Ist ein Steifer Penis auch schon erregung öffentlich..?
Moin, wenn man Nackt Wandert und eine andere Person kommt gerade von vorne und ist Zum Beispiel auch am Wandern, und man dann einen Steifen Penis bekommt, kann man dafür bestraft werden?
M/14
12 Antworten
Erektionen sind nicht immer steuerbar und somit auch nicht immer zu verhindern. Niemand kann für etwas rein natürliches bestraft werden, vorrausgesetzt das dort FKK erlaubt ist.
Eine sexuelle Handlung stetzt eine aktive Handlung voraus, wie z.B. ein nachhelfen bei der Erektion. Mit dem "nachhelfen" kann es dann eine strafbare Handlung werden.
Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. § 183a StGB wird nur auf Antrag verfolgt. Wenn sich also jemand durch Deinen steifen Penis belästigt fühlt, und Anzeige erstattet, dann wird das strafrechtlich verfolgt. Ohne eine Anzeige wird die Polizei nicht tätig.
Allein das nackt sein kann es schon sein. Man darf es halt keinem aufzwingen. Wenn du das wo machst, wo es eigentlich nicht gewünscht ist, dann kannst du dafür Probleme bekommen. Wer dir entgegen kommt rechnet nicht damit wenn er sich nicht bewusst in einem FKK Gebiet bewegt. Das ist dann ganz klar deine Schuld und wenn sich die Person belästigt fühlt.....
Das hat weniger mit der Erektion, sondern mehr mit der Nacktheit zu tun.
Nackt wandern sollte man nur da, wo das auch erlaubt ist. Oder wo man garantiert niemanden trifft. Aber ist das nicht viel zu kalt?
Ein steif gewordener Penis ist noch keine sexuelle Handlung und kann damit auch keine Erregung öffentlichen Ärgernisses sein.