Darf man eine Frau heiraten, die vorher Geschlechtsverkehr hatte?

3 Antworten

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Ja, darfst du.

Zumal "Geschlechtsverkehr hatte" zunächst einmal nichts bedeutet, sie kann ja auch bereits verheiratet gewesen sein, dann ist sie ebenfalls keine Jungfrau mehr.

Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist im Islam sowohl für Männer, als auch für Frauen verboten. Zu Anfangszeit der Offenbarung war es verboten, dass jemand der Zina begangen hat (also unehelichen Geschlechtsverkehr hatte), mit jemanden, der keusch geblieben ist, heiratet (Siehe dazu Sure Nur 3).

Dieser Vers wurde jedoch mit einem späteren Vers abbrogiert.

Es ist somit erlaubt, dass jemand, der Zina begangen hat, mit jemandem heiratet, der kein Zina begangen hat.

Ja, darf man. Es kommt darauf an, ob der Verkehr legitim war vorher. Man darf zum Beispiel geschiedene Frauen heiraten und Witwen. Die hatten ja rechtmäßig Verkehr in ihren Ehen, aber sind logischerweise nicht mehr jungfräulich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

PaulDelvaux  30.12.2021, 18:34

Jeglicher einvernehmlicher Verkehr ist legitim in Europa!

Wir leben nicht mehr im Mittelalter!!!

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Natürlich!

Es ist sogar hochgradig empfehlensewert!!!

Aber, nachdem Du fragst: Was glaubst Du WER sollte es Dir verbieten und von WEM würdest Du es Dir verbieten lassen??!!


Rainbow717 
Beitragsersteller
 07.01.2022, 18:53
Es ist sogar hochgradig  empfehlensewert!!!

Was soll daran empfehlenswert sein?

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PaulDelvaux  07.01.2022, 19:07
@Rainbow717

Wenn Du eine Frau heiratest, die keinen GV vorher hatte, hatte sie auch MIT DIR keinen! ...d.h. Du weißt nicht, ob ihr sexuell harmoniert! ...das kann FATALE Folgen haben!

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