22-Jährige mit 16-Jährigen anzüglich geschrieben?

4 Antworten

Du hast gesetzlich nichts Verwerfliches getan.

Sexuelle Handlungen sind ab 14 Jahren gesetzlich erlaubt.

Ihr habt in beidseitigem Einverständnis gehandelt.

Der Altersunterschied ist in diesem Alter schon relativ hoch, da die Initiative eher von ihm ausging, würde ich an Deiner Stelle als "Lehre" verbuchen, es ist ja nichts Negatives passiert.

Alles Gute für Dic.

Ihr habt ja nichts Verbotenes getan und es war in beidseitigem Einverständnis. Ich sehe es nicht kritisch.

er war schon alt genug und passiert ist auch nix, also woher das schlechte Gewissen?

völlig unbegründet und vorbei ist es ja auch....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – es gibt wahrlich nicht viel, was ich nicht probiert habe

Naja, schön ist wegen seines Alters was anderes. Bei Nacktfotos sollte man generell vorsichtig sein.

Gut, dass du es zur Sicherheit abgebrochen hast.