niveau" kommt nicht unerwartet.

Ich hatte mit Quellen wie Gerichtsurteilen oder ähnlichem gerechnet

Worüber? Über Handlungen, die gar kein Delikt sind? ^^

DASS und WARUM Kinder nicht Täter des § 176 StGB werden können, habe ich in meinem verlinkten Beitrag mit Quellenangabe zitiert (s.Laubenthal), ebenso WANN sexuelle Handlungen zw. Kindern ein Delikt sind (s. Freund/Riedel-Breidenstein) bzw. welche Konsequenzen das haben kann (s. Röhl).

Das Gesetz erlaubt sexuelle Handlungen unter 14 generell nicht.

Nach wie vor gibt es so ein Gesetz auch nicht. 8-)

und gehofft etwas zu lernen was ich noch nicht wusste.

DU weißt offensichtlich sehr viel nicht.

Aber da Du auch nicht lernen willst, können wir es dabei belassen.

Das Recht ändert sich weder durch Unverständnis noch durch Ignoranz. 8-)

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