4 Antworten

Das weiß man nicht. Eine Frau kann jederzeit ihre Meinung ändern und ihr Einverständnis rückwirkend zurückziehen. Auch Jahrzehnte später. Wenn der Mann dann nicht punktgenau das Gegenteil beweisen kann, ist er schuldig.

Dazu kommt, daß Feministinnen unter dem Begriff "sexuelle Belästigung" alles Mögliche definiert haben und ständig mehr darunter verstehen. Die Regierungen westlicher Länder haben dementsprechend Gesetze angepaßt und die Justiz ist dem bereits gefolgt.

Feministinnen haben ebenfalls die Justiz beeinflußt, sodaß die Unschuldsvermutung (eine der Grundmauern westlicher Rechtsstaatlichkeit) bei Sexualdelikten aufgehoben wurde.

Dazu kommt die illegale Weitergabe von Informationen durch Polizei und Justiz an die Presse und die Vorverurteilung in der Presse.

Nein

Das ist ganz eindeutig keine sexuelle Belästigung. Sexuelle Belästigung kann erst dann vorliegen, wenn eine sexuelle Handlung wider Willen einer der in der Handlung involvierten Personen vorgenommen wird. Da hier aber explizit nach der Handlung gefragt wurde und sich alle Personen klar im Einverständnis darüber befinden, geht hier alles mit rechten Dingen zu, es ist also sicher keine sexuelle Belästigung.


SchakKlusoh  01.08.2023, 09:01
  1. Feministinnen möchten den Begriff "Sexuelle Belästigung" städnig erweitern.
  2. Frauen können jederzeit, auch im Nachinein, ihre Einwilligung zurückziehen.
  3. Die Frau könnte behaupten, sie habe sich genötigt gefühlt oder sie sei in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen.
  4. Da hier die Unschuldsvermutung nur eingeschränkt gilt, müßte der Mann das Gegenteil beweisen können.
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Nein

Die Handlung erfolgt mit beiderseitiger Zustimmung.

Jetzt könnte theoretisch der Mann wirklich grob schlagen, dann käme man in den Bereich der Körperverletzung. Aber das Video sagt erstmal, daß nichts ungewolltes passiert ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Beobachtung und Mustererkennung.

SchakKlusoh  01.08.2023, 09:02
  1. Die Frau könnte behaupten, sie habe sich genötigt gefühlt oder sie sei in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen.
  2. Da hier die Unschuldsvermutung nur eingeschränkt gilt, müßte der Mann das Gegenteil beweisen können.
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Mankas3000  01.08.2023, 09:25
@SchakKlusoh

Ich mag dieses "aus der Verantwortung schleichen" nicht mehr so ganz. Man tut so, als ob Frauen niemals erwachsen sein können. Egal was und wem sie zustimmt, das kann alles ungewollt sein. Wieso setzt man dann das Volljährigkeitsalter bei Frauen nicht auf 30? Das Wahlrecht haben sie auch inne, obwohl sie noch große Kinder sind, die oft Fehler machen. Gnade uns Gott!

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SchakKlusoh  01.08.2023, 09:47
@Mankas3000

Das ist aber genau das, was Feminismus macht. Man besetzt die Opferposition und hat dadurch die "moralische Oberhand". Frauen haben keine Verantwortung und Männer sind an allem schuld.

Bereits jetzt ist die Definition von "sexueller Belästigung" sehr diffus - es gibt keine sachliche Abgenzung. Feministinnen möchten den Begriff sogar zu "sexualisierter Belästigung" erweitern.

Darunter würde dann auch mein Verhalten fallen: Niemals alleine mit einer Frau in einem Raum, schon gar nicht, wenn er geschlossen ist. Auch nicht in einem Fahrstuhl.

https://www.youtube.com/watch?v=uCQbUO86FtA

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Grenzwertig

Wenn du die Person dazu aufforderst bzw. Kenntlich machst dass du es willst und nichts gegenteiliges danach sagst ist es keine.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – selbst nicht hetero

SchakKlusoh  01.08.2023, 09:03

Die Frau könnte behaupten, sie habe sich genötigt gefühlt oder sie sei in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen.

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SchakKlusoh  01.08.2023, 22:16
@CarinaSchoppe

Sie könnte behauptet, daß der Kameramann sie aufgefordert hatte das zu sagen und sie hätte kein Geld dabei gehabt und sei darauf angewiesen gewesen, daß er sie nachhause fährt und hätte befürchtet, daß er sie stehen läßt, wenn sie nicht mitmacht.

Dann steht Wort gegen Wort und im Zweifelsfall glaubt man meistens der Frau.

Ganz schlimm ist es in Ländern, in denen der Angeklagte im Voraus alle Verteidigungsmittel dem Staatsanwalt übergeben muß. Zum Beispiel in England, Kanada usw. Dann kann die Zeugin ihre Aussage entsprechend anpassen.

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CarinaSchoppe  01.08.2023, 22:35
@SchakKlusoh
Dann steht Wort gegen Wort und im Zweifelsfall glaubt man meistens der Frau.

Man glaubt dem täter da Unschuldsvermutung.

Sie könnte es zwar behaupten das Videomaterial wäre dennoch eindeutig. Und da dies als Beweis angeführt wurde wäre es keine Aussage gegen Aussage.

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SchakKlusoh  01.08.2023, 23:09
@CarinaSchoppe
Man glaubt dem täter da Unschuldsvermutung.

Es gibt etliche Gegenbeispiele auch aus Deutschland, wo genau dagegen verstossen wurde. Horst Arnold zum Beispiel. Dazu gehört auch die Anklage gegen Jochen Kachelmann. Hätte der nicht die Geldmittel gehabt um die Beweise der Beweisefabriziererin widerlegen zu lassen, wäre er verurteilt worden. Der Staatsanwalt und die Polizei haben sich da keine Mühe mit "Unschuldsvermuitung" gegeben.

Dazu kommt, daß bei Aussage-gegen-Aussage die Richter die Unschuldsvermutung öfter für die Glaubwürdigkeit fallen lassen. Ausschlaggebend ist somit in aller Regel die Aussage des Opfers und die Frage, ob das Gericht der Aussage glaubt.

In der Praxis haben potenzielle Opfer immer einen gewissen „Vertrauensvorsprung“ im Ermittlungsverfahren

https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/informationen/aussage-gegen-aussage/

Durch das Verlangen nach einer "Einverständniserklärung / Consent" wird eine Beweislastumkehr eingeführt!

https://frauensicht.ch/gewalt/gewalt1/beweislast-umkehr-bei-vergewaltigungen/

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SchakKlusoh  01.08.2023, 23:11
@CarinaSchoppe
Sie könnte es zwar behaupten das Videomaterial wäre dennoch eindeutig

Da "Sie könnte behauptet, daß der Kameramann sie aufgefordert hatte das zu sagen und sie hätte kein Geld dabei gehabt und sei darauf angewiesen gewesen, daß er sie nachhause fährt und hätte befürchtet, daß er sie stehen läßt, wenn sie nicht mitmacht." ohne der Kamera stattfindet, ist nichts eindeutig.

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CarinaSchoppe  02.08.2023, 00:13
@SchakKlusoh

Wenn dem nur so wäre könnte man alles behaupten undan würde dem Opfer ja Recht geben. So gebe ich nun an dass du mir gedroht hast und mich genötigt hast mit irgendwas ausgedachten. Ich kann's nicht beweisen nur man müsse mir ja glauben da Aussage gegen Aussage. Wäre ja Schwachsinn. Dann wäre jede er hat mich beleidigt und sie hat explizit ja gesagt Fall eindeutig für die Täter bzw. Nicht existenten täter.

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SchakKlusoh  02.08.2023, 09:44
@CarinaSchoppe

Es geht in einem solchen Fall darum, die Polizei, den Staatsanwalt und den Richter von der Glaubwürdigkeit zu überzeugen. Mit etwas Vorbereitung und ein wenig schauspielerischem Talent kann das gelingen.

Die Polizei ermittelt schlampend und sammelt nur Beweise gegen den Beschuldigten, der Staatsanwalt akzeptiert es und der Richter glaubt es.

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CarinaSchoppe  02.08.2023, 10:19
@SchakKlusoh

Joah und wenn du dann natürlich ne Kameraaufnahme hast in der gezeigt wird dass sie willentlich zustimmt und währenddessen nicht ablehnend ist isses trotzdem eindeutig. Bei Aussage gegen Aussage ja aber nicht wenn du n Videomaterial vorliegen hast was das Gegenteil zeigt.

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SchakKlusoh  02.08.2023, 10:38
@CarinaSchoppe

Da "Sie könnte behauptet, daß der Kameramann sie aufgefordert hatte das zu sagen und sie hätte kein Geld dabei gehabt und sei darauf angewiesen gewesen, daß er sie nachhause fährt und hätte befürchtet, daß er sie stehen läßt, wenn sie nicht mitmacht." ohne die Kamera stattfindet, ist nichts eindeutig.

So etwas nennt man eine Zwangslage. Und dem Kameramann könnte Nötigung unterstellt werden.

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SchakKlusoh  02.08.2023, 10:41
@CarinaSchoppe

Notabene: In Kanada wurde ein Mann trotz einvernehmlichem Sex bei einer Party wegen Vergewaltigung verurteilt, weil die Frau nachher sagte, sie habe nur zugestimmt, weil sie sonst festgesessen hätte.

"Consent" ist eine gefährliche Sache - sogar vor Zeugen.

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CarinaSchoppe  02.08.2023, 10:43
@SchakKlusoh

wie gesagt, wäre nur eine behauptung ohne nachweis.
dies müsste dann in einem anderen verfahren geklärt werden.
Für die aktuelle aussage ist jedoch ersichtlich dass sie es wollte.

Sie müsse den Videobeweis erstmal entkräften. Mit einer reinen Aussage wird das nur nichts dann könnte sie auch sagen er hätte mich mit einer Waffe bedroht und er würde dann wegen illegalem Waffenbesitzes dran gekriegt werden.
Entsprechend sind in solchen Fällen reine Aussagen auch zu beweisen.

Einfaches beispiel: du gibst mir deinen Klarnamen und deine Adresse ich geh zur Polizei zeig dich wegen nötigung und sexuellem Missbrauch an. Behaupte irgendwelche aussagen ohne beweise anzuführen. Wenn du jetzt dann ne kameraaufnahme hast die zeigt du warst zu dem zeitpunkt wo ganz anderes. Dann komm ich einfach mit: äh ne war doch nen anderer Zeitpunkt war ne stunde früher wo man dich nicht sehen kann. das spiele ich so lang weiter bis es keine kameraaufnahme mehr gäbe. ergo: ich muss bei solchen Sachen beweise anführen für meine Behauptungen und wenn die aktuelle Beweislage gegen mich spricht dann muss ich diese auch entsprechend widerlegen.

Wie gesagt, Aussagen brauchen nachweise wo kommen wir denn sonst hin...

Notabene: In Kanada wurde ein Mann trotz einvernehmlichem Sex bei einer Party wegen Vergewaltigung verurteilt, weil die Frau nachher sagte, sie habe nur zugestimmt, weil sie sonst festgesessen hätte.
"Consent" ist eine gefährliche Sache - sogar vor Zeugen.

wir sind nicht in kanada

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SchakKlusoh  02.08.2023, 21:16
@CarinaSchoppe
eine behauptung ohne nachweis.
...
Mit einer reinen Aussage wird das nur nichts

Es wäre Aussage-gegen-Aussage. Ausschlaggebend ist somit in aller Regel die Aussage des Opfers und die Frage, ob das Gericht der Aussage glaubt.

In der Praxis haben potenzielle Opfer immer einen gewissen „Vertrauensvorsprung“ im Ermittlungsverfahren

https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/informationen/aussage-gegen-aussage/

Du beginnst ab hier mit Beispielen, die nichts mit "Aussage gegen Aussage" zu tun haben. Das sind Rote Heringe.

wegen illegalem Waffenbesitzes

Dazu reicht eine Aussage nicht. Dazu bedarf es der Waffe.

die zeigt du warst zu dem zeitpunkt wo ganz anderes.

Das nennt man Alibi und somit steht nicht mehr Aussage gegen Aussage.

das spiele ich so lang weiter bis es keine kameraaufnahme mehr gäbe

Genau das wurde in England, Kanada usw. eingeführt und genau das möchten Feministinnen auch in Deutschland, Schweiz usw. einführen.

https://frauensicht.ch/gewalt/gewalt1/beweislast-umkehr-bei-vergewaltigungen/

ich muss bei solchen Sachen beweise anführen

wir sind nicht in kanada
  1. Das Video wurde in einem englischspachigen Land (USA, Kanada o. a.) aufgenommen.
  2. Auch in Deutschland gilt meines Wissens nach inzwischen nein-heißt-nein - was nichts anderes ist.
  3. Auch in Deutschland gibt es Fälle, die nach dem Muster verhandelt wurden.
  4. Auch in Deutschland gibt es eine feminstische Lobby, die Gesetzesänderungen Richtung Beweislastumkehr usw. anstrebt.
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CarinaSchoppe  02.08.2023, 21:30
@SchakKlusoh
Aussage des Opfers

Unschuldsvermutung immer noch.

Das nennt man Alibi und somit steht nicht mehr Aussage gegen Aussage.

Und das Video wäre auch n Beweis dass du zugestimmt hättest wäre somit nicht mehr Aussage gegen Aussage

Auch in Deutschland gilt meines Wissens nach inzwischen nein-heißt-nein - was nichts anderes ist.

Musste nachweisen.

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CarinaSchoppe  02.08.2023, 21:36
@SchakKlusoh

Wie oben steht in seltenen fall führt Aussage gegen Aussage für den Täter in den meisten fällen gilt immer noch die Unschuldsvermutung und es kommt aufs Gericht an die einen Vorsprung geben können.

Nur hier gibt's das video es gibt also einen Beweis für eine Zustimmung. Da reicht's nicht zu sagen ähh aber er hat gesagt ich muss zustimmen.

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SchakKlusoh  02.08.2023, 22:43
@CarinaSchoppe

Könntest Du bitte Satzzeichen verwenden?

es kommt aufs Gericht an die einen Vorsprung geben können.

Die Polizei ermittelt (eventuell nicht richtig), der Staatsanwalt klagt an (eventuell aufgrund ...

Da reicht's nicht zu sagen ähh aber er hat gesagt ich muss zustimmen.

Das entscheidet der Richter,

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