Ist 13 und 14 legal?

10 Antworten

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Nein, eigentlich nicht.

Nach § 176 Strafgesetzbuch gilt das als Sexueller Missbrauch von Kindern. Satz 1 in Absatz 1 dieses Paragraphen schreibt ganz klar folgendes vor:

Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt

Die 14 Jährige macht sich rechtlich gesehen ganz klar des Kindesmissbrauchs schuldig. Die 13 Jährige ist (egal ob sie damit einverstanden war oder nicht) rechtlich gesehen ein Missbrauchsopfer.

Allerdings: der § 176 StGB hat noch einen zweiten Satz, und der sagt wörtlich folgendes:

In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Das heißt konkret: obwohl das was die 14 Jährige gemacht hat, rechtlich nicht legal war kann ein zuständiger Richter die Betroffene frei sprechen, was in der Regel auch passiert.

Praktisch bedeutet das, dass es bei 13 und 14 Jahren gar nicht erst zur Strafverfolgung kommt...

Mit anderen Worten: es ist eigentlich nicht legal, wird aber rechtlich trotzdem nicht verfolgt.


Inkognito-Nutzer   19.06.2024, 20:10

Wieviel wäre zuviel Altersunterschied?

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Charalambos  19.06.2024, 20:33
@Inkognito-Beitragsersteller

Das ist nicht wirklich festgelegt. Das entscheidet im Zweifelsfall das Gericht. Ein Jahr ist sicher kein Problem. aber wenn eine 13 und eine 16 ist, dann ist das sicher problematisch.

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Das kommt darauf an:

In Deutschland wären sexuelle Handlungen zwischen Kindern (unter 14) und Jugendlichen (ab 14) als "sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar. In diesem Zusammenhang gelten bereits Zungenküsse oder Petting als "sexuelle Handlung"! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar!

Oft stören Sexperimente zwischen Mädchen allerdings Dritte meist deutlich weniger als die Kombination Junge/Mädchen, da eine Schwangerschaft nicht zu befürchten ist.

Dabei spielt KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden ist oder die Eltern nichts dagegen haben! Ab 14 gilt das Mädel als "sexuell mündig" und darf nach Herzenslust mit jedem Sex haben, der selbst ebenfalls mindestens 14 ist - auch mit einem 80-jährigen.

In Österreich dagegen dürftet ihr sogar Geschlechtsverkehr haben, da der Partner einer 13-jährigen maximal 3 Jahre älter sein darf...

Wenn ihr in Deutschland zuhause seid, dann solltet ihr es also beim Händchenhalten belassen, bis beide mindestens 14 sind. Auch dann solltet ihr nichts überstürzen, einen Schritt nach dem anderen gehen und Euch langsam an "mehr" herantasten...

Seid (später mal) nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sex-Coach und erfolgreicher Fachbuch-Autor

Inkognito-Nutzer   19.06.2024, 20:11

Es geht nicht um mich, hat mich eif nur interessiert :3

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Hallo,

Normal Nein, da 13 noch Kind und 14 gerade Strafmündig.

Es gibt den Spruch "Wo kein Kläger da kein Richter".

Überlegt euch gut was ihr macht.

Auch in meiner Jugend haben wir Sachen gemacht die verboten waren, aber nicht ins Internet gestellt.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Einfach alles mit Sex gelebt und genossen. Es war super.

Inkognito-Nutzer   19.06.2024, 20:11

Es geht nicht um mich, hat mich eif nur interessiert

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nein, ca. 10/10- 13/13 straffrei, weil keiner strafmündig ist, sollte aber einer unter 14 und der andere über 14, ist es vom älteren eine straftat, egal wie geistig entwickelt der jüngere ist. aber wo kein kläger, dort kein richter.

Woher ich das weiß:Recherche

Nein, unter 14 ist illegal. Auch für W