Habe ich das Recht auf Sex , wenn ich verheiratet bin?

nein 79%
ja 21%

38 Stimmen

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
ja

Also ich finde jeder wenn er verheiratet ist hat er das Recht Sex zu haben

Lg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Sex gehabt
nein

Nein, hast du nicht.

nein

Auch in der Ehe hat der Sex immer einvernehmlich stattzufinden. Wenn einer der beiden Partner keine Lust hat, hat der andere das zu akzeptieren.


SonarGo  06.10.2024, 21:00

Nein, akzeptieren muss er nicht. Wenn er nicht akzeptiert wird er grollen und sich ggf. scheiden lassen.

putzfee1  06.10.2024, 22:29
@SonarGo

Natürlich hat er es zu akzeptieren. Es kann niemand zum Sex gezwungen werden, das wäre Vergewaltigung.

SonarGo  06.10.2024, 22:42
@putzfee1

Hier bin ich missverstanden worden. Möglicherweise gilt beides. Bitte 'mal prüfen: Wir müssen keine Unbilligkeiten akzeptieren, haben aber einen friedvollen Fortgang zu wählen. Meine Aussage jetzt neu formuliert.

putzfee1  06.10.2024, 23:05
@SonarGo
Möglicherweise gilt beides

Nein. Auch in der Ehe kann nach heutigem Rechtsstand glücklicherweise niemand mehr gegen seinen Willen zum Sex gezwungen werden. Da kann der Partner, der Sex will, so viel grollen, wie er will.

Natürlich kann er sich scheiden lassen, aber dass der Partner keinen Sex will, ist kein "Scheidungsgrund". Das Schuldprinzip gilt bei Scheidungen schon lange nicht mehr.

SonarGo  07.10.2024, 00:06
@putzfee1

Wir verstehen uns wieder miss. Du findest meine Antwort unter derselben Frage.

Warum sollte derjenige, der sich gefühlsmässig sicher ist, keinen Sex haben zu wollen, sich deswegen schuldig fühlen?

Ohne GV während der Ehe kann der Partner, der den - deiner Meinung nach - Sexverzicht des anderen Partners zu akzeptieren hätte, die Trennung vom "gemeinsamen Tisch" herbeiführen und nach einem Jahr KANN dann die Ehe wegen Scheiterns geschieden werden.

putzfee1  07.10.2024, 11:28
@SonarGo
Ohne GV während der Ehe kann der Partner, der den - deiner Meinung nach - Sexverzicht des anderen Partners zu akzeptieren hätte, die Trennung vom "gemeinsamen Tisch" herbeiführen und nach einem Jahr KANN dann die Ehe wegen Scheiterns geschieden werden.

Natürlich, das schrieb ich ja bereits. Das kann er aus dem Grund machen oder aus vielen anderen Gründen. Rechtlich braucht er dazu überhaupt keinen Grund, es reicht aus, dass er sich trennen will. Nach einem Jahr Trennungszeit wird die Ehe, wenn man die Scheidung beantragt, dann so oder so geschieden, egal welche Gründe vorliegen.

nein

Nein, es gibt kein Recht auf Sex. Es gibt ein Recht auf Leben, Sicherheit, Essen, Wohnen, aber Sex ist kein Grundrecht. Denn davon, keinen Sex zu haben, ist noch niemand gestorben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung
nein

Soweit ich als abgebrochender Jurastudent unser BGB/Zivilrecht zur Ehe kenne, geht man(n)/fra(u) davon aus, dass die Ehe vollzogen werden müsste, ansonsten hat der Partner "mit dem die Ehe nicht vollzogen" wurde ein Anfechtungsrecht.

Was ist ein Ehevollzug? Vielleicht nur 1 x Geschlechtsverkehr/Penetration in ... Jahren(?), aber ganz sicher, wenn Kinder gezeugt und geboren wurden.

Übrigens: soweit ich weiss, ist der Ehevollzug zwar einklagbar, wird aber durch die Staatsgewalt nicht vollzogen. Das soll ja im "Innenverhältnis" gerade der vollzugsverweigernde Ehepartner machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

putzfee1  07.10.2024, 11:44
Lässt sich Beischlaf in der Ehe einklagen?
Beischlaf in der Ehe: Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Lange Zeit hielt sich der Glaube, dass der Geschlechtsverkehr zu den Ehepflichten der Frau zählt, ob sie nun will oder nicht. Wie in der damaligen Weltanschauung gemäß Ehegesetz der Beischlaf zu erfolgen hatte, zeigt zum Beispiel ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02. November 1966 (Az.: IV ZR 239/65), welches sich unter anderem mit Verstößen gegen eheliche Pflichten und der damals üblichen Schuldfrage beim Scheitern einer Ehe befasst:
Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. 
Heutzutage würde ein solches Urteil, welches mit dem Argument „eheliche Pflichten“ den Beischlaf auch gegen den Willen eines Ehegatten legitimiert, wohl für einen gesellschaftlichen Aufschrei sorgen. Zumal seit Mai 1997 auch Vergewaltigung in der Ehe ein Straftat darstellt. Somit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Sex während der Ehe.

https://www.anwalt.org/eheliche-pflichten/#gleichberechtigung