Ist das wirklich eine richtige Vergewaltigung, wenn ein Junge beim Sex plötzlich ohne zu fragen in den Po eindringt!?

9 Antworten

Jein.

Wenn es im Eifer des Gefechts passiert (z.B. das der Junge beim Doggy mit Schwung in die falsche Öffnung eindringt), dann ist es das nicht unbedingt. Dann ist es womöglich ein Unfall. Die Frage ist, wie es dann weiter geht. (Sprich ob er das einfach durchzieht bzw. ob sie signalisiert, dass er aufhören soll oder ob sie irgendwie zustimmt, dass er weiter machen soll.)

Wenn er das ungefragt und mit Absicht macht, dann kommt es darauf an. Wenn er davon ausgehen musste, dass sie es nicht wollte oder wenn sie gesagt hat er soll aufhören und trotzdem weiter macht, dann ist es eine nicht einvernehmliche sexuelle Handlung und damit ein sexueller Übergriff. Und ja, ein sexueller Übergriff bei dem irgend eine Form der Penetration statt findet ist nach § 177 Strafgesetzbuch eine Vergewaltigung. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Mädchen grundsätzlich zum Sex bereit war. Das heißt noch lange nicht, dass sie bereit war alles mitzumachen.

Da zählt auch nicht die Ausrede, dass es ausversehen war. Denn selbst wenn man im Eifer des Gefechts den Po statt der Vagina trifft - das merkt man sofort wenn man nicht komplett besoffen ist. Der Schließmuskel im Hintern ist ein deutlicher Widerstand den man (wenn man nicht etwas vordehnt) nur mit großem Druck überwinden kann. Und außerdem gleitet es ohne Gleitgel im Hintern nicht oder nur sehr viel schlechter als vorn. Hinzu kommt, dass sich auch das Mädchen melden wird, da es ihr mit großer Sicherheit auf diese Art und Weiße ziemlich weh tut.

Ein Junge der behauptet er hätte es nicht bemerkt ist entweder extrem unerfahren, hacke besoffen oder lügt. Meistens letzteres.

Das geschieht nicht innerhalb von 0,1 Sekunden sodass ich da unmöglich Stopp sagen könnte sondern es dauert ein paar Sekunden bis er mir seinen Penis hinten eingeführt hat.

Zustimmung zum Sex (egal welche Stellung) kann sowohl verbal als auch durch schlüssiges Handeln erfolgen.

Wenn es Schmerzen verursacht hat, dann ist es zumindest eine Körperverletzung zu der du vorher keine Zustimmung gegeben hast. Eine Zustimmung zum GV schließt anal nicht automatisch mit ein und ebensowenig das zufügen von Schmerzen.

Es kann ggf auch eine Nötigung sein oder, wenn es mit Gewalt trotz Gegenwehr geschehen ist, auch eine Vergewaltigung sein.

Wie soll das gerichtlich entschieden werden?!

Vaginal: volle Zustimmung und Freude

Anal: ein Krimineller in meinem Bett!

Das ist sicherlich verletzend und tut dem Vertrauen einen Abbruch, aber Vergewaltigung halte ich für zu hoch gegriffen.

Nein ist es nicht. Ausser man weißt ihn darauf hin und wenn schon soll man glücklich sein daß er dominant ist