darf jemand der ü21 ist sex mit 16 jährigen haben?

3 Antworten

Ja, ist in allen deutschsprachigen Staaten erlaubt (bzw. vom katholischen Irland mal abgesehen sogar in ganz Europa).

In Deutschland und Österreich bereits ab 14.

Ab da ist man sexualmündigt/sexuell selbstbestimmt, und der Gesetzgeber verbietet es nicht nur nicht, sondern zumindest in Deutschland schützt er die sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher sogar ausdrücklich vor übergriffigen Eltern, sollten die damit ein Problem haben: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

https://www.123recht.de/ratgeber/strafrecht/Schutzalter-Altersgrenzen-fuer-den-Beischlaf-__a141848.html

Ab 14 ist es unter bestimmten Bedingungen legal. Die Verantwortung für die Erfüllung der Vorraussetzungen liegt beim Erwachsenen! Etwas nicht gewusst zu haben schützt daher nicht vor Strafe, wenn zum Beispiel die nötige Reife der/des Minderjährigen fehlt. Ab 16 ist es etwas einfacher, das eine gewisse Reife vorrausgesetzt werden kann. Aber auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, bei Entwicklungsverögerung, reduziertem IQ oder anderen Einschränkungen des Jugendlichen. Gegen Bezahlung/Geschnek ist verboten. Unter Zwang, Ausnutzung einer Zwangslage/Notlage bei bestehnder Abhängigkeit (Betreuer, Lehrer, behandelnder Arzt, Therapeut, Trainer,...) ist es natürlich auch strafbar. Nudes sind strafbar.


Libertinaerer  16.06.2024, 06:46
Ab 14 ist es unter bestimmten Bedingungen legal.

Nein. Ab 14 ist es legal.

Es gibt aber Aktionen, die sind noch verboten. Mit dem Alter selbst haben die aber nichts zu tun.

Etwas nicht gewusst zu haben schützt daher nicht vor Strafe

Das ist so pauschal falsch (s. § 16 StGB).

wenn zum Beispiel die nötige Reife der/des Minderjährigen fehlt.

? Das ist überhaupt kein exklusives Kriterium.

Ab 16 ist es etwas einfacher, das eine gewisse Reife vorrausgesetzt werden kann.

Die kann man zurecht bereits vorher voraussetzen.

Sollte sie ausnahmsweise dennoch fehlen (rechtlich bis 16 ggf. von Relevanz), so darf man das Fehlen nur nicht ausnutzen.

So sollte man übrigens auch handeln, wenn die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung (nicht "Reife"!) vorhanden ist.

Aber auch hier gibt es natürlich Ausnahmen

DAS IST die "Ausnahme". Ab 16 ist die Ausnahme dann nicht mehr von rechtlicher Relevanz, selbst wenn es sie faktisch gäbe.

Nudes sind strafbar.

Nein.

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Libertinaerer  16.06.2024, 07:00
@Ratgebbaer99

Wenn Du von Recht keine Ahnung hast, zwingt dich niemand, dich dazu zu äußern!

Und das meine ich ausdrücklich allgemein.

Denn deine verlinkte Quelle ist ja durchaus korrekt. Nur verstehst Du eben einige Dinge grundlegend nicht bzw. falsch, und andere erfindest Du einfach hinzu ...

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Libertinaerer  16.06.2024, 07:15
@Ratgebbaer99

Danke, aber wenn ich etwas nachlesen muss (was ich nun wirklich nicht nötig habe), dann tue ich das in der juristischen Fachliteratur und ganz bestimmt nicht in der Wikipedia ...

Meine Anmerkungen sind korrekt.

Wenn Du da etwas nicht bzw. falsch verstehst, dann frage gerne konkret nach, mit konkretem Auszug einer Quelle deiner Wahl, ob und wenn ja was Du da warum vielleicht falsch verstanden hast bzw. falsch war.

Es geht mir hier NICHT darum irgendwem auf die Füße zu treten, sondern schlicht Fehler zu korrigieren, damit man sie zükunftig vermeidet.

Peace!

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Libertinaerer  16.06.2024, 09:03
@Ratgebbaer99

DAS werde ich pauschal NICHT tun.

Ich schrieb, Du möchtest bei Bedarf bezogen auf KONKRETE Aussagen von dir/mir unter Zitat eines KONKRETEN Auszugs deiner Quelle nachfragen, dann würde ich dir DAS gerne erläutern.

Also z.B.: "Ich schrieb '[hier dein Zitat einfügen]' und du hast das kritisiert mit '[hier mein Zitat einfügen]'. In [Quellenangabe] steht aber: '[hier exakte Stelle/Satz der Quelle einfügen, worauf du dich beziehst - nicht mehr, nicht weniger]'."

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Libertinaerer  16.06.2024, 09:23
@Ratgebbaer99

Geht natürlich auch ohne Quellen.

So wie ich mir in meinem ersten Kommentar gezielt einzelne Sätze von dir herausgepickt/zitiert und dann exakt DIE kommentiert habe (nicht mehr und nicht weniger), kannst Du natürlich auch meine Kommentare einzeln kommentieren mit "Verstehe ich nicht!", "Geht's auch genauer?" etc. ;)

Es ist nur sinnfrei pauschal auf eine Quelle zu verweisen, in der alles mögliche steht, und damit indirekt zu sagen: "Da steht doch alles, nun rate mal einfach!" ;)

ICH habe, mit Verlaub, den § 182 StGB verstanden und ich habe da spontan auch keine Vorstellung, was man da vielleicht nicht verstehen könnte (mal von ein paar juristischen Fachtermini abgesehen, die man zum Gesamtverständns natürlich braucht - wie immer).

Da wäre es schon mehr als hilfreich zu wissen, WAS ich dir WARUM erklären soll. ;)

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Ratgebbaer99  16.06.2024, 09:38
@Libertinaerer

Ich kann mir auch nicht vorstellen was man bei dem Gesetzestext nicht verstehen kann, aber offensichtlich interpretieren wir ihn unterschiedlich, denn du widersprichst meinen Aussagen die sich auf den Paragraphen beziehen. Daher meine Frage welche Formulierung in dem Paragraphen 182 deiner Meinung nach sexuelle Handlungen mit Personen ab 14 Jahren pauschal und grundsätzlich für strafbar erklärt, wenn dort doch steht dass es nur strafbar ist unter der Vorraussetzung dass eine fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wurde. Das setzt eine verminderte Reife/Fähigkeit zur Selbstbestimmung der/des Jungendlichen vorraus sowie die Tatsache dass das auch ausgenutzt wurde.

Ab 14 ist man mündig und es gilt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das bedeutet dass eine Person ab dem 14 Lebensjahr selbst bestimmen darf ob, welche und mit wem sexuelle Handlungen stattfinden. Das schließt das Recht ein sich auch für Personen über 21 Jahren zu interessieren. Der Sinn der Altersgrenze 21 Jahre ist ja nicht dass Personen über 21 pauschal schädlich für Jugendliche sind. Es hat den Sinn dass ein großer Altersunterschied unüblich ist und weil die wenigsten Jugendlichen sich zu deutlich Älteren hingezogen fühlen. Um Missbrauch zu verhindern ist diese Altersgrenze eingeführt worden. Da es aber tatsächlich Jugendliche gibt die auf deutlich Ältere stehen und die das Recht haben ihren Neigungen nachzugehen, ist es nicht grundsätzlich verboten. Denn das wäre eine Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung und würde Jugendliche mit entsprechenden Vorlieben/Neigungen diskriminieren.

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Libertinaerer  16.06.2024, 10:33
@Ratgebbaer99
denn du widersprichst meinen Aussagen die sich auf den Paragraphen beziehen.

Ich habe einigen deiner Aussagen widersprochen/korrigiert. Kann man oben nachlesen.

Welche widersprochene Aussage von dir bzw. Korrektur von mir schwebt dir da denn vor?

meine Frage welche Formulierung in dem Paragraphen 182 deiner Meinung nach sexuelle Handlungen mit Personen ab 14 Jahren pauschal und grundsätzlich für strafbar erklärt,

Keine einzige.

Es hat den Sinn dass ein großer Altersunterschied unüblich ist

Was (vermeintlich) üblich oder "unüblich" ist, interesssiert den Gesetzgeber nicht. Es hat ihn auch nicht zu interessieren.

und weil die wenigsten Jugendlichen sich zu deutlich Älteren hingezogen fühlen.

Auch das hat den Gesetzgeber nicht zu interessieren.

Falsch ist es ohnehin.

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Ja sogar wenn 14


123abcdef933 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 19:54

ne glaub nich

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Kleinemaus4545  14.06.2024, 20:03
@123abcdef933

Doch es stimmt aber weil ab 14 darf man mit jeder über18 oder unter 18 Sex haben wenn da niemande gezwungen wird

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