Ab wann illegal?

6 Antworten

Das Gesetz schreibt, dass "sexuelle Handlungen" mit unter-14-jährigen verboten sind. Dazu gehören Zungenküsse, manuelle Befriedigung (bzw. streicheln und auch lecken, saugen, etc. und zwar sowohl wenn man selbst diese Handlungen an dem Kind vornimmt als auch wenn das Kind die Handlungen am Älteren Beteiligten vornimmt) von Geschlechtsteilen und natürlich jede Art von Sex und Geschlechtsverkehr

Küsse ohne Zungeneinsatz gehören nicht dazu, und Händchen halten, Umarmungen etc. auch nicht.

Nachweisen kann man das natürlich nur, wenn der Täter "inflagranti" erwischt wurde. Ansonsten steht oftmals nur Aussage gegen Aussage was natürlich nicht beweiskräftig genug für eine Verurteilung ist.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich glaube, es passiert ständig, dass zwei 12/13 Jährige miteinander knutschen. Und da ist auch zunächst nix dabei.

Erst wenn eine(r) der Beteiligten 14 oder älter ist, kann es gefährlich werden. Oft sind es dann Eltern, die den "Übeltäter" anzeigen. Und es macht einen gewaltigen Unterschied, ob derjenige dann 14 oder 40 ist! Der 40-jährige fährt ein (zurecht) und wenn sich das Junge paar von 13 und 14 einig ist, dass sie sich liebhaben, gibt's eine Befragung durch's Jugendamt und es passiert im Allgemeinen gar nichts!

Trotzdem: Jedem 14-jährigen sollte klar sein, dass man sich am besten so lange zurückhält, bis beide auch wirklich 14 sind! Ist einfach besser!

Es sind nicht alle sexuellen Handlungen bei Altersunterscheiden verboten. Generell gilt: Wer jünger als 14 Jahre ist, gilt gem. § 1 Absatz 1 Jugendschutzgesetz als Kind. Und Kinder unterstehen einem besonderen Schutz. Wer mit einem Kind Sex hat, macht sich ohne Ausnahme strafbar. Man spricht hier von der sogenannten Schutzaltersgrenze für Sex. Sex mit unter 14-Jährigen ist daher generell immer verboten (vgl. Tabelle unten).

Haben beispielsweise zwei 13-Jährige miteinander Sex, wäre hier die Schutzaltersgrenze bei beiden noch nicht erreicht und sie würden jeder für sich den Tatbestand des Kindesmissbrauchs erfüllen. Da sie jedoch in strafrechtlicher Hinsicht noch als Kinder gelten, wären sie strafunmündig. Die Anordnung von Erziehungsmaßnahmen durch das Familiengericht wäre jedoch denkbar in diesem Fall.

Gesetzlich verboten ist es aber nicht nur, mit einem Kind Sex zu haben. Ebenso verboten ist es, sich vor einem Kind selbst zu befriedigen, diesem pornographische Inhalte zugänglich zu machen oder weitere sexuelle Handlungen vorzunehmen, etwa Petting oder Oralverkehr.

Nachweisen mit Aussagen der Personen, das reicht i. d. R. (allerdings muss dazu jemand anzeigen) - ansonsten zählt dazu bereits küssen, händchenhalten aber nicht.

Es kann immer rauskommen, auch wenn die oder der Minderjährige alles einvernehmlich sieht.

Kommt eine Anzeige, muss ermittelt werden. Das Kind wird befragt. Schon das solltest du nicht wollen, dass das Kind befragt wird.