Ab wann darf man Sex haben und wird nicht mehr bestraft?
Mit 13?
7 Antworten
Das ist nicht so einfach zu beantworten. Ein "Kind" ist nach dem deutschen Gesetz jede Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat (also nicht 14 geworden ist). Aber ein Kind ist nicht straffähig und kann somit machen, was immer es will, ohne Konsequenzen zu befürchten. Konsequenzen zu befürchten hat vielleicht die Person, die mit einem Kind sexuelle Handlungen vollzieht, außer es handelt sich dabei selbst noch um ein Kind. Entscheidend ist §176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern):
https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Aber auch hier beurteilt das Gesetz immer den Einzelfall. Ist der ältere Part z.B. 14 oder 15 und vom Reifegrad her ähnlich wie das Kind, dann kann von der Strafe abgesehen werden. Das regelt Absatz 2 des obengenannten Paragrafen. Sinn der Sache ist es nicht, starre Altersgrenzen zu schaffen, sondern immer abzuwägen, ob ein Missbrauch vorliegt.
Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).
Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.
Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.
Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.
Ist der Jugendliche nur wenig älter, als das Kind, mit dem es zu einvernehmlichen(!) sexuellen Handlungen gekommen ist, dann KANN das Gericht von einer Verurteilung absehen.
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
U14 nur mit u14
U18 nur mit u18 aber ü14
Ü18 nur mit ü18
Und wenn man nichts an die grosse Glocke hängt sollte es passen
Von den 3 Aussagen stimmt tatsächlich keine einzige. Im Gesetz wird genau festgehalten, was erlaubt ist. Das regelt §176 und §182 StGB. Dabei spielen auch andere Faktoren als bloß das Alter eine Rolle.
Kannst du mal die Paragraphen zitieren, wo das stehen soll?
Spoiler: kannst du nicht, da es nicht stimmt.
Unter 14 ist man gar nicht strafmündig und kann nicht bestraft werden.
Ab 14 darf man Sex haben mit wem man will.
Mit 14
U18 nur mit u18 aber ü14...
Ü18 nur mit ü18
Da hast du wohl etwas falsch verstanden ...