Dame arbeitet als Prostituierte und ist nicht angemeldet. Welche Strafe erwartet Sie?

4 Antworten

Gibt kein Berufsverbot, aber sie wird halt Ärger von der Gewerbeaufsicht und, da sie sicher auch keine Steuern gezahlt hat, mit dem Finanzamt kriegen.


OttoWalkes758 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 18:49

Im Netz habe ich was gefunden, da steht wenn eine Prostituirte das vierte Mal nicht angemeldet erwischt wird bekommt Sie Berufsverbot da Sie nicht belehrbar ist.

xNevan  20.07.2024, 18:56
@OttoWalkes758

Hmmm interessant. Wäre mir nicht bekannt auf welcher Grundlage, aber kann natürlich sein. Die Frage isz halt, ob sie sich dann daran hält wenn sie jetzt schon nicht die Regeln befolgt.

Libertinaerer  20.07.2024, 19:15
@OttoWalkes758

Danke, das ProstSchG ist mir bekannt.

Aber Du hast geschrieben:

da steht wenn eine Prostituirte das vierte Mal nicht angemeldet erwischt wird bekommt Sie Berufsverbot

Das ist eine sehr konkrete Angabe, und die steht nicht im verlinkten Text.

Deswegen bitte die Quelle, die Du im Internet gefunden hast, wo das steht. Danke.

PS: Das ProstSchG soll, wie der Name schon sagt, Prostituierte schützen. Schutzgesetze richten sich grundsätzlich nicht gegen die zu schützende Person.

Das gilt auch für Prostituierte, weswegen im verlinkten Text auch "kann" steht, nicht "wird".

Nun, Pflichten sind dennoch Pflichten, und behördliche Geduld währt sicher nicht ewig. ^^

Aber es ist trotzdem kein Selbstläufer, weswegen mich deine Fundstelle umso mehr interessiert ... ;-)

OttoWalkes758 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 19:16
@Libertinaerer

Sorry, aber diesen Link wo ich das gelesen habe habe ich nicht mehr und finde ihn auch nicht mehr.

Welche Strafe erwartet Sie?

Keine. Prostitution ist legal.

Ich wüsste auch nicht, was die Kripo das angeht.

Das ist, wenn kein Verdacht auf strafbare Handlungen besteht - wie insbes. Zwangsprostitution, aber auch "verbotene Prostitution" (z.B. in der Nähe von Schulen) - eher eine Sache des Ordnungsamts (und nein, Geldbußen sind keine Geldstrafen).

Wie oft darf eine Dame als nicht angemeldete Prostituierte sich erwischen lassen bis Sie Berufsverbot bekommt

Ist nicht geregelt. Verantwortlich ist die jeweilige Kommune.


OttoWalkes758 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 19:31

Du hast recht, Prostitution ist legal, aber die Dame hat 2021 eine Geldstrafe bekommen und 2023 einen Strafbefehl. Die Kripo geht das schon was an, wenn eine Dame der Prostitution nach geht, nicht Angemeldet ist und Treffen im Sperrgebiet anbietet.

Libertinaerer  20.07.2024, 19:54
@OttoWalkes758

Der Knackpunkt hier ist dann eben, dass Prostitution in einem Sperrbezirk strafbar ist.

Wie geschrieben: "Verbotene Prostitution", § 184f StGB.

Ist ein Vergehen, also eine minderschwere Straftat, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.

Die Reihenfolge erscheint mir merkwürdig, denn eine Geldstrafe erfordet eine Verhandlung, eine Verurteilung und man ist vorbestraft, während ein Strafbefehl ohne Urteil von der Staatsanwaltschaft anstelle eines Prozesses kommt (zum Prozess käme es erst, wenn man den Strafbefehl nicht akzeptiert). Er ist keine Strafe und man gilt auch nicht als vorbestraft.

So oder so, das kann eine Weile so weitergehen, und die Urteile dürften mit der Zeit immer weniger milde ausfallen. Bis hin zu eben einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von max. 6 Monaten.

Wenn sie das so will, ist es halt so. Aber es ist halt auch bei weitem nicht vergleichbar mit einem Verbrechen wie z.B. von Uli Hoeneß ...

Wird eine "Harte" Strafe XD

Erwischen lassen sollte sie sich nie

Aber wenn sie das gewerbsmässig betreibt muss sie Sozialabgaben und Steuern zahlen

Wie hoch die Strafe ist kann ich dir nicht sagen