Nein, da...

… es eine Stoßwaffe ist (Dolch mit langer Klinge) und somit gar nicht geführt werden darf.

Und EDC heisst schliesslich EveryDayCarry, das sind die Gegenstände die man ständig (jeden Tag) an der Person mit sich herumträgt. Das kann hier ja gar nicht zutreffen, Du wirst damit sicher nicht am Gürtel durch die Fußgängerzone zum shoppen laufen.

Details siehe auch in Deiner anderen Frage hier: https://www.gutefrage.net/frage/darf-man-einen-hirschfaenger-wirklich-tragen#answer-544683126

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Habe bei einer Praxis angerufen und gefragt ob sie noch Schmerzpatienten nehmen und die sagt einfach eiskalt nein, ohne irgendwelche Begründung. 

Du hast gefragt "ob". Darauf gibt es zwei mögliche Antworten: "Ja" oder "Nein".

Sie ist weder dazu verpflichtet das vor Dir begründen zu müssen noch sich dafür irgendwie wortreich bei Dir zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.

Das ist doch eigentlich unterlassene Hilfeleistung oder?

Nein. Du schwebst deshalb nicht in Lebensgefahr.

Kann ich die Praxis anzeigen?

Nein. (Anzeigen kann man theoretisch alles, führt aber hier zu nichts.)

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Lies die Fußnoten der Werbeanzeige, den Vertrag und das ganze Kleingedruckte.

In der Regel gibt es da eine Klausel, dass Du Dich damit verpflichtest eine bestimmte Anzahl Jahre auch bei ihnen die entsprechenden Verträge abzuschliessen (Telefon / Internet). Ist jedenfalls bei anderen Anbietern so.

Und:
Sie können Dir ja nur Glasfaser-Internet-Verträge verkaufen, wenn da auch Glasfaser liegt. Sie investieren da also nur in ihre eigenen Möglichkeiten in der Zukunft. Haben sie die Faser einmal gelegt, dann können sie über Jahre dort an den angeschlossenen Haushalten verdienen.

Wenn die Konkurrenz das einmal angefangen hat ("Komme für x Jahre zu uns und der Glasfaseranschluss bis ins Haus ist kostenlos") und das so anbietet, dann müssen sie halt nachziehen. Sonst gehen die Leute zur Konkurrenz.

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Wie kann es wahr sein, dass jemand an einem Ort schläft, aber gleichzeitig aus seinem Körper heraus ein zweites Mal an einem anderen Ort erscheint und dort den Helden spielt?

Ganz einfach: Es kann nicht sein. 🤷‍♂️
Ein Mensch kann nicht gleichzeitig an zwei verschiedenen Orten sein.

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Das kann Dir hier niemand rechtssicher sagen. Wir können und dürfen keine Rechtsauskünfte geben. Alles was Du hier liest sind also erstmal nur persönliche Meinungen. Ob der Richter das dann genauso entscheiden wird wie wir vermuten, das wissen wir nicht.

Im Gesetz heisst es:

§ 32 Strafgesetzbuch - Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Die Frage ist dann aber vor Gericht, ob das Herausholen eines Messer als Erster(!) erforderlich war. Und ob die Tatsache dass jemand erst einmal nur zu Dir sagt "Gib mir Dein Portemonnaie" schon einen rechtswidrigen Angriff darstellt.

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Wie könnte man in der Wildnis überleben ohne Hilfsmittel?

Indem man sich seine dafür nötigen Hilfsmittel selber aus natürlichen Materialien herstellt. Dazu muss man natürlich das entsprechende Wissen haben.

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Mai-Schonzeit / Was jagt der Jäger aktuell?

Ab April (16.04. in MV) dürfen Schmalrehe (also einjährige weibliche Rehe, die jetzt nicht schwanger sind) und Rehböcke gejagt werden.

Bei Rotwild und Damwild dürfen ebenfalls seit 16.04. einjährige Tiere (Schmalspiesser und Schmaltiere) gejagt werden.

Schwarzwild (Wildschweine) haben keine feste Schonzeit, da die das ganze Jahr über Junge haben. Da sind (wie bei allen Tieren, auch denen ohne Schonzeit) nur die "führenden Eltern die an der Aufzucht der Jungen beteiligt sind" geschont. Also in diesem Fall die Bachen (weibliche Wildschweine) die gerade Frischlinge haben.

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Erstens

Deine Antworten sind falsch herum formuliert.

Deine Frage lautet:

Ist das Buck 112 legal führbar?

Da müsste die "Ja"-Antwort bedeuten, dass es legal führbar ist. Aber Du schreibst:

Ja illegal zu führen

Wenn es illegal ist, dann darfst Du es nicht führen, also müsste da ein "Nein" stehen…

  

Zweitens

Bei einer Frage nach Fakten (Gesetzeslage) macht eine Abstimmung keinen Sinn, da es hier nicht um Meinungen geht und nicht die Mehrheit automatisch Recht hat. Es geht um feststehende Tatsachen. Das Gesetz interessiert es nicht, was hier ggf. irgend eine Mehrheit ankreuzt, das ändert sich nicht dadurch.

  

Drittens

Das normale Buck 110 / 112 ist legal führbar, da es für eine zweihändige Öffnung vorgesehen ist. Es hat einen Nagelhau und keine Öffnunghilfe um es einhändig zu öffnen.

Wie soll man da irgend eine Form von Rechtssicherheit haben, wenn man davon ausgeht was irgend ein "Fingerakrobat" subjektiv "irgendwie hinbekommt"? Darf ich dann nur das Buck so lange tragen wie die Feder stramm genug ist, dass ich es nicht "irgendwie doch aufbekomme"? Und ab Zeitpunkt "x" dann plötzlich nicht mehr, weil es ab dem Moment für irgendwen subjektiv "zu ausgeleiert" ist?
Macht so doch keinen Sinn. 🤷‍♂️

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wurden mir erst beide tickets ( Schoko \ deutschland) weggenommen und dann gesagt der Vertrag wäre seit august gekündigt

Das dürfte der Grund sein.

Und Du sagst ja selber, dass Du das sogar wusstest:

Diesbezüglich war ich informiert,

Also bist Du (so wie ich das verstehe) schwarz gefahren, egal ob die Tickets rein technisch noch „funktioniert haben“.

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Es gibt Ausnahmen, wann die Verjährungsfrist „angehalten“ werden kann.

Siehe hier: https://bussgeldkatalog.geblitzt.de/bussgeldkatalog/bussgeldverfahren/verjaehrung/verjaehrung-blitzer-bussgeldbescheid/

Wenn die alle nicht auf dich zutreffen, dann hast du wohl nach drei Monaten einfach Glück gehabt oder nach Abzug der Toleranz warst du doch nicht so viel zu schnell, dass ich ein Brief für die Behörde gelohnt hätte.

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Das kann man so gar nicht pauschal beantworten. Es hängt bei mir immer davon ab für welchen Zweck und in welcher Situation.

Ich nehme – je nachdem – unterschiedliche Messer mit. Auch gerne fest stehende Messer unterschiedlicher Größe, aber hier soll es ja nur um Taschenmesser gehen.

Also mal nach Situation / Verwendungszweck sortiert:

Bei der Jagd

Da habe ich gerne ein Taschenmesser zum fest stehenden Jagdmesser als Backup dabei. Da ich da eine allgemein anerkannte Tätigkeit ausübe spielt da die Führungsbeschränkung aus §42a auch keine Rolle. Da habe ich gerne etwas, das einhändig zu öffnen ist und im offenen Zustand arretiert.

  • Spyderco Endura (und da gerne auch mit dem halbhohen Sabregrind, da es da weniger auf extrem feine Schneidleistung ankommt sondern eher darauf, dass die Klinge etwas stabiler ist).
  • Alternativ (oder auch bei handwerklichen Tätigkeiten oder Renovierungs-Arbeiten im privaten Umfeld, wo eher viel an Verpackungen, Bandmaterial etc. geöffnet werden muss) das Cold Steel Voyager, da auch gerne mit Teilwellenschliff.

Bei allgemeinen Outdoor-Aktivitäten bei denen das Messer ggf. etwas "härter" herangenommen wird

  • Da gerne das extrem stabil gebaute Backlock Jäger von Reinhard Müller, das zudem (Müller-typisch) über den extrem schnitthaltigen S90v Stahl verfügt.
  • Wenn es da etwas "traditioneller" zugehen soll, dann auch gerne das Buck 110.

Wenn ich im Zivilleben unterwegs bin und ein Taschenmesser mit "vollwertiger" Klingenlänge haben will mit dem man z.B. auch mal eine Scheibe von einem Laib Graubrot abschneiden kann:

  • Das Markus Reichart MRF. Ein Slipjoint-Taschenmesser mit guter Verarbeitung, schön flach und dank Clip trotz der Größe gut in der Hosenstasche zu tragen.
  • Oder gerne auch etwas traditioneller mit einem schönen (echten) Laguiole.

Wenn ich zivil eher "edel" unterwegs bin und ein kleineres Messer ausreicht, dann gerne...

  • Müller Slip Joint Voyager. Extrem fein ausgeschliffen und auch aus S90v.
  • Oder das Böker Merlin.

Gehe ich in eine private Veranstaltung (Gartenparty oder ähnliches), dann das auch bei "Nicht-Kennern" sozial akzeptierte Schweizer Taschenmesser. Auch gerne wegen der zusätzlichen Tools und weil es trotzdem noch schön flach ist.

  • Victorinox Alox Pioneer
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Kann man anhand deiner Traumschilderung nicht sagen. Es wäre dann erlaubt (straffrei), wenn es sich um um (später im Gerichtsverfahren, auch als solche anerkannte) Notwehr handelt.

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Überleben auf einer Insel, Tutorial für Profis?

Ein "Tutorial für Profis" wird Dir hier und in Form einer Antwort niemand liefern können.

Es gibt für so etwas ganze (praktische) Kurse, die über mehrere Tage gehen, das Ganze anhand real vorgeführter Beispiele erklären etc. Das betreffende Wissen füllt ganze Bücher und die Anleitungen sollten in der entsprechenden (oder einer sehr ähnlichen) Umgebung stattfinden, mit den Verhältnissen, den Gegebenheiten und Pflanzen.

Und es gibt unterschiedliche Spezialisten die man dafür heranzieht, je nachdem um welche Umgebung es konkret geht. Denn ein Spezialist für die Tropen und tropische Inseln mit echter eigener Erfahrung ist wieder etwas Anderes als einer für eine Insel im arktischen Raum oder in der gemäßigten Zone. Da sind unterschiedliche Erfahrungen, unterschiedliches Wissen etc. gefragt.

Nicht umsonst bekommen die betroffenen Personen die auf irgendwelche Einsätze und Überlebenssituationen vorbereitet werden auch immer eine praktische Einweisung die genau zu ihrem Operationsgebiet passt.

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NEIN nein es ist nicht unnötig

Ich bin auch gerne draußen in der Natur unterwegs. Und das bei jedem Wetter und auch mal mehrere Tage am Stück.

Da bin ich froh, dass ich mir bei widrigem Wetter keine Gedanken machen muss, wenn das Handy mal in einer feuchten Tasche steckt oder bei Regen benutzt wird (wofür die „Wasserdichtigkeit“ ausreicht).

Die Punkte mit den „Dellen“ oder den „Sprüngen“ kann ich nicht nachvollziehen. Bei mir hatte in all den Jahren (Handynutzer seit den 90ern) noch kein Handy welche. Und das, obwohl ich es auch ständig bei mit haben.

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Hier der Artikel zum "Original" (dem ersten Star Wars Film von 1977): 

https://de.wikipedia.org/wiki/Krieg_der_Sterne

Da steht auch etwas zur der Reihenfolge und der Nummerierung der Episoden:

Die nächste größere Änderung erfolgte durch die Wiederveröffentlichung des Films 1981.
Nachdem ein Jahr zuvor der Nachfolger " Das Imperium schlägt zurück" viele Zuschauer mit dem Zusatztitel „Episode V“ verwundert zurückgelassen hatte, entschied sich Lucas dafür,  Krieg der Sterne mit dem Untertitel „ Episode IV – A New Hope“ zu veröffentlichen.
Später gab Lucas oft an, von Anfang an eine Filmreihe mit sechs Teilen geplant zu haben, aber auch neun bis zwölf mögliche Teile wurden diskutiert. Das Produktionsunternehmen 20th Century Fox untersagte Lucas für die Veröffentlichung 1977 einen Untertitel (und eine Nummer), da man befürchtete, dies würde das Publikum verwirren, da es zuvor noch keinen anderen  Star-Wars-Film gegeben hatte. Ein naheliegenderer Grund für die Episodennummer des Nachfolgers entstand jedoch aus der Tatsache, dass während der Arbeiten am Drehbuch zu " Das Imperium schlägt zurück" ein Handlungsstrang in Betracht gezogen wurde, in dem Darth Vader in Wahrheit der Vater Luke Skywalkers gewesen sei. Dies brachte Lucas zu der Erkenntnis, dass  Krieg der Sterne somit eine Vorgeschichte haben müsse, weshalb er quasi nachträglich den ersten Film zur vierten Episode einer Filmreihe machte, die zu diesem Zeitpunkt lediglich aus einem bzw. mit der Veröffentlichung des Nachfolgers aus zwei Filmen bestand.
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