Beim GV filmen?

10 Antworten

Wenn damit alle einverstanden sind, ist es erlaubt (§ 184c StGB).

Heimlich aufnehmen, geschweige denn die Aufnahmen öffentlich machen, natürlich nicht. Das kann ganz üble Folgen haben (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme aller Geräte und Datenträger, Schmerzensgeld + Strafe).

Beachte: Handy/Laptops & Datenträger können auch verloren gehen oder gestohlen werden (oder neugierigen Geschwistern und/oder Eltern in die Hände fallen).

Ist also nicht verkehrt, solche Aufnahmen dann nur verschlüsselt aufzubewahren (PC z.B. Bitlocker oder VeraCrypt).

Hey,

wenn ihr beide damit einverstanden seid, könnt ihr das gerne tun. Wichtig ist jedoch, dass euch beiden bewusst ist, dass es sich um eine sehr vertrauliche und sensible Aufnahme handelt, die nicht mal eben mit euren Freunden, Klassenkameraden, etc. geteilt werden sollte.

Auch sollte die Aufnahme an einem sicheren Ort gespeichert bzw. hinterlegt werden, an welchem nicht jeder Zugang hat.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG Markus

Eure Entscheidung, sofern ihr beide einverstanden seid.

Bedenke nur, das du dir in der heutigen Zeit nie sicher sein kannst, wo sowas mal landen könnte. Also sollte es sehr gut überlegt sein

Klar, warum nicht. Wenn ihr beide das wollt ist das ok. Aber bedenke das solche Videos privat sind und bleiben sollten.

wenn ihr beide damit einverstanden seid, sollte das kein Problem sein

überleg es dir aber gut