16M Sex mit 27W?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechtlich nein, außer sie würde eine Zwangslage ausnutzen. Moralisch fraglich, zumindest von ihrer Seite aus. Ob dir das psychisch gut tut oder du dann darauf irgendwie ein Thema mit jüngeren/älteren hast, keine Ahnung. Krankheiten, Schwangerschaft als Folge von ungeschütztem Sex. Und wahrscheinlich schon ein paar Leute, die das alles ziemlich befremdlich finden. Inkl. deiner Eltern vllt.


Jsjsjsjshshs 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 12:58

Geschützt Hygiene an erster Stelle ✌️

0

Wenn es nicht einvernehmlich ist oder die Eltern Probleme damit haben, dann ja

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hatte schon sehr viel Sex mit beiden Geschlechtern

Krawallbotz  12.07.2024, 13:02
 Eltern Probleme damit haben

Die Eltern haben sich da raus zu halten

0
Krawallbotz  12.07.2024, 13:06
@MichiiiNord

In Deutschland ist man mit 14 ein sexuell mündiges Wesen und Eltern müssen schon einen triftigen Grund anführen, warum sie eine Beziehung von ihrem 16 jährigen Sohn unterbinden wollen.

Das Alter ist kein Grund !

0
MichiiiNord  12.07.2024, 13:08
@Krawallbotz

Deine Eltern haben bis zum 26. Lebensjahr eine Sorge Pflicht für dich

Ab 18 bist du volljährig und ab da haben sie da keine Kontrolle mehr 😂

Es reicht das sie dein patner nicht wollen, warum auch immer um dir das zu verbieten und sie können denn auch verklagen

0
Krawallbotz  12.07.2024, 13:13
@MichiiiNord
Deine Eltern haben bis zum 26. Lebensjahr eine Sorge Pflicht für dich

Schwachsinn- viele sind mit 26 selber schon Eltern und wohnen schon seit Jahren nicht mehr daheim.

Es reicht das sie dein patner nicht wollen, warum auch immer um dir das zu verbieten und sie können denn auch verklagen

Können sie nicht... noch einmal, ab 14 kann man sich seinen Geschlechtspartner selber aussuchen.

Solange man freiwillig Sex hat und der ältere Partner einen nicht ausnutzt, ist eine Klage ziemlich aussichtslos. Sie bewirkt nur, dass die Eltern/Kind Beziehung vor die Wand gefahren wird.

Hier noch mal zum nachlesen :

https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-sex/

(Schaukasten beachten)

0
MichiiiNord  12.07.2024, 14:36
@Krawallbotz

In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, dass ein 17-Jähriger eine Beziehung mit einer 24-Jährigen hat. Rechtlich gesehen gibt es keine spezifischen Gesetze, die eine solche Beziehung verbieten, solange beide Partner einvernehmlich handeln und keine Abhängigkeitsverhältnisse oder Missbrauchssituationen entstehen oder vorliegen

Allerdings können die Eltern des Minderjährigen rechtliche Schritte einleiten, wenn sie der Meinung sind, dass die Beziehung dem Wohl ihres Kindes schadet. Dies könnte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen, bei der das Wohl des Minderjährigen im Vordergrund steht

In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, dass ein 17-Jähriger eine Beziehung mit einer 24-Jährigen hat. Rechtlich gesehen gibt es keine spezifischen Gesetze, die eine solche Beziehung verbieten, solange beide Partner einvernehmlich handeln und keine Abhängigkeitsverhältnisse oder Missbrauchssituationen vorliegen¹².

Quelle:

(1) Sexualstrafrecht | Kinder und Jugendliche | wer darf mit wem?. https://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html.

(2) Sexueller Kontakt mit Minderjährigen und die rechtlichen Folgen. https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexueller-kontakt-mit-minderjaehrigen-und-die-rechtlichen-folgen_020576.html.

(3) Beziehung zu Minderjährigen - Strafrecht - frag-einen-anwalt.de. https://www.frag-einen-anwalt.de/Beziehung-zu-Minderjaehrigen--f34015.html.

0
Krawallbotz  12.07.2024, 14:51
@MichiiiNord
In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, dass ein 17-Jähriger eine Beziehung mit einer 24-Jährigen hat. 

Dieser Grundsatz gilt ab 16.

Allerdings können die Eltern des Minderjährigen rechtliche Schritte einleiten, wenn sie der Meinung sind, dass die Beziehung dem Wohl ihres Kindes schadet. Dies könnte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen, bei der das Wohl des Minderjährigen im Vordergrund steht

Wenn sie der Meinung sind- dies muss aber noch lange nicht die Meinung des Jugendamtes oder Familienrichter sein.

Wie gesagt, wenn man sich die Beziehung zum eigenen Kind komplett kaputt machen will und das Kind mit 18 aus den Haus treiben will, wäre so eine Anzeige sicher angebracht.

Will man das aber nicht, sollte man vielleicht akzeptieren, dass das "Kind" kein Kind mehr ist, sondern ein junger Mensch, der seine eigenen Erfahrungen machen sollte.

Herzschmerz und Liebeskummer können auch 16 Jährige haben, die von Gleichaltrigen irgendwann verlassen wird.

Als Mutter finde ich die Verstellung, gerichtlich gegen mein Kind vorzugehen, vollkommen weltfremd.

0
MichiiiNord  12.07.2024, 15:03
@Krawallbotz

Hä, ok gut ich habe das Problem gefunden, du kannst nicht lesen

Und interpretierst 100 Dinge rein

0
Krawallbotz  12.07.2024, 15:07
@MichiiiNord

Du verlinkst eine Seite, die es gar nicht mehr gibt- warum wohl ?

Zum anderen sagt der 3. Link nichts anderes als ich :

Sie können selbstverständlich mit dem Mann eine ganz normale Beziehung eingehen. Da Sie 16 Jahre alt sind, ist es vollkommen egal, wie alt Ihr (volljähriger) Partner ist. Aus strafrechtlicher Sicht kann grundsätzlich jede Person ab einem Alter von 14 Jahren mit einem Partner zusammen sein, der volljährig ist.
Um es noch ausdrücklich klarzustellen: Sie können selbstverständlich mit dem 30-jährigen Mann auch Geschlechtsverkehr haben, ohne dass er sich strafbar macht. Entscheidend ist nur, dass Sie freiwillig mit ihm zusammen sind und dass sämtliche sexuellen Handlungen mit Ihrem Einverständnis vorgenommen werden. Das gilt aber auch für eine Beziehung unter Erwachsenen.
Etwas anderes würde nur gelten, wenn es sich bei dem Mann beispielsweise um Ihren Lehrer handeln würde. Dann wären sexuelle Handlungen zwischen Ihnen für den Mann strafbar.
Ihre Information, dass eine 16-jährige maximal mit einem 21-jährigen zusammen sein darf, ist nicht zutreffend.
0
Krawallbotz  12.07.2024, 15:10
@MichiiiNord
Du lässt deine 16 jährigen Kinder auch 70 jährigen f...en

Rechtlich gesehen kann ich da nichts gegen machen.

Ich würde mit meinem Kind reden und vielleicht auch mit dem Älteren. Aber ich würde nicht aktiv eingreifen- zumal ich sicherlich keinerlei Chancen hätte, da meine Kinder mit 16 sehr genau wussten, was sie machen, denn ich habe sie zu selbstbewussten und selbständigen Menschen erzogen.

Du scheinst mit deinen 20 Jahren noch sehr kindlich und rechtlich unerfahren zu sein.

0
MichiiiNord  13.07.2024, 00:39
@Krawallbotz

In der 12. Klasse habe ich neben der Schule Praktika im Jugendamt und im Ordnungsamt absolviert.

Dabei bin ich auf mehrere Fälle gestoßen, in denen Eltern die Partner (30–44) ihrer Kinder (15–17) verklagt haben und mit ihrer Klage erfolgreich waren. Grund dafür war, dass sich das Verhalten der Erwachsenen negativ auf die Kinder ausgewirkt hat.

Weißt du eigentlich, dass du gerade für und gegen nichts diskutierst und alles versuchst, um recht zu haben, aber schon lange verloren hast?

in Bezug auf meine vorherige Antwort „und die Eltern Probleme damit haben, dann ja“ möchte ich klarstellen, dass die Aussage „Die Eltern haben sich da rauszulhalten“ nicht korrekt ist.

Ich muss gestehen, dass ich Ihre Argumentation in dem Kommentar darauf nicht nachvollziehen kann. Ihre juristischen Informationen scheinen nicht auf fundierten Kenntnissen zu beruhen, sondern vielmehr auf Ihrer persönlichen Erfahrung.

Es ist offensichtlich, dass Sie nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um eine fundierte Aussage zu treffen. Insbesondere scheint Ihnen die gesetzliche Sorgepflicht bis zum 26. Lebensjahr nicht bekannt zu sein.

0
Krawallbotz  13.07.2024, 06:50
@MichiiiNord
Dabei bin ich auf mehrere Fälle gestoßen, in denen Eltern die Partner (30–44) ihrer Kinder (15–17) verklagt haben und mit ihrer Klage erfolgreich waren. Grund dafür war, dass sich das Verhalten der Erwachsenen negativ auf die Kinder ausgewirkt hat.

Ich habe als Erzieherin über 25 Jahre mit dem Jugendamt zusammengearbeitet und mir ist kein einziger Fall bekannt, wo Eltern den Partner ihrer Kinder verklagt haben- weil es auch rechtlich absolut unmöglich ist. Das wäre nur möglich im Fall einer geistigen Behinderung des Kindes, wenn dies nicht in der Lage wäre, zu erkennen, das es sexuell ausgenutzt würde.

Und du hast im Praktikum "mehrere Fälle" erlebt ?

Erzähl hier bitte keine Märchen. Das ist vollkommen unglaubwürdig !

Weißt du eigentlich, dass du gerade für und gegen nichts diskutierst und alles versuchst, um recht zu haben, aber schon lange verloren hast?

Nein, dass machst du und das noch mit einem Beispiel, das absolut unglaubwürdig ist.

möchte ich klarstellen, dass die Aussage „Die Eltern haben sich da rauszulhalten“ nicht korrekt ist.

Sie ist absolut zutreffend.

Das einzige, dass Eltern wirklich in dem Falle tun könnten, wäre ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht auszuüben und das Kind zu Hause einsperren- aber auch das ist rechtlich nicht erlaubt, denn das ist Freiheitsberaubung.

Es ist offensichtlich, dass Sie nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um eine fundierte Aussage zu treffen. Insbesondere scheint Ihnen die gesetzliche Sorgepflicht bis zum 26. Lebensjahr nicht bekannt zu sein.

"gesetzliche Sorgepflicht"

Dann schick mir doch mal bitte den passenden Gesetzestext.

0
MichiiiNord  13.07.2024, 10:57
@Krawallbotz

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

§ 180 StGB

Schutzalter

§ 174 StGB

§ 182 StGB

Und zur gesetzlichen Sorgepflicht hättest du auch einfach mal googeln können, die gilt nämlich von der Geburt bis zur Volljährigkeit, die auf juristischer Seite vollständig erst mit 25 erreicht ist, was dich als Mutter im Fall einer plötzlichen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung deines Kindes wieder sorgepflichtig macht.

Jetzt muss ich die Dinge raussuchen, weil du sie nicht kennst und keine Ahnung von so etwas hast, toll.

Und dass du keine Ahnung, sondern nur aus Erfahrung schreibst, erkennt man klar und deutlich.

😂 Vor allem bist du Erzieherin. Wenn du Ahnung davon haben willst, musst du schon Erzieherin in einem Kinderhaus vom Jugendamt sein.

Du hast einfach keine Ahnung von so etwas.

Und schon wieder steht da so viel Schwachsinn in deinem Kommentar.

Und ich werde auch nicht weiter auf dich reagieren, weil du einfach inkompetent in dem Fachbereich bist, da du allein schon denkst, dass du dich wegen so etwas auskennst, weil du Erzieherin bist. 😂 Ich verfolge schon seit der 9. Klasse einen Weg zum Volljuristen.

0
Krawallbotz  13.07.2024, 11:14
@MichiiiNord

§ 180 StGB trifft hier nicht zu !

§ 174 StGB trifft hier nicht zu !

§ 182 StGB trifft hier nicht zu !

Ich warte immer noch darauf, dass du mir zur oben genannten Situation darlegst, dass die Eltern dagegen vorgehen können.

Noch lese ich hier von dir nur blablabla.... und nichts anderes, was in meinem Link alles aufgeführt wurde.

Klar, dass du jetzt nicht mehr antworten willst, weil du selber den rosa-grün gepunkteten Elefanten nicht findest (gesetzlichen Sorgepflicht)

Aber ich gebe dir noch was zu lesen mit an die Hand, die genau auf den Fall des FS zutrifft :

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/9858

Dies beiden links sind aus einer Antwort von @Libertinaerer

https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Übrigens kenne ich KEIN Jugendamt, dass Schülerpraktikanten Akteneinsicht gibt, denn damit würden sie eklatant gegen den Datenschutz verstoßen.

Somit ist deine Einlassung, dir wären dir solche Fälle als Praktikanten bekannt geworden, für jeden, der schon einmal Praktikanten angeleitet oder selber ein Praktikum gemacht hat, erkennbar erfunden.

Ich bin hier auch raus...

Kümmere du dich um deine Selbstbefriedigung an besonderen Orten und bleib von Gesetzen weg- das bekommt dir nicht !

0
Krawallbotz  13.07.2024, 11:21
@Krawallbotz

Ach und übrigens :

Vor allem bist du Erzieherin. Wenn du Ahnung davon haben willst, musst du schon Erzieherin in einem Kinderhaus vom Jugendamt sein.

Ich war Erzieherin im sozialen Brennpunkt und habe in dieser Funktion mit dem Jugendamt und mit Zartbitter e.v. eng zusammengearbeitet.

Du hast mit deinen 20 Jahren absolut keine Ahnung von irgendwas (wie kann man sich selber öffentlich so bloß stellen wie du hier in dieser Frage)

0

Wenn es kein Machtverhältniss zwischen euch gibt und alles einvernehmlich war, dann sollte alles im Lot sein