Darf ich mit einem 18-jährigen Sex haben? (ich bin 14)?

16 Antworten

Also, abschließend ein Zitat aus Wikipedia, nachdem Ihr keinen Ärger bekommt, wenn er Dich nicht zwingt oder Geld im Spiel ist. Allerdings gehörst Du geschlagen, wenn Du Dich nur mit der Pille schützt. Mädel, in welchem Jahrhundert lebst Du denn? Nimm bitteschön ein Kondom und laß Dir ja nicht erzählen, daß es sich nicht gut anfühlt oder bei "wahrer Liebe" kein Schutz vor Aids nötig ist oder irgendein anderer Mist. BITTE!

Zitat Wikipedia: "Schutzalter 16 Jahre
Sexuelle Handlungen Erwachsener mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen können in Deutschland nach den Bestimmungen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 StGB bestraft werden. Der Erwachsene macht sich in jedem Fall strafbar, falls die sexuelle Handlung gegen Entgelt stattfindet bzw. eine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Im Falle, dass der Erwachsene das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird er wegen sexueller Handlungen mit 14- oder 15-jährigen Jugendlichen bestraft, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine im Einzelfall – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen ausgenutzt hat. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.

Die Vorschrift spielt nur eine geringe praktische Bedeutung: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182 StGB verurteilte Personen. Die „eigentliche“, d. h. soziale Schutzaltergrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können, wird man daher bei 14 Jahren ansetzen müssen.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde."


aliahsarah  08.05.2011, 14:14

perfekte antwort!!!

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LOL... die erste Antwort von Doris68 ist rechtlich gesehen die richtige. Zwar finde ich Wikipedia Angaben für die Beweisführung etwas schwach, aber die Aussage ist richtig.

Sophia und sweetylein mögen von einem moralischen Standpunkt aus durchaus die Meinung vertreten, das es nicht ok ist, aber es ist halt rechtlich nicht verboten.

Ab 16 kannst du sex haben mit wem du willst und von deinem 14.Geburtstag bis zu deinem 16. theoretisch auch, aber da haben deine Eltern noch die Möglichkeit dir den Umgang und damit auch den Sex mit bestimmten Personen zu verbieten. Eine Anzeige führt dabei mithin nicht zu einer Verurteilung, sondern dazu, dass das Mädchen dann einer psychologischen Untersuchung unterzogen wird, um festzustellen, ob sie reif genug ist über ihre Sexualität selbst zu bestimmen. Sollte dies nicht sein und der ältere Partner somit den/die jüngere sexuell ausgenutzt haben, dann kann es zu einer Verurteilung kommen, die in der Regel maximal eine Bewährungsstrafe ist.


delars  26.12.2009, 23:18

,,Ab 16 kannst du sex haben mit wem du willst ´´

nicht ganz richtig da man ab 16 zwar mit jedem von 14 - >21 sex haben darf jedoch nicht von 0 - 13 ist es dennoch verboten

wo auch wieder die nicht ganz kometente meinung des gesetes erlaubt auch sex zwischen einem 0 - 13 und anderen 0 - 13 irsinnig

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verreisterNutzer  23.06.2013, 12:53
@delars

Naja, es ist doch wohl klar, dass man 0-13jährige, die mit 0-13jährige sex haben nicht verurteilen kann, da sie in der gleichen Altersgruppe sind, mit denen es über 13 jährige verboten ist Sex zu haben. Zwar finde ich Sex in so einem jungen Alter recht fragwürdig. Aber rechtlich kann man so oder so nichts machen, da man eh erst mit 14 Jahren strafmündig wird.

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nein, das ist rechtlich nicht erlaubt!! ausserdem hoert sich das sehr ueberstuerzt alles an, wenn dein freund dich liebt wird er auch noch n jahr oder laenger warten, bis du alt und reifgenug bist!! wenn du es zu frueh oder eben schon mit 16 hast, dann kann es sein, dass du da unten noch nicht ausgewachsen bist usw und es dann nicht schoen wird!!!

Ich bin jetzt wohl in der selben Situation . Ich bin 18 m und sie 14 w . Ich bin echt unsterblich in sie verliebt . Ich Frage mich oft ob ich nicht einen fehler mache und mein Herz in der Dunkelheit lassen solte aber immer wenn ich sie lachen höre/sehe weiß ich wieder was ich fühle :) . Mich würde es interessieren ob du immer noch mit ihm zusammen bist :) ? Sie ist auch meine erste Beziehung und ich bin so froh mit ihr zusammen zu sein :) . Ich sag ihr immer ... Ich mache nichts was du nicht auch Wilst :D und das meine ich dann auch so . Trozdem habe ich auch Angst das sie nicht so genau weiß was sie eigentlich tut oder will .  Egal danke für deinen Beitrag . Er war sehr hilfreich :) 


JosefWitt  04.07.2016, 19:41

endlich mal ein toefter und reifer beitrag..... nicht

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Kirito1212  11.07.2016, 15:19
@JosefWitt

Ich sehe jetzt geschlagene 10 min auf das Wort toefter von dir und Frage mich was das heißt . Schau mal auf die Zeit die da zwischen liegt . Man darf doch sowas wohl fragen :)

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nach dem gestzt ist das nicht verboten solange kein geld oder zwang im spiel ist das kannst du aber auch unter http://www.buzer.de/index.htm

§ 182 Abs. 3 im StGB nachlesen und so auch deinen Eltern die rechtliche Lage mitteilen

Überlegen würde ich es mir dennoch mit 14 die Jungfräulichkeit verlieren is meiner meinung nach überstürzt und zu früh egal ob das gesetz das erlaubt

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