An FKK Strand selbstbefriedigt?

9 Antworten

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

An einem öffentlichen FKK Strand gehört sich sowas nicht. Es draußen in der Natur zu machen ist super, aber such dir dafür ein abgelegenes Plätzchen.

Dafür empfehle ich ein unbeobachtets Plätzchen und gut geschützt vor Blicken.

Strandmuschel ist da sehr hilfreich.

Am besten verdeckt die Freundin das Geschehen.

Also aufjedenfall ist das sexuelle Belästigung


Dea2019  05.06.2024, 14:13

Nein, das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses.

0