Darf ich mit ihr Sex haben?

4 Antworten

Das ist eine Straftat Finger weg.

https://polizei.nrw/artikel/sex-ab-wann-und-mit-wem

Eine sexuelle Handlung mit einer Person unter 14 Jahren ist immer eine Straftat!

Dabei ist wichtig zu wissen, dass Personen unter 14 Jahren vor dem Gesetz „schuldunfähig“ sind und niemals angeklagt und bestraft werden. Ab 14 Jahren aber durchaus. 

Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. Hier gibt es keine Altersgrenze bezüglich der anderen Person, diese kann auch deutlich älter sein (Elternrechte bleiben natürlich bestehen). 

Es sei denn, es sind Erwachsene in einer Garantenstellung, die Jugendliche (14-18 Jahre) erziehen, ausbilden, betreuen oder eine Zwangslage ausnutzen. Das sind z.B. Lehrer, Trainer oder Berufsausbilder. Das wäre im Einzelfall genau zu prüfen. Strafbar macht sich auch, wer Jugendliche für sexuelle Handlungen bezahlt (sei es durch Geld oder andere Dinge) oder Ihnen Pornographie in egal welcher Art und Weise überlässt.

Beispiel: Würden ein 15-jähriger Junge und seine 13-jährige Freundin freiwillig und vielleicht sogar von der 13-Jährigen forcierte sexuelle Handlungen ausführen, würde sich der 15-Jährige strafbar machen wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Denn seine Freundin ist unter 14 Jahren alt. Das ist wichtig zu wissen, damit sich Jugendliche durch dieses Wissen schützen können, ohne in die Gefahr eines solch schweren Vorwurfs zu geraten.

Wäre die 13-jährige schon 14 Jahre alt wären freiwillige sexuelle Handlungen nicht strafbar.

Nein ist illegal erst wenn sie auch 14 ist

Nein solange beide nicht 14 sind geht da gar nichts

käme drauf an wo. In der BRD nein, in Österrsich und Schweiz ja