Ist das sexuelle Belästigung und kann man eine Anzeige tätigen?
Wenn Person A, Onkel von person B, Person B weiblich und 16 Jahre alt.
Person A ist Bruder des Vaters von Person B.
Person A hat betrunken an einer Weihnachtsfamilienfeier mit offener Hand Person B auf den Hintern geklatscht. Volle Wucht auf die Jeans.
Das ist zwei Jahre her. Ist das sexuelle Belästigung, und kann Person C, als Zeuge anwesend an diesem Tag, das zur Anzeige bringen?
Keiner hat reagiert und den Onkel zur Rede gestellt. Es wurde einfach runter gespielt, als ob nichts wäre.
5 Antworten
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Person B kann dies anzeigen, sollte es aber innerhalb der nächsten Jahre tun, da sexuelle Belästigung schon nach 5 Jahren verjährt. Person C ist laut meines Erachtens Zeuge, kann aber den Vorfall nicht anzeigen
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Du hast echt 2 Jahre gewartet? Das ist sexuelle Belästigung....ich hoffe nicht mehr
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Dritte können so was sowieso nicht anzeigen. Die betroffene Person könnte Strafantrag stellen. Aber auch das würde wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.
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Dann weiß Person A aber zumindest, dass solch ein Verhalten nicht toleriert wird.
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Die Anzeige muss Person B stellen, aber Person C kann als Zeuge aussagen, um Person A zu verurteilen. Person A sollte noch nicht nach 2 Jahren davonkommen, verjähren tut das erst später. Aber das sollte Person D (Polizist) oder Person E (Anwalt) oder Person F (Staatsanwalt) dir dann eh sagen. Person D wird dann an Person F den Fall weitergeben und Person E kann für Person B und C gegenüber Person F einstehen. Die Aussage von Person B und C wird aber erstmal bei Person D notiert und auch Person A wird eine Aussage machen. Wenn Person D den Fall an Person F weitergibt, kann Person E helfen. LG
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Nein. Person C kann aber Person B auf die Dienstelle von Person D begleiten, um eine Aussage zu machen, als emotionale Unterstützung. Die Aussage und Anzeige muss trotzdem Person B stellen, denn Person B ist ja das Opfer und war anwesend. Wenn Person B sich vor der Reaktion von Person A fürchtet, dann ist das nur ein Grund mehr, wieso Person B zu Person D gehen sollte und sollte dies auch dort vor Ort erwähnen! Person C wird später separat von Person D geladen, um seine Version der Geschichte zu erzählen. Person A wird später auch geladen.
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Person G (Ich) denkt das ihr alle komplett durch seid mit euren Variablen, und dass das nicht viel bringen wird, vorallem wenn Person A nach Aussage von Person B betrunken war.
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Person H (Ich) denkt, dass Person G nicht verstanden hat, dass das Anfügen von Person D-F bereits eine Parodie der Auflistung der Personen A-C darstellte und Person G somit nicht besonders intelligent sein kann. Der Alkoholkonsum von Person A macht die übergriffige Handlung gegenüber Person B keineswegs straffreier. Somit ist die Aussage von Person G in vielerlei Hinsicht überflüssig. LG
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Das war Person G bereits bewusst, sie denkt allerdings trotzdem, das diese Anzeige in Anbetracht aller Umstände nicht durchkommen wird oder keine grossen Nachwirkungen mit sich ziehen wird und Vermutlich vorallem mal Familien Streit bewirken wird
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Dann bist du, Person I, genauso dumm wie Person G oder einfach lesefaul.
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Person H stimmt Person G nicht zu. Die Erkenntnis von Sarkasmus blieb aus, genauso wie auch bei Person I. Thematisch: Es geht erstmal ums Prinzip, einen Menschen für seine Übergriffigkeit anzuzeigen. Da Person C die Tat auch beobachtet hat, es also Augenzeugen gab und Person A entfernterer Verwandter und nicht einmal Familienangehöriger wie Mutter oder Vater ist, fallen mögliche Ausreden weg. Eine offizielle Anzeige kann auch ein intrafamiliäres Nachspiel haben, weswegen Person B zur Person D gehen sollte.
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Dein Name passt irgendwie nicht so ganz auf dein Verhalten Bro
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hätte ich noch /s dranschreiben sollen damit du es checkst du keyboard warrior
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Die Frage ist doch die Betroffene. Hat sie den Wunsch ihren Onkel anzuzeigen oder nicht. Ein Klaps auf den Hintern ist nicht akzeptabel, aber jetzt ja auch keine Vergewaltigung. Und es ist die Frage ob das ein Ausrutscher wegen Alkoholeinfluss ist oder das häufiger vorkommt. Also: Wenn Sie eine Anzeige möchte, hilf ihr dabei. Wenn nicht und wenn Du keinen Hinweis auf häufigeres Vorkommen hast, würde ich es sein lassen. Dass man den Onkel meiden wird, ist keine Frage.
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Dann würde ich das in der Familie regeln und nicht alles vor Gerichte zerren. Aber wie gesagt: Ausschlaggebend ist die Betroffene.
Kann Person C auch nicht die Anzeige stellen, wenn Person B erst 16 ist und Person C ein Geschwisterteil von Person C?