Darf man ohne Ghusul Abdest bismillah, InShaAllah usw. Sagen?
Wenn man in der Ehe GV hatte und noch nicht Ghusul abdest nimmt, darf man dann trotzdem sachen sagen wie bismillah und InShaAllah?
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wudu, Gebetswaschung
Meines Wissens schon. Was man nach dem Verkehr als Dschunub aber nicht machen darf:
Ein Dschunub kann kein gültiges rituelles Gebet verrichten. Des Weiteren darf er keinen Tawāf um die Kaaba vollziehen und außer bei Notwendigkeit sich nicht in der Moschee aufhalten. Außerdem darf er in seinem unreinen Zustand weder Koran-Exemplare berühren noch aus dem Koran zitieren.
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Ja, das ist rechtlich tatsächlich erlaubt, weil kein gültiges Gesetz das verbietet
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja, darf man. Für die Reziation des Qur'an wird jedoch die Teilwaschung vorausgesetzt.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim