Beim Sex erwischt mit Freundin?
Hallo, Ich M16 und W16 hatten gestern Sex im Wald. Aber wir wurden von jemand erwischt. Ich glaube es war der Förster. Wir sind einfach weggerannt. Er hat uns nicht mehr bekommen aber kann das eine Strafe geben wenn man es im Wald macht? Wir waren ja auch nicht ganz nackt. Ich hatte ja nur bisschen die Hose unten und sie auch. Man hat eigentlich nichts gesehen.
11 Antworten
es ist nicht pauschal strafbar es kommt auf die gegebenheiten an.
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Sex in der Öffentlichkeit – wo ist das erlaubt?
Dabei müssten sie zumindest rechtlich gesehen nicht auf dieses Vergnügen verzichten. Denn Liebe in der Natur, aber auch im Auto oder an anderen öffentlichen Orten, ist nicht immer ein strafwürdiges Delikt.
Wenn sich zum Beispiel ein Paar im Wald lieben will und sich in ein Dickicht verzieht, um vor den Blicken anderer geschützt zu sein, ist ihre sexuelle Handlung nicht strafbar.
Ähnlich sieht es aus, wenn ein Paar Sex in einem Auto hat, das auf einem einsamen Parkplatz steht und die beiden zum Beispiel auch noch die Scheiben des Wagens verhängt haben.
Selbst wenn dann zufällig jemand vorbeikommt und bemerkt, was die beiden gerade machen – belangt werden können sie nicht. Warum das so ist, erklärt die auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwältin Michaela Landgraf vom Münchner Anwaltverein: „In diesen Fällen ist das Merkmal der Öffentlichkeit fraglich bis ausgeschlossen.
Denn die Akteure haben Vorkehrungen ergriffen, um nicht beobachtet zu werden.“
Übrigens ist allein das Nacktsein im Auto ebenfalls nicht per se ein Grund für eine Strafe.
Kritisch wird es erst, wenn sich die Allgemeinheit daran stört, ein Fahrer etwa nackt aus seinem Auto steigt, dabei von anderen gesehen und deshalb angezeigt wird.
Wenn er nichts gesehen hat, dann war da auch nichts. Und Förster sehen nicht nur Häschen und Eichhörnchen im Wald und waren auch mal jung. Sucht Euch beim nächsten Mal einen besseren Platz wo Euch niemand sehen kann und ihr Euch auch ganz ausziehen könnt.
Achwas, macht euch da keine Gedanken. Ihr wart ja nicht in der Öffentlichkeit.
Hoffe es heut euch Spass gemacht....
Naja Spaß hatten wir nur bevor er kam. Wir waren ja noch nicht fertig.
Strafbar ist es, aber egal........solange ihr schneller seid :-)
Auf Straßen durch den Wald,´oder oft begangenen Wegen kann das "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sein. Im Gebüsch, tief im Wald, verdeckt, also so, dass ein anderer euch erst suchen muss, und ohne laute Schreie ist das sicher nichts, was bestraft werden kann.