Gegenseitig einen runterholen unter 14?

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Mit beiderseitigem Einverständnis. klaro! Aber natürlich nicht auf dem Marktplatz. Die normalen Gesetzte zu Erregung ordentlichen Ärgernisses zählen weiterhin. In anderen Ländern wäre es wegen homosexuellen Handlungen vielleicht auch zuhause verboten.

Privat und wenn alle zustimmen ist das ok.

LG

Es ist nicht verboten. Unter 14 sind beide sowieso strafunmündig, daher strafrechtlich auch nicht zu belangen, selbst wenn es strafbar wäre.

Solange beide es wollen, kann man nicht viel dagegen machen. Sollten sich trotzdem nicht erwischen lassen, weil es peinlich wäre.

Strafbar nicht, aber ich würde es trotzdem da machen ,wo man ungestört ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich, ist ja im prinzip nicht anders als GV.