Ab wann ist Sex legal?

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Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, weil für die Legalität nicht nur das Alter relevant ist, sondern auch die Umstände. Grundsätzlich gilt eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, als Kind. Sexuelle Handlungen mit einem Kind sind illegal. Allerdings gibt es Einlenkungen, z.B. wenn einer 14-jähriger mit einer 13-jährigen Sex hat, wird das nicht bestraft, weil der Abstand dafür einfach zu gering ist (wichtig ist ja, dass kein Missbrauch bzw. sexuelle Ausbeutung stattfindet, durch jemanden, der mental weitaus reifer ist und den unerfahrenen Part durch dessen Naivität missbraucht). Und wenn zwei 13-jährige etwas miteinander haben, ist das zwar nicht erlaubt, aber weil man unter 14 nicht straffähig ist, bleibt der Akt folgenlos.

Das Strafgesetzbuch definiert den sexuellen Missbrauch von Kindern und Minderjährigen (Jugendliche von 14-17) wie folgt:

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html (sexueller Missbrauch von Kindern) und

https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html (sexueller Missbrauch von Jugendlichen)

Alles andere ist diesbezüglich erlaubt.

  • Alle sexuellen Handlungen an, vor und mit einem Kind unter 14 Jahren gelten als Missbrauch und sind verboten (§§176, 176a StGB)
  • Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene nur und ausschließlich dann verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird (§182 Abs. 1 StGB)
  • Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, aber nur wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen. Alleine das Alter der Beteiligten ist KEIN Kriterium. (§182 Abs. 3 StGB).
  • Ebenso ist Prostitution für unter 18-jährige strafbar (§182 Abs. 2 StGB).

Zusammengefasst kann man sagen:

Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex ab 14 Jahren straffrei.

Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).

Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.

Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.

Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.

Ist der Jugendliche nur wenig älter, als das Kind, mit dem es zu einvernehmlichen(!) sexuellen Handlungen gekommen ist, dann KANN das Gericht von einer Verurteilung absehen.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor