ist es erlaubt mit der eigenen schwester Analverkehr zu haben oder von ihr einen blowjob zu bekommen?
10 Antworten
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Hallo marcy3000,
ja, es ist erlaubt, oder besser gesagt, es ist nicht verboten.
Nach § 173 StGB ist lediglich der Beischlaf verboten/strafbar.
Natürlich muss man jetzt wissen, was genau in einem Paragraphen mit Beischlaf gemeint ist. Hierfür gibt es eine ganz klare Definition im deutschen Recht.
Beischlaf ist das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof.
Das heißt also für den "normalen" Sprachgebrauch: Vaginalverkehr
Bestraft werden übrigens auch hier nur Geschwister, die bereits 18 Jahre oder älter sind.
Alles andere ist laut deutschen Gesetz nicht verboten/strafbar. Und was nicht ausdrücklich verboten ist, ist somit erlaubt.
LG Sascha
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Ja, ist erlaubt!
§ 173 StGB ( https://dejure.org/gesetze/StGB/173.html ) stellt ausdrücklich nur den Geschlechtsverkehr (juristisch: "Beischlaf") unter Strafe. Oral- und Analsex (juristisch: "beischlafähnliche Handlungen") sind also nicht strafbar.
Wenn sie strafbar wären, wäre es im Gesetz zwingend ausdrücklich aufgeführt (so wie auch in anderen Paragraphen als "Beischlaf und beischlafähnliche Handlungen").
Quelle u.a.: "Handbuch Sexuslstraftaten", Laubenthal
PS: Für Minderjährige ist übrigens auch der GV nicht strafbar. Dabei hat sich der Gesetzgeber durchaus etwas gedacht - sofern man hier überhaupt von "denken" sprechen kann. Der Fortbestand des "Inzest-Paragraphen" dürfte jedenfalls überschaubar sein: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-schlimm-wenn-cousenk-und-cousine-was-hatten-s#comment-152239996
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Ich würde nie etwas mit meiner Schwester anfangen.Es ist erlaubt solange ihr keine Kinder zeugt.Aber glaub mir wenn du sie fragst und sie sagt nein das kannst du ihr nie wieder in die augen sehen.Such dir eine Freundin oder so aber lass deine Schwester in ruhe 😂
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Wie kommen hier eigentlich so viele auf den Quatsch, dass Inzest nur verboten ist, wenn dabei ein Kind gezeugt wird?
Wo bitte sollte das denn stehen?
Bitte bitte vor solchen Antworten den Gesetzestext lesen und verstehen. Oder einfach die Antwort sein lassen.
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Nach §173 StGB ist die vollziehung des Beischlafs zwischen Verwandten strafbar. In der Ständigen Rechtsprechung der Strafgerichte fällt unter den Begriff Beschlaf nur der Geschlechtsverkehr im engeren Sinn. Anal und Oralverkehr fällt nicht hierunter. Daher droht eig. keine Strafe
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Das Einzige, was daran "falsch" war, ist die Auslassung, dass der GV zw. Geschwistern für U18 ohnehin ausdrücklich nicht strafbar ist.
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Oh, dann sagst du uns bestimmt auch noch, was genau daran jetzt falsch war?
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Etwas unmoralisch, aber nichts verbotenes denke ich. Sie darf nur nicht schwanger werden.
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Schlichtweg falsch, wenn du schon Gesetze kopierst, dann richtig