Erst Akt Shooting dann Pornoshow?Das Recht am eigenen Bild.
Einen wunder schönen guten Tag.Ich versuche es so kurz wie möglich zu machen.Meine Freundin hat vor cirka 2 Jahren ein Fotoshooting gemacht(da kannte ich sie noch nicht)bei einen recht bekannte Schweizer Fotografen.Da ich selber leidenschaftlicher Fotograf bin wollte ich diese Bilder sehen die da für recht viel Geld entstanden (640 Franken) sind.Es war ein Teil/Akt Shooting.Soweit so gut dachte ich.Das die Bilder schlimm ausgeleuchtet wahren und auch sonnst sehr lieblos daher kamen ist nicht weiter von belang.Kurz und schlecht es sind Bilder dabei die sich in einem billigen Sex Magazin vielleicht gut machen würden.Nach nachfrage meiner Freundin wurde sie nicht gezwungen aber doch gedrängt(mein persönliches shockbild eine nah Aufnahme zwischen ihren Beinen komplett ausgeleuchtet.Vorher wurde die 2 Person aus dem Studio gebeten).Nach diesem Foto von dem sie nicht wusste das es eine Nahaufnahme wurde brach sie das Shooting ab.Der Herr meinte nämlich das es doch sehr spannend wäre wenn sie sich streicheln wurde bzw sich die Finger.........ihr wisst schon was ihr stehen würde. Sie hat weder einen schriftlichen Vertrag noch sonst was.Wie weiter oben geschrieben ist es ein sehr bekannter Fotograf aus deren Seite nichts von Pornografischen Bilder steht und es wahr auch nicht geplant.Meine Frage ist ob ich rechtliche Schritte einleiten kann bzw. wie ich es erreichen kann das diese Bilder auch gelöscht wurden.Ich nehme an das sie nicht die einzigste ist die es so ergang .Könnt ihr mir vielleicht einen Tipp geben?Ich wäre euch für immer dankbar.
6 Antworten
Hallo etnice,
in einer deutschen Frageplattform eine Frage das schweizer Recht betreffend zu stellen, ist sicherlich nicht ganz glücklich. Deshalb würde ich einmal vorweg sagen, dass alle Antworten sehr mit Vorbehalt zu betrachten sind, weil sie vom Schreiber, von der Schreiberin vielleicht mit sehr gutem Wissen geschrieben wurden, sich aber auf die in Deutschland gültige Rechtslage beziehen.
Nun jedoch zu Deinem Problem. Ich nehme an, der Fotograf hat sich vorher von Deiner Freundin die Rechte an den anschließend entstandenen Fotos komplett abtreten lassen. Denn das ist allgemein bei Fotoshootings üblich, nicht nur bei Aktfotos. Damit hat Deine Freundin alle Aktien an den Fotos verloren und der Fotograf darf sie uneingeschränkt weiterverkaufen und verwenden. Nur wenn er sie verändert (Fotomontage) oder sie in Kollagen einbindet, liese sich dann vielleicht noch was retten.
Sollte der Fotograf wider Erwarten keine ausdrücklichen Rechte an den Bildern von Deiner Freundin erhalten haben, brauch er für jede einzelne Verwendung der Bilder, egal ob gewerblich oder anders, die ausdrückliche Genehmigung für die Verwendung. Diese kann Deine Freundin natürlich verweigern, womit der Fotograf sich die Fotos dann nur noch aufs Käsebrötchen legen kann.
Eine Nutzung der Bilder in Internet würde (nach deutschem Recht!) jedoch immer die ausdrückliche Erlaubnis Deiner Freundin voraussetzen. Denn da gilt soweit ich informiert bin immer das Recht auf die eigene Person vorrangig. Und dieses Recht ist nicht abtretbar, kann also auch nicht an den Fotografen übertragen worden sein. Jedoch scheint da die Rechtslage in der Schweiz anders zu sein, wie ich gerade bei wikipedia gelesen habe: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Rechtslage_in_der_Schweiz
Ich drücke Dir und Deiner Freundin die Daumen, dass Ihr die Fotos irgendwie bekommt.
Gruß Kira-Bianca
Ja,im einen deutschen Forum zu fragen ist nicht wirklich klug.Nur erhoffte ich mir ein paar Denkanstöße oder vielleicht das es Klick macht in irgendeiner Form in meinem Kopf.ich bin halt deutscher und fühlte mich hier heimisch^^.Danke für deine Antwort. als Nachtrag (ich schreibs mal hier rein falls sich wer hier verirrt hat.Ich habe jetzt Verbindung zu verschiedenen Fotografen aufgenommen und bin jetzt ganz nach oben gereicht wurden.Einer hier meinten ja das sie es freiwillig gemacht habe und dieser wird mit seiner Meinung nicht alleine sein.Nur ist es so das es in der Akt Fotografie klare Regeln gibt.Nicht nur für den Schutz des Modells sondern auch als Schutz für den Fotografen.Diese Regeln wurden nicht eingehalten.Es kommt nach aussagen einer Vereinigung manchmal vor das Frauen in dieser Angelegenheit ausgenutzt werden ohne es zu merken.ich mache es kurz^^.die Frauen leiten keine schritte ein A aus Scham und B aus Angst das es beruflich schaden könnte.In meinem Fall war es der Grund wieso nichts unternommen wurde.Für die die meinen das es die schuld der Frauen ist hier mal n kleiner Auszug aus einer Mail von jemanden der es wissen muss.
Bitte versuchen Sie nicht ihre Freundin zu irgendwas zu überreden. Das macht ihr nur noch mehr Druck. Manchmal ist es für Betroffene einfacher, wenn sie sich einfach nicht mehr mit dem Thema auseinander setzen. Daher kann ich auch verstehen, dass sie sich an gewisse Abläufe nicht mehr 'erinnert'. Meiner Meinung nach ist es weder notwendig noch wichtig die Sache nochmals gedanklich detailliert aufzurollen.
Das mit dem Nein sagen ist halt eben so eine Sache die viel schwieriger ist während dem Shooting, als danach. Im Nachhinein, wenn man Zeit hat seine Gedanken zu sammeln, ist es dann schnell ausgesprochen, dass man Nein hätte sagen sollen. Ich hoffe sie verstehen was ich meine. Ihre Freundin darf sich mit Überzeugung sagen, dass sie keinen Einfluss hatte auf diese Situation! Denn es ist die Wahrheit.
und zum schluß der mail heist es dann aber dieser Typ würde niemals mehr in die Kreise der seriösen Fotografen aufgenommen, resp. würde ausgeschlossen wenn er sich da eingeschlichen hat.
Ich muß noch schnell los werden das es nicht darum geht hier die Fotografen an sich schlecht zu machen,nur gibt es schwarze Schafe und die sollten bestraft werden um nicht die seriösen Fotografen mit in den Dreck zu ziehen.
/close
Du kannst rechtliche schritte einleiten wenn:
Deine Freundin gezwungen wurde diese Bilder machen zu lassen, jedoch nicht wenn dies Freiwillig geschah.
Oder:
Die Bilder deiner Freundin ohne ihre zustimmung Online gestellt oder in einem Magazin gedruckt wurden oder anderweitig vermarktet wurden sind.
Die Bilder sind mit Zustimmung Deiner jetzigen Freundin gemacht worden, auch wenn sie sich überrumpeln lassen hat. Und nur weil sie es jetzt bereut wird der Fotograf nicht dafür bestraft werden. Die Bilder sehen vermutlich so aus, als wenn es freiwillig passiert ist. Das Gegenteil zu beweisen wird schwierig. Vor allem weil es keine Zeugen gab.
Danke für deine Antwort.Aber überrumpeln und diese Art von Fotos zu schießen ohne schriftlichen Vertrag ist rechtswidrig.
wurde sie für die fotos bezahlt, oder musste sie dafür zahlen? bei letzterem kann sie auf herausgabe bestehen. am besten anwalt einschalten. ;D
Ich würde den Sachverhalt einfach mal einem Anwalt schildern. Der wird sicherlich weiterhelfen können! ;)