Darf man mit 13 Sex haben, wenn man bald 14 Jahre alt wird?

10 Antworten

Hallo,

Sex ist in allen deutschsprachigen Ländern in jedem Alter erlaubt. Das Strafgesetzbuch regelt nicht, ab wann man Sex haben darf, sondern nur, wer mit wem Sex haben darf.

Die Annahme, Sex sei erst ab 14, stammt aus einer Fehlinterpretation des § 176 StGB. Sinn und Zweck dieses Paragraphen ist es, Kinder vor sexuellen Übergriffen Älterer zu schützten, nicht jedoch vor Sex im Allgemeinen (mit Gleichaltrigen). Daher werden Kinder als Täter des § 176 StGB ausgeschlossen, denn "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht" (Klaus Laubenthal).

https://books.google.de/books?id=cT_01KqS_A4C&pg=PA177&dq=Laubenthal+T%C3%A4ter+des+%C2%A7+176+StGB+k%C3%B6nnen+Jugendliche+und+Erwachsene+sein,+unabh%C3%A4ngig+von+ihrem+Geschlecht.&hl=de&sa=X&ei=GjItVdv6DIbcarnfgeAC&redir_esc=y#v=onepage&q=Laubenthal%20T%C3%A4ter%20des%20%C2%A7%20176%20StGB%20k%C3%B6nnen%20Jugendliche%20und%20Erwachsene%20sein%2C%20unabh%C3%A4ngig%20von%20ihrem%20Geschlecht.&f=false

Es ergäbe auch überhaupt keinen Sinn, den Kindern den Sex zu verbieten. Sexualität spielt spätestens mit Eintritt der Pubertät (und das ist meist vor dem 14. Geburtstag) eine sehr wichtige Rolle im Leben eines Menschen. Seine Sexualität zu erkunden ist ein wichtiger Bestandteil der kindlichen Entwicklung, ob man das nun wahr haben will oder nicht.

https://www.gutefrage.net/frage/ab---wieviel--jahren--darf--man--sex--haben---15#answer-239606061

Also ja, du darfst Sex haben. Sollte dein Partner/deine Partnerin jedoch 14 oder älter sein, würde dieser/diese sich nach § 176 StGB strafbar machen, wobei es, wäre er/sie 14, auf Grund des geringen Altersunterschied wohl kaum zu einer Strafverfolgung kommen würde.

Mehr zum Thema: https://www.gutefrage.net/frage/ab---wieviel--jahren--darf--man--sex--haben---15#answer-239606061

Liebe Grüße

Du darfst Sex haben wann du willst solange dein Partner nicht 16 oder älter ist. Eigentlich ist 14 auch zu alt aber ich denke nicht das irgendwas passieren wird. 


Libertinaer  18.07.2017, 16:14

So ist es in Österreich.

Deutschland ist da etwas strenger.

Wäre aber in beiden Ländern nicht ihr Problem, sondern ggf. das des Älteren.

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Libertinaer  18.07.2017, 16:47
@Libertinaer

Korrektur: 16 dürfte er in Österreich noch sein.

In beiden Ländern wird man mit 14 sexualmündig. D.h., (fast) alle anderen Sexualmündigen dürfen dann Sex mit einem haben. Aber in Österreich gibt es bei 13-Jährigen gesetzlich 3 Jahre Toleranz: 13 + 3 = 16

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Ja darfst du !  Wenn ihr beide unter 14 seit kann dir garnichts passieren...denn ihr seit noch Strafunmündig !  Allerdings könnte es passieren das euren Eltern dann die Erziehungsberechtigten entzogen werden...weil es dann heißt : Das die Eltern nicht in der Lage sind sowas Sexuelles zu verhindern...und dann kommst im schlimmsten Fall in ein Kinderheim wo du dann ,,richtig,, erzogen wirst !

Im Vatikanstaat ist Sex übrigens ab 12 Jahren schon erlaubt ! Das Mindestschutzalter ist also 12 Jahre und bei uns 14


Libertinaer  20.07.2017, 22:40

Ja darfst du !

Korrekt.

Wenn ihr beide unter 14 seit kann dir garnichts passieren...

Korrekt.

Wenn der Partner allerdings Ü14 ist, kann ihr auch nichts passieren. Dem Ü14 hingegen schon.

denn ihr seit noch Strafunmündig !

Hat nichts mit Strafunmündigkeit zu tun. Sex ist U14 schlichtweg nicht verboten, und wenn es das wäre, würde Strafunmündigkeit auch nur bedingt weiterhelfen: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-schlimm-wenn-cousenk-und-cousine-was-hatten-s#comment-103897715

Daraus folgt aber, dass ...

Allerdings könnte es passieren das euren Eltern dann die Erziehungsberechtigten entzogen werden...weil es dann heißt : Das die Eltern nicht in der Lage sind sowas Sexuelles zu verhindern...

... das natürlich Unsinn ist.

Sexualität gehört durchaus auch zur Kindheit, und die Eltern dürfen sexuelle Kontakte mit anderen Kindern ausdrücklich fördern (§ 180 StGB).

Sie dürfen sexuelle Kontakte aber auch verbieten. Erst ab 14 dürfen sie das nicht mehr. Sollten sie trotzdem so verpeilt sein, DANN kann ihnen im Extremfall das Sorgerecht komplett entzogen werden.

Und dann kommt die Jugendliche auch nicht in ein Heim, sondern lebt ganz normal aber betreut (nennt sich auch "betreutes Wohnen").

Im Vatikanstaat ist Sex übrigens ab 12 Jahren schon erlaubt ! Das Mindestschutzalter ist also 12 Jahre und bei uns 14

Das Schutzalter soll halt nicht vor Sex "schützen", sondern die sexuelle Entwicklung soll durch Ältere nicht gestört werden.

Und DA zieht Deutschland halt eine strikte Grenze bei 14, während unsere deutschsprachigen Nachbarn mehrjährige Übergangsfristen kennen (in D wäre z.B. 16 & 13 für den 16-Jährigen verboten, in A & CH hingegen noch erlaubt).  

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Also...wenn Kinder Morden.. können sie dafür zwar nicht bestraft werden...weil sie ja noch Strafunmündung sind !

Aber Mann kann bsie dann trotzdem in eine geschlossene Kinderpsychiatrie unterbringen ! Und in so einem ,,Irrenhaus,, in dem sie Entmündigt leben müssen...haben die dann keinerlei Rechte ! Noch nicht mal über sich selber ! Und auch keine Menschenrechte !   und sehr oft behaupten Psychologen und Richter...das das jetzt inzwischen Volljährige 18 Jährige Kind....immer noch zu gefährlich für die Öffentlichkeit ist...und darum weiterhin in der Psychiatrie leben muss....allerdings mit Verlegung in eine Erwachsenen Psychiatrie !  Und dort Leben die dann meistens sogar für denn Rest ihres Lebens...weil die Richter sie einfach nicht raus lassen.... Sie Argumentieren....das sie noch nicht in der Lage weren ...draußen für sich selbst zu sorgen....und noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen !

Dieser Wegschluss ! gild Juristisch aber nicht als Bestrafung !

Denn sie werden nicht zum Bestrafen weggesperrt...sondern ,,nur,, um die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen....und manchmal auch um  ,,den Täter,, vor sich selbst zu schützen !

Kinder dürfen nicht bestraft werden ! Ist das wirklich keine Bestrafung...wenn Mann sie für immer wegsperrt !

Die Richter und Politiker finden immer Wege um Menschen ,, indirekt,, zu bestrafen !

 Führungsaufsicht ist übrigens Bauch eine Bestrafung die man bekommt nachdem man seine gesamte Strafe im Gefängnis abgesessen hatt ! Sie geht meistens 5 Jahre lang...und ist eine Bewehrungsauflage....und wenn man diesen Auflagen und Weißungen nicht nachkommt....gild das dann als erneute Straftat für die man nochmals bis zu 3 Jahre Lang weggesperrt werden kann !  Was soll das denn Bitteschön mit logischer Gerechtigkeit zu tun haben ?  Ich würde mal sagen garnichts !

Zumal der Häftling in dem glauben gelassen wird..das er bald wieder ein ganz normaler freier Mensch sein wird....da er ja seine Gesamte Straffe komplett abgesessen hatt.... FALSCH GEDACHT ! denn Kurz vor seine Haftentlassung wird im vom Gericht mitgeteilt das er jetzt im Anschluss noch Führungsschiene bekommt !

Ich könnte das einigermaßen noch als Gerecht empfinden...wenn Mann im direkt bei seiner Urteilsverkündung vor Gericht gesagt hätte.... daß er im Anschluss nach seiner Haftverbüsung noch Führungsaufsicht bekommen wird..... aber da das niemals der Fall ist...(die Richter machen das nie direkt...immer erst kurz vor Haftende) kann ich sowas absolut nicht als Gerechtigkeit Aktzeptieren !  Das zu Tehma : Juristische Bestrafung !


Libertinaer  21.07.2017, 11:07
  1. Da Kindern Sex erlaubt ist, kommen sie ggf. auch nicht ins "Irrenhaus".
  2. Tut ein Kind aber einem anderen Kind sexuelle Gewalt an (was insbesondere bei Kindern vorkommen kann, die selbst sexuell missbraucht wurden), dann kann es in der Tat in eine geschlossene Therapieeinrichtung kommen. Die gibt es mittlerweile in jedem Bundesland. Ziel ist es, die sexuellen Störungen in mehreren Stufen zu beseitigen. In der ersten Stufe ist man dabei unter ständiger Aufsicht. Die letzte Stufe ist dann die Entlassung - ggf. in "betreutes Wohnen".
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Wichser181268  22.07.2017, 01:53
@Libertinaer

Ja....aber es geht mir darum....das es heißt : Kinder sind Strafunmündig !  Was ja nicht stimmt !   Denn Kinder können vom Richter in eine GESCHLOSSE ANSTALT gesperrt werden !!  und sogar für unbestimmte Zeit.... eventuell sogar für immer ! Und die haben da drinnen noch nicht mal Menschenrechte !  Denn entmündigte bekommen keine Menschenrechte bzw Menschenwürde ...die bleiben oft für immer Entmündigt !   

UND DAS SOLL ABER ALLES OFFIZIELL KEINE BESTRAFUNG SEIN ? IST ES ABER !!!    

Ergo: können Kinder sehr wohl bestraft werden ! Ausserdem darf man Kindern Vorschriften machen weil sie noch unmündig sind ! Zum Beispiel können sie von ihren Eltern gezwungen werden ihren Teller komplett leer zu essen.......ist das etwa keine Bestrafung ! Der Gesetzgeber überlässt also denn Eltern die Bestrafungsformen bis zum 14ten eigendlich bis zum 18 Lebensjahr !  vielleicht wäre es sogar Sinnvoller wenn Richter nur Mündige Personen ab 18 Jahren bestraffen dürfte ! Und bis dahin muss die Bestrafung von den Erziehungsberechtigten übernommen werden.....naja Die Richter können zwar unter 18 Jährige unmündige schon Bestrafen...aber nur mit einer Jugendstrafe die bis 10 Jahre Knast geht !   Das sollte eigentlich nicht möglich sein...finde ich....denn es ist absolut unmenschlich.. eine 14 jährige Person bis zum 24 Lebensjahr in Knast zu sperren.. . ..davon wird soooo ein junger Mensch definitiv noch Kranker im Kopf !  heißt: er ist zwar bala bala sonst hätte er zum Beispiel mit 14 niemanden Vergewaltigt....aber wenn er dann zur Strafe 10 Jahre lang ..bis er 24 ist... weggesperrt wird......wird er durch diese Bestrafung ganz Sicher nicht Gesund im Kopf.. ..sondern noch viel Kranker !!    Darum bin ich dafür das Man unter 18 Jährige unmündige Straftäter (die noch nicht genau wissen was sie tun....da sie sich noch nicht richtig steuern können) nicht mehr in STRAFHAFT steckt ...sondern in eine Therapeutische ( geschlossenen) ANSTALT....damit sie im Kopf wider gesund werden !     Mann muss ihnen mit Therapie helfen !  Und nicht Bestrafen ! Bestrafen ist eine vollkommen veraltete Erziehungsmetote ! Sogar Eltern dürfen ihre Kinder nichtmehr mit Gewalt erziehen.....das ist verboten worden ! Aber eine Orfeige ist wohl Grade noch erlaubt ? 

Das Ziel von jedem Wegsperren in eine Geschlossene Anstalt(Gefängnis/Maasregelvollzug)...ist immer die RESOZIALISIERUNG ! 

Aber was hat Bestrafungsformen mit RESOZIALISIERUNG zu tun ? ,= Garnichts !! Mann wird durch STRAFHAFT kein besserer Mensch ! Aber durch Therapie meistens schon !       Die Strafhaft kann nur Traumatisieren und dafür Sorgen das entlassene Straftäter eine Alptraumhafte Angst bekommen...erneut ins Gefängnis zu müssen !  Das heißt : das sie Straftaten AUS ANGST VR ERNEUTEN GEFÄNGNIS QUAHLEN wohl in Zukunft vermeiden werden....aber eine Therapie were vernünftiger und menschlicher...als eine ,,ANGSTTRAUMATISIERUNG ! ALSO : Gefängnis soll anscheinend so extrem Grausam sein..das es einen davon abhält in Zukunft Straftaten zu begehen oder erneut zu begehen...es soll also Angst machen !   Und wenn einen diese Angst tatsächlich davor abschreckt in Zukunft Straftaten zu begehen....dann heißt es Offiziell : DIE RESOZIALISIERUNG WAR ERFOLGREICH ! 

ALSO wie gesagt ...meine ich das man STRAFHAFT im Prinzip komplett abschaffen sollte... man sollte aus allen Strafanstallten besser Therapieanstalten machen !  Nur soooo kann man wirklich vernünftig Resozialisieren !  Bestrafungsformen gehören ins Mittelalter....und nicht in die moderne Zeit !

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Wichser181268  22.07.2017, 02:15
@Wichser181268

Also wie gesagt bin ich dafür das man ALLE STRAFANSTALLTEN IN THERAPIEANSTALTEN UMWANDELT !  denn nur so kann mann wirklich vernünftig und MENSCHENWÜRDIG !! eine erfolgreiche RESOZIALISIERUMG hinbekommen !

Das offizielle juristische Ziel einer geschlossenen ANSTALT ist immer die RESOZIALISIERUNG ! so steht es in allen Gesetzes Büchern geschrieben !   Aber dieses Ziel mit Bestrafungsformen erreichen zu wollen ist FALSCH ! und definitiv nicht mehr Zeitgemäß !   Eltern erziehen ihre Kinder heutzutage auch nicht mehr mit Bestrafungsformen wie zum Beispiel Körperverletzung ! Das ist sogar offiziell Gesetzlich verboten worden ! eine Orfeige ist aber glaube ich noch erlaubt wenn die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT stimmt ! Moderne Erziehung soll durch Therapeutische Bestrafungsformen mit viel Emphatie erfolgen !!   .und nicht mehr durch Mittelalterliche UNMENSCHLICHE/MENSCHENUNWÜRDIGE/MENSCHENVERACHTENTE BESTRAFUNGSFORMEN !

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Wichser181268  22.07.2017, 17:09
@Libertinaer

Libertinaer.....ich bin selbst Häftling gewesen...also kann ich diese Haftbedingungen mit Sicherheit besser beurteilen als du ! Ausserdem war ich auch schon im Geschlossenen Maasregelvollzug eingesperrt...ich kann also hier VON EIGENEN ERFAHRUNGEN UND ERLEBNISSEN BERICHTEN !  und nicht nur von ,,falschen,, Erzählungen ! Ja stimmt...es ist zuviel Text von mir......aber ich wollte es so schreiben...das meine Sichtweise auch der dümmste versteht und nachvollziehen kann !

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Libertinaer  22.07.2017, 18:46
@Wichser181268

Ja, ich dachte mir schon, dass diese Wut eine mehr oder weniger persönliche (Mit-)Ursache hat. Mein Mitgefühl dafür!

Und ja, ich habe auf dem Gebiet (Gefängnis, Maßregelvollzug, Therapieeinrichtungen für Kinder) keine persönliche Erfahrung.

Aber: Ich bin nicht dumm. Und ICH verstehe dich nur bedingt.

Hilfreicher wäre ein unaufgeregterer, sachlicher Text mit Beispielen gewesen, möglichst noch mit zeitlicher Einordnung (denn früher war es anders als heute, bzw. ältere Einrichtungen sind anders zu betrachten als moderne).

Optimalerweise natürlich anhand einer Doku, die man sich mal anschauen kann. Oder z.B. Anmerkungen zu den verlinkten Videos der Kategorie "Ja, ist wohl besser geworden, aber ..." oder "Im Vergleich zu den USA ein Fortschritt, aber ...".

Außerdem: Über die Sinnhaftigkeit mag man im Einzelfall streiten (man denke nur an die früher eingesperrten Homosexuellen, von Fehlurteilen ganz zu schweigen). Auch generell über die Art und Weise.

Allerdings ist es nunmal auch so, dass man z.B. Soziopathie - und in Folge Psychopathie - nicht korrigieren kann. Wenn also ein Psychopath straffällig wird, und eine Wiederholungsgefahr besteht, wie sollte man deiner Meinung nach verfahren?

Davon abgesehen: Was "Strafe" ist, bzw. als eine empfunden wird, und was nicht, ist zum einen natürlich subjektiv. Zum anderen aber einfach objektiv definiert. Ich halte mich prinzipiell lieber an die Definitionen. Erleichtert auch die Kommunikation, wenn Menschen mit gleichen Worten das Gleiche meinen. ;-)

Und "Strafe" dient halt zum Begleichen einer Schuld, wie es im Strafrecht definiert ist. Dass auch das Zivilrecht - selbst bei Kindern - freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutz der Person und/oder der Allgemeinheit vorsieht, ist halt etwas anderes - selbst wenn es ähnlich aussieht/wirkt.

PS: Mit dem ggf. zweifelhaften Wirken psychiatrischer Anstalten bin ich übrigens durchaus nicht unvertraut (wenn auch eben nicht aus eigener Erfahrung). Und das nicht erst seit dem Fall "Gustl Mollath".

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Libertinaer  22.07.2017, 19:32
@Libertinaer

Nachtrag:

Mit dem rechtlich belegbarem Hinweis, dass U14 ohnehin Sex haben und die Eltern das fördern dürfen, ist das Thema an DIESER Stelle für mich (und vermutlich auch die Fragestellerin) eigentlich auch ohnehin abgeschlossen. Zumal u.a. auch das Bundesgesundheitsministerium offiziell in seinen Erziehungsratgebern darauf hinweist, dass die Eltern es nicht unterdrücken sollten.

Auch sehe ich zumindest anhand der von mur verlinkten Doku nicht, dass Kinder, die anderen Kindern sexuelle Gewalt angetan haben, unmenschlich behandelt würden.

Dass im Einzelfall Fehler geschehen, insbesondere im sexuell eher neurotischen Bayern, ist mir dabei aber durchaus bewusst ( http://www.spiegel.de/panorama/sexuell-auffaelliger-zwoelfjaehriger-das-problem-mit-dem-problemkind-a-786424.html ).

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Wichser181268  22.07.2017, 21:00
@Libertinaer

Also dich habe ich mit Dumm..... definitiv nicht gemeint.....denn mir ist Selbstverständlich schon lange aufgefallen das du überdurchschnittlich intelligent bist...und großes wissen hast !

Also : wenn ein Psychopat nach vernünftiger psychologischer Untersuchung...als ,,zukünftiger,, Widerholungstäter gild.....dann muss er Selbstverständlich....soooo lange in einer geschlossenen Psychiatrischen Anstalt verbleiben....bis keine Gefahr mehr von ihm ausgeht !   Das ist meine Meinung ! und auch die der Psychologen und Richter.....und auch des Volkes ( vermutlich ?) Dabei ist es egal ob er geheilt ist oder nicht !  Es kommt NUR auf seine Gefährlichkeit an !   Es gibt psychisch Kranke die man zwar nicht heilen kann....aber die Inder Anstalt lernen können ihre Krankheit sooo zu steuern.....das sie in Zukunft Straffrei bleiben !    Mann sagt das man Phädofile nicht heilen kann ( Fals das überhaupt eine Krankheit ist ?) Die können aber lernen ihre Krankheit ? sooo zu steuern...das sie dann Straffrei bleiben !   Es geht nur um die Gefährlichkeit in der Zukunft ! nur darauf kommt es an !    Kranke psychos dürfen frei rummlaufen in der Öffentlichkeit...solange sie ihre Krankheit vernünftig steuern können......oft geht das nur mit Medikation !   Damit vorhandene  Psychosen eben nicht ausbrechen...ich kannte solche Leute die nur in der Freiheit bleiben dürften...wenn sie nachweißlich immer ihre Psychopharmaka Medikamente vorschriftsmäsig eingenommen haben....andernfalls gelten sie ...als wider zu gefährlich..und werden wider weggesperrt

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Klar darfst du das. Solang dein Partner nicht älter als 16 ist:)


AnnaBauerxo  18.07.2017, 14:12

Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass es so ist wie du sagst, nur eben mit 16 statt 14

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kaufi  18.07.2017, 14:15
@AnnaBauerxo

Das Schutzalter ist 14. Selbst eine 25-jährige Person dürfte mit einer 14-jährigen Person Sex haben. ABER nicht durch Ausnutzung einer Zwangslage oder falls er zur Betreuung unterstellt wäre etc.

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Libertinaer  18.07.2017, 16:06
@AnnaBauerxo

Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass es so ist wie du sagst, nur eben mit 16 statt 14

Es gibt Länder, wo das so ist.

In Deutschland ist aber 14 die Grenze (also z.B. 16 & 13 ist für den Älteren strafbar).

In der Schweiz hingegen ist es zwar 16, aber da gibt es auch eine gesetzliche Alterstoleranz (16 & 13 ist erlaubt).

Und Österreich hat 14 + Alterstoleranz (auch dort ist 16 & 13 erlaubt).

In Deutschland ist aber 16 das Mindestalter, wenn es um Schutzbefohlene geht (z.B. Klassenlehrer & Schülerin). 

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kaufi  18.07.2017, 14:06

Sie darf immer, aber sobald ihr Partner 14 oder älter ist macht ER sich strafbar.

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