Es auf Mahnung ankommen lassen (Otto)?

Was passiert, wenn Otto nicht liefert, lt. Rechnung aber das Zahlungsdatum droht?
Hinweis per Mail erging schon. Lt. Otto bildungsfernem Call-Center-Mitarbeiter*in wäre Ware unterwegs. War aber nur Standard-Antwort - weil das schon seit 2 Wochen auf "Versand wird vorbereitet" steht.

Kann man es drauf ankommen lassen, dass die vor ner Mahnung merken, dass nich verschickt wurde - und gar nicht erst mahnen oder doch noch schicken vorher?

Wäre es rechtens, es bis zu nem Gerichtsverfahren (oder vorher Inkasso) weitergehen zu lassen, ohne weitere Erklärung (maximal nem Mahnbescheid oder so widersprechen, Inkasso nicht ins Haus lassen, auf Mahnung auch nix anworten, auch nicht schriftlich)?

Ohne Lieferung besteht ja kein Anspruch - und ich seh es nich ein, deren Arbeit zu machen ... und noch ewig lang meine Zeit mit Papierkram und Stellungnahmen zu vershwenden. Imo sehe ich mich nicht in der Pflicht, auf Mahnungen/Inkasso nochmal zu erläutern, dass kein Anspruch entsteht - müssen die vorher prüfen, bevor sie mahnen und/oder Inkasso beauftragen. So viel ich weiß muss man nur bei nem Mahnbescheid (da es da sonst als Anerkennung gilt) widersprechen.

Plane das so durchzuziehen - dass Otto mal unnötig Geld für Inkasso zahlt (sind ja dann deren Kosten) - als erzieherische Maßnahme quasi. Vielleicht dann fähigeres Personal im Call-Center, dass korrekt an Vorgesetzte, etc. eskaliert, wenn selber keine Ahnung.

Versand, Recht, Bestellung, Inkasso, Mahnung, Otto

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