12 jährige will geheim mit 16 jährigem sex haben Hilfe

15 Antworten

Es ist risikoreich. Wenn die Eltern die beiden auf frischer Tat ertappen oder das Mädchen den Eltern das im nachhinein verrät (warum auch immer) dann bekommt dein Freund ärger mit dem Gesetz denn Sex ist erst ab 14 Jahren erlaubt. Du kannst ihn natürlich nicht verbieten Sex mit seiner Freundin zu haben aber als guter Freund wäre es schon fair wenn du ihn zumindest warnen würdest denn ich glaube nicht das seine Eltern happy sein werden wenn er verklag wird und auch er wird dann sehr sparsam gucken


Libertinaer  18.07.2014, 15:07
denn Sex ist erst ab 14 Jahren erlaubt.

Korrektur: Sex ist in jedem Alter "erlaubt" (bzw., da es keine "Erlaubnis" gibt, in keinem Alter "verboten"). Aber Ü14 machen sich strafbar beim Sex mit U14. Kleiner, prinzipieller Unterschied.

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Was wieder ihr dem Kollegen raten.

Es sein lassen.

Kann man das verhindern?.

Nicht wirklich.

Kennt/wart ihr mal in einer ähnlichen Situation ?.

Also ich hatte in jungen Jahren auch schon Sex mit Älteren. Früher waren sogar Sexualkontakte von erwachsenen Männern mit allen männlichen Minderjährigen strafbar (bin bisexuell). Was ein menschenverachtender Blödsinn (der leider erst mit der Wiedervereinigung entsorgt wurde). Aber das wusste ich damals nicht. Hätte aber auch nichts geändert, wenn ich es gewusst hätte.

Kann sowas auffliegen ?

Klar. Offensichtlich weißt Du ja schon davon. Wer weiß, wer das noch alles mitkriegt.

Sollten z.B. die Eltern das mitbekommen, damit nicht einverstanden sein, und ihn anzeigen, kann er sich auf Sozialstunden als Strafe einstellen, wenn man es denn beweisen kann.

Sollten die Eltern das mitbekommen und einverstanden sein, und man kann ihnen das nachweisen, dann dürfen sie sich auf eine Geldstrafe "freuen".

PS: Ist ja nicht so, als wenn es das noch nie gegeben hätte. Entsprechend gibt es auch Urteile. Allerdings ist die "Dunkelziffer" natürlich ziemlich hoch ...

  • Du kannst ihn nur deutlich warnen, dass es verboten ist und der Ärger unermesslich sein kann, falls sie schwanger wird .
  • Ansonsten einfach raushalten, ist nicht dein Ding. Wer weiß, ob die Story überhaupt stimmt. Es wird soviel Quatsch erzählt.

Wenn niemand plaudert und sie nicht schwanger wird, dann fliegt das auch nicht auf ^^
Aber dein Kollege sollte das lieber sein lassen.

STGB §176 (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft


Iflar  17.07.2014, 02:14

Gilt das denn auch für Minderjährige ? Und wenn wird sich doch die Strafe vermildern.

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Anfaenger01  17.07.2014, 02:16
@Iflar

Das gilt für alle, die Strafmündig sind (Also 14 oder älter). Sicher würde die Strafe aber viel milder ausfallen.
Genau kann das aber nur ein Anwalt sagen.

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Fastantworten16 
Beitragsersteller
 17.07.2014, 02:20
@Anfaenger01

Glaub noch das der mein Kollege dafür Gefängnis bekommt denk mal bei 12 mit 16 wird's ne satte Geldstrafe

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Libertinaer  18.07.2014, 15:31
@Fastantworten16

Glaub noch das der mein Kollege dafür Gefängnis bekommt

Anhand von realen Urteilen:

Wenn er erwachsen wäre, geständig und Ersttäter, dann wären das so 1 bis 2 Jahre Gefängnis ausgesetzt zur Bewährung.

denk mal bei 12 mit 16 wird's ne satte Geldstrafe

Dafür gibt es "Sozialstunden" (also "gemeinnützige Arbeit").

Natürlich immer vorausgesetzt, das Mädchen wird nicht schwanger. Sonst wird es nämlich wirklich "übel".

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Anfaenger01  26.07.2014, 02:22
@Libertinaer

Ok, das würde mich jetzt aber interessieren. Was würde das an der Tat ändern? Es wäre doch nach wie vor die selbe Straftat oder wäre es dadurch ein "besonders schwerer Fall" oder so?

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Libertinaer  28.07.2014, 17:11
@Anfaenger01

Es wäre doch nach wie vor die selbe Straftat oder wäre es dadurch ein "besonders schwerer Fall" oder so?

Nö, das Gesetz unterscheidet nur zw. einfachem und schwerem Missbrauch. Bei schwerem Missbrauch wird etwas in den Körper eingeführt (also z.B. Oral- , Anal- oder Geschlechtsverkehr).

Aber: Es ist ja jeweils ein Strafrahmen angegeben. Und ob die Mindeststrafe verhängt wird ausgesetzt zur Bewährung oder die Höchststrafe ohne Bewährung liegt halt im Ermessen des Richters (natürlich durchaus in Bezug zu bisherigen Urteilen - gerne auch von höheren Instanzen. ;-))

Und bei einer Schwangerschaft wird unterstellt, dass dies besonders belastend ist (egal ob ausgetragen oder abgetrieben). Entsprechend ist die Strafe höher als bei einem geständigen (=Kind wird Aussage erspart) Ersttäter (=bisher nicht negativ aufgefallen), wenn das Kind den Sex selber wollte (=keine Folgeschäden zu erwarten).

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der kollege hat ne große macke

was kann der den einer 12jährigen geben?

und sie ihm?

SEX §

StGB §§ 174, 176, 182


RichardIsToxic  18.07.2014, 04:58

Was abgeändert werden sollte.. nur etwas.. wayne Menschen ist ja alles egal.

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