Erlaubt oder verboten?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, es ist wichtig zu wissen, dass die “Schutzaltersgrenze” für sexuelle Handlungen in Deutschland bei 14 Jahren liegt. Wenn zwei Jugendliche, die 13 Jahre alt sind, miteinander sexuelle Handlungen ausführen, ist das gesetzlich verboten. Volljährige, die sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren vornehmen, begehen einen sexuellen Übergriff (auch als “Missbrauch” bezeichnet) aber na ja ihr seit ja beide noch nicht strafmündig

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessiere mich dafür

Streng genommen nicht nur wird es strafrechtlich nicht verfolgt weil beide nicht strafmündig sind.

Rechtlich ist jede sexuelle Handlung erst legal, wenn die jüngste betroffene Person 14 Jahre alt ist.

Da ihr unter 14 seid ist es eigentlich gesetzlich verboten. Wenn ihr euch aber bereit dafür fühlt könnt ihr natürlich diesen Schritt machen, kann ja schlecht jemand kontrollieren ;). Man sollte es aber trotzdem nicht überall rum erzählen, da es einfach etwas intimes ist was nur euch zwei etwas angeht und du weißt auch nie wie andere darauf reagieren (im schlimmsten Fall mit einer Anzeige). Wenn sich einer von euch aber nicht wohl dabei fühlt könnt ihr jeder Zeit wieder aufhören und es in eurem Tempo machen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Verboten, aber ihr seid nicht strafmündig. Paßt nur auf, wenn _einer_ 14 geworden ist.

Ich darf euch nicht viel Spaß dabei wünschen, weil das eine Aufforderung wäre, eine Straftat zu begehen.