Wohnungsbesichtigung des Vermieters wegen sachbezogenem Anlass, was darf er, und was nicht...?

Anlass: "unansehnliche Wände", da Mitarbeitern des Vermieters durch auf Kipp stehende Fenster meiner Erdgeschoss Wohnung in die Küche, und mein Wohnzimmer sehen konnten, und ihnen dieser Missstand bei mehreren Ortsbegehungen (Modernisierung vor Einzug neuer Mieter in den anderer Wohnung) negativ aufgefallen ist.

Bei dieser Wohnungsbesichtigung wird auch ein Mitarbeiter der "technischen Abteilung" anwesend sein.

Online gibt es nur wage Aussagen zu dem, was ein Vermieter (vertreten durch die Mitarbeiter der Gesellschaft/Genossenschaft) bei einer Wohnungsbesichtigung, die zudem noch sachbezogen sein soll, darf, und wo seine Grenzen liegen.

Meine Frage ist also:
Wo liegen bei einer Wohnungsbesichtigung des Vermieters die rechtlich hinzunehmenden Grenzen?

Hat der Vermieter das Recht, ohne schriftlich genannten Sachbezug, meine eigene Wohnungseinrichtung (keine Mietgegenstände/Mietsachen) ohne behördliche Anordnung zu durchsuchen, oder zu begutachten, also Küchen, Kleider, oder Wohnzimmer Schränke, ohne meine Erlaubnis zu öffnen, und einzusehen?

Ich (m56) habe weder die Kraft, noch das Kapital, (im zweiten Jahr ALG2) jetzt noch in einen Mieterverein einzutreten, oder rechtlichen Beistand zu Rate zu ziehen, und nur noch bis Ende Mai Zeit, aus einer unaufgeräumten 2ZKB Wohnung eines Bastlers & Hobbyheimwerkers wieder eine ansehnliche Wohnung zu machen.

Einer von 6 Anwälten, die ich telefonisch erreichen konnte, war so nett mir einige Vorab Informationen ohne Mandat zu geben, ob diese allerdings rechtlich korrekt sind, weiß ich nicht.

Laut Aussage dieses Anwalts, dürfen ohne meine vorherige Zustimmung keine Fotos gemacht werden, es sei denn, es handelt sich nur um eine Nahaufnahme eines Mangels, und auch die eigenen Einrichtungsgegenstände des Mieters dürfen ohne vorherige Erlaubnis des Mieters, nicht angefasst, oder geöffnet werden, also z.B. ein Blick in den Kühlschrank.

Sollte dies dennoch geschehen soll ich sagen Halt Stop!, ich möchte nicht, dass sie meine eigene Wohnungseinrichtung anfassen, oder den Inhalt begutachten.

Sollte dies nicht beachtet werden, soll ich wegen Hausfriedensbruchs, (Unverletzlichkeit der Wohnung) die Polizei anrufen.

Auf meiner Seite wird bei dieser Besichtigung zwar ein Zeuge anwesend sein, der jedoch nur ein Zeuge ist, und sich selbst ebenfalls nicht auskennt.

Danke im Voraus, für eure Hilfe, und Unterstützung

Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Wohnungseinrichtung
Darf ein Vermieter die Kaution einbehalten, obwohl er die Wohnung nach 14 Jahren sowieso kernsarniert?

Hallo liebe Community,

ich weiß es ist vermutlich eine nicht so einfache Frage, aber evtl. könnt ihr mir Tipps geben.

Ich bin nach 14 Jahren aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Diese war schon beim Einzug nicht komplett neu renoviert.

Wir sind sechs Parteien im Haus und hatten gerade in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen mit dem Vermieter wegen versch. Dingen. Da die Wohnungen teilweise Mängel aufzeigten wie

  • Wohnungstüren, die z.B. viel Zugluft durchliesen so wie Gerüche,
  • Holztürrahmen in den Wohnungen, welche stark „abblätterten“ an vielen Stellen
  • Heizkörper welche rosteten

usw.

Wenn er „Notlösungen“ durchgeführt hat, mussten wir immer dafür zahlen. Und alles andere sollten wir selbst „richten“. Eine komplette Renovierung lehnte er ab mit der Aussage, er würde erst renovieren „wenn die alten Mieter weg sind und er dann auch mehr Miete verlangen kann“.

Viele Mieter, welche schon ausgezogen sind haben berichtet, dass sie keine Kaution zurückbekommen haben. Von einer Partei wollte er sogar 4000€ nachträglich haben, obwohl sie viel selbst renoviert haben in der Wohnung.

Jedenfalls fordert er jetzt von mir knapp 1000€ und hat eben so Dinge wie „Beschädigte Türrahmen“, „Beschädigtes Waschbecken“ usw. berechnet.

Was mich aber ärgert ist, dass er die Wohnung komplett kernsarniert hat, so wie er es auch immer angekündigt hat. Das heißt er hat alles rausgerissen, was er auch ohne „Mängel“ sowieso gemacht hätte, fordert aber trotzdem Geld von mir… Er hat meine Kaution von knapp 730€ einbehalten und fordert eben noch den Rest.

Wie seht ihr das? Ist er dazu berechtigt nach 14 Jahren? Sollte ich mich rechtlich beraten lassen und dagegen vorgehen?

Vielen Dank schonmal!

Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mieterrecht
Hausrecht in einer WG gegenüber Besuchern eines Mitbewohners?

Jeder Bewohner der WG hat jeweils per Einzelmietvertrag ein WG- Zimmer sowie Küche, Bad und Wohnungsflur zur Mitbenutzung gemietet.

Küche und Bad sind möbeliert  und  mit Elektrogeräten voll ausgestattet.

Ein Mitbewohner der WG fällt allerdings durch höchst problematisches Verhalten auf.

Laute nächtliche Musik, keine Beteiligung am Putzplan, versiffte Elektrogeräte nach Gebrauch nicht säubern, versiffte Dusche/ WC nach Badezimmernutzung, regelmäßiger Diebstahl von Lebensmittel aus dem gemeinsam genutzten Kühlschrank, Verbreitung übler Gerüche in der gesamten Wohnung. Diese Liste könnte man endlos fortsetzen. Es ist auch bekannt, dass der Mitbewohner Drogen missbraucht. Mehrere Gespräche verliefen erfolglos.  

Nunmehr empfängt der Wg- Mitbewohner Dauerbesuch von gleich mehreren Personen, deren Herkunft augenscheinlich aus dem gleichen sozialen Milieu stammt und die gleichermaßen in den gemeinsam genutzten Wohnräumen „hausen“.

Diese Besucher halten sich sogar in der Wohnung auf, wenn der Mitbewohner nicht zuhause ist.

Ist es durch die anderen WG Bewohner möglich im Rahmen des Hausrechtes zumindest für die Besucher des Mitbewohners den Zutritt zu den Räumen die der Mitbenutzung zur Verfügung stehen zu verweigern?

Welche Regeln gelten hier betreffend des Zustritts zur Wohnung durch diese Besucher?

Welche Regeln gelten der zur Mitbenutzung angemieteten Räume?

Würde das auch die Nutzung von Dusche und WC durch die Besucher umfassen?

Über kompetente Antworten würde ich mich sehr freuen

Recht, Mietrecht, Hausrecht, WG
Erste eigene Wohnung und total unglücklich, was tun (und Fragen zum Thema Mieterrechtsschutz)?

Erstmal eine kleine Vorgeschichte.

2018 ist unsere Tante bei uns mit eingezogen, weil unser Vater pflegebedürftig wurde und sie zwar nicht in dem Gebiet ausgebildet, aber erfahren ist und uns ihre Hilfe anbot. Anfangs war auch alles schick und es war toll, eine zweite Frau im Haus zu haben, weil die Herren es auch nie nötig hatten, sauber zu machen und ich es nicht einsah, Putzfrau zu spielen. Unsere Tante hat sich anfangs richtig ins Zeug gelegt, die Wohnung in Standgesetzt, dass man auch mal Leute hätte einladen können, hat gutes Essen gekocht und alles war in Ordnung, es fühlte sich nach Familie an.

Aber irgendwann fing sie dann an, sich für all das auch noch entlohnen zu lassen und fing an, neue Regeln aufzustellen. Kurzum: Sie nahm das Steuer in die Hand und alle haben mitgespielt, nur ich habe das nicht eingesehen, weil es nun mal unsere Wohnung war und nicht ihre! Sie hatte sich unterzuordnen, aber ich war die einzige, die das so empfand. Jedenfalls gab es immer öfter Krach, der unter anderem damit endete, dass sie mir verbot, die Haushaltsgeräte, einschließlich Waschmaschine, Mikrowelle, Herd und Backofen, zu benutzen, weil diese Geräte ihr gehören und sie das Bestimmungsrecht darüber hat, wer sie benutzen darf.

Das gab mir also den Rest und ich beschloss, mir eine eigene Wohnung zu suchen.

Die habe ich jetzt auch, aber ich fühle mich mit dieser neuen Situation auch nicht glücklich. Der ständige Krach hat aufgehört, somit ist es nun besser, aber ich sehe überall nur Dinge, die mich stören. Ich habe kaum anständige Möbel, weil vieles noch aus Jugendzeiten stamt und ein Schrank hat den Umzug auch nicht überlebt.
Und obwohl ich einmal eine Erstausstattung bekommen habe, und noch dazu ein paar Ersparnisse, tu ich mich schwer damit, Möbel auszusuchen.
Ich stehe hier und habe die Wohnung immer noch voller Kartons. Ich weiß kaum, wie ich mich selbst verpfegen soll, weil alles teurer wird, Nachbarn meinen nachts um 12 noch Möbel zu verrücken, Festnetz/Internet lässt auf sich warten, weil angeblich nichts frei, aber das wird gebraucht, weil es hier keine andere Möglichkeit gibt, fernzusehen. Satelitenschüssel ist nämlich nicht erwünscht.
Dann tropft das Waschbecken, wobei ich nicht weiß, ob das schon war, oder ob es passiert ist, als mein Bruder meine Waschmaschine anschloss.

Ich fühle mich hier alles in allem total unglücklich und möchte wieder nach Hause, hänge hier aber nun 2 Jahre in dem Vertrag fest.

Was kann ich machen, um mich nicht mehr so zu fühlen?

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Und dann wegen Mieterrechtsschutz: Überall gibt es Selbstbeteiligung, aber ich beziehe Grundsicherung. Gibt es keine Möglichkeit, wie ich mir auch so einen Mieterrechtsschutz nehmen kann? Und könnten die überhaupt helfen, wenn ich vorzeitig aus dem Vertrag raus will?

Wenn doch bloß meine Tante nicht wäre. Ich möchte wieder mit meinem Bruder zusammen wohnen und zwar nur mit ihm, aber die Olle wohnt halt immer noch da und wird nie freiwillig ausziehen.

Familie, Mietrecht, Mietvertrag, erste Wohnung, Kummer, Mieterschutz, Psyche, mietvertrag kündigen
Kann ich als Mieter eigentlich nichts machen betreffend Verbrauchsmessung bei Öl-Beheizung?

Ich habe praktisch gesehen nur ein einziges Problem betreffend meines Mietverhältnisses.

Mein Vermieter lässt immer wieder mal verlautbaren, dass er mehr Miete will.

Ich reagiere darauf im Regelfall nicht wirklich. Er hat mich auch mal darum gebeten, dass ich mir selbst eine Mieterhöhung schreiben solle, weil ich das ja so gut könne. Habe ich nicht gemacht.

Der Punkt ist: Ich würde gerne meinem Vermieter "vorrechnen" können wie wenig Heizöl ich verbrauche / verbraucht habe. Ich würde es am liebsten handfest beweisen können wie viel Liter Heizöl ich verbraucht habe.

Ich weiß jetzt nur etwas von solchen kleinen Geräten, die man an die Heizkörper anbringen kann. So viel ich weiß sind diese aber sehr teuer (!) und (!) etwas ungenau und (!) scheinbar nur "betreibbar" unter Einschaltung einer Firma wie "techem", die dann für die Abrechnung und Wartung zuständig ist. Das ist dann allerdings nicht realisierbar.

Wichtig zu wissen ist: Es gibt nie Nebenkostenabrechnungen. Ich bezahle monatlich eine Pauschalmiete für ausnahmslos alles. Und dennoch spare ich aber auch extrem viel. Habe in einer großen Wohnung von mehreren Räumen nur einen Raum nur ab und zu beheizt.

Mir geht es einfach nur um das Wissen. Um Fakten. Um die Zahlen, die belegen, dass ich wirklich so wenig Heizöl verbrauche, dass eine Mieterhöhung nicht zu rechtfertigen ist.

Finanzen, Miete, wohnen, Öl, Mietrecht, Hausmeister, Heizöl, Messtechnik
Gartenzaun komplett mit Plastikfolie verkleiden (Mietrecht)?

Hallo, ich hätte eine Frage zum Mietrecht, was den Gartenzaun angeht.

Und zwar wohne ich in der Dachgeschosswohnung bei einer Baugenossenschaft zur Miete. Zu meiner Wohnung gehört ein kleiner Garten, den ich mit gepachtet habe.

Zur Wohnung einer Mieterin im Erdgeschoss gehört der an meinen Garten angrenzende Nachbargarten. Zwischen den beiden Gärten wurde vor einigen Monaten von der Vermieterin ein ca. 1,00 - 1,20 m hoher gitterartiger Zaun aufgestellt. Dieser Zaun umgibt den gesamten Garten der anderen Mieterin. Diesen Zaun hat jetzt die Mieterin der Erdgeschosswohnung komplett mit einer hässlichen dunkelgrauen Plastikfolie verkleidet, sodass man nicht mehr in ihren Garten hineinschauen kann (Sichtschutz).

Ich kann von meiner Wohnung aus jetzt meinen eigenen kleinen Garten nur noch etwa zur Hälfte sehen, weil mir der neue Sichtschutz die Sicht auf meinen Garten teilweise versperrt. Außerdem wirft diese massive Plastikwand bei sonnigem Wetter einen großen Schatten auf meinen kleinen Garten.

Möglicherweise ist dieser “Sichtschutz” von der Vermieterin genehmigt worden, ich weiß es ich. Aber ich empfinde ihn als optisch sehr störend und, wie gesagt, kann jetzt von meiner Wohnung aus nur noch die Hälfte meines Gartens einsehen.

Bei dieser Baugenossenschaft ist es so üblich, dass die Gartenanlagen alle frei einsehbar sind. Alle Nachbarsgärten dieser Baugenossenschaft und auch mein eigener Garten sind frei einsehbar.

Die betreffende Mieterin selbst ist nicht ansprechbar und wünscht keinerlei Kontakt im Haus.

Dieser dunkle Plastikzaun betrifft nicht nur die Mieterin im Erdgeschoss, sondern auch mich, weil er an mein Gartenstück grenzt. Mit mir ist überhaupt nichts abgesprochen worden. Ich bin ziemlich verärgert über das Verhalten der Mieterin und der Baugenossenschaft.

Kann mir jemand einen Rat geben, was ich hier tun kann? Vielen Dank im voraus.

Garten, Recht, Mietrecht
TG Stellplatz verpflichtend und nicht nutzbar?

Folgendes Szenario:

  • Haus aus den 90er. Unterer Stellplatz in einer Duplex-Garage wird verpflichtend für 50€/Monat mitvermietet.
  • Auto passt nicht rein, obwohl es ein handelsübliches Modell ist (Hatchback, kein Combi oder SUV).
  • Stellplatz hat eine Maximalhöhe von 1.5m - da passt es nicht, auch wenn ich die Antenne abschrauben würde. Das Auto hat zwar 1.48m + Haifischflossenantenne 8cm. Außerdem kann ich doch nicht jedes Mal die Antenne abmontieren.
  • Bei der Besichtigung wurde ich nur gefragt, ob ich einen SUV fahre. Im Vertrag wird die Maximalhöhe nicht erwähnt, es ist lediglich von "Garage" die Rede, ohne weitere Limitierungen.
  • Untervermieten wäre als Option möglich, allerdings finde ich seit 2 Monaten niemanden, genau aus dem genannten Grund. Möglich wären vielleicht kleinere Modelle, aber diese parken anscheinend lieber auf der Straße.
  • Mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen, allerdings wird es von ihm auf die leichte Schulter genommen ... "Sie können ja mit einem Nachbar tauschen". Das Ding ist - niemand möchte tauschen, wozu auch? Da passt doch kaum ein modernes Auto rein.

Ist das ein Minderungsgrund im Bereich Miete? Wie viel? Kann ich den Stellplatz kündigen? Mir wurde vom Vermieter und auch auf GuteFrage gesagt, dass es nur gemeinsam mit der Wohnung gekündigt werden kann (weil 1 Mietvertrag). Okay, aber was bringt mir der Stellplatz, wenn ich den nicht nutzen kann und auch nicht untervermietet bekomme?

Im Endeffekt brauche ich einen Stellplatz und möchte den auch nutzen. Die Wohnung möchte ich nicht kündigen. Aber ich brauche keinen Stellplatz für 50€, den weder ich noch meine Freunde oder sonst jemand nutzen kann.

Mietrecht, Vermieter, Stellplatz, Tiefgarage
Darf ich alte Möbel von meiner ehemaligen WG-Mitbewohnerin behalten?

Hallo liebe Community,

und zwar habe ich wieder ein Problem mit einer ehemaligen WG-Mitbewohnerin.

Sie ist vor ungefähr 7 Monaten ausgezogen und hat dabei ihr Sofa im Wohnzimmer stehenlassen. Dieses wollte und sollte ich nach Absprache mit meiner neuen Mitbewohnerin übernehmen.

Leider hat sie in der Zeitspanne ihres Ausziehens immer mal wieder das Angebot zurückgenommen und mir öfter über WhatsApp geschrieben, dass ich es doch nicht haben durfte, da sie ja sofort Geld bräuchte. So ging das die letzten Monate, bis ich ihr sagte, dass sie das Sofa einfach abholen solle.

Das erste Mal hatte sie sich im November gemeldet und wollte das Sofa abholen. Nach dieser Nachricht kam allerdings nichts mehr bis Ende Januar. Im Januar hat sie dann letztlich noch einmal versucht meiner Mitbewohnerin und mir das Sofa für einen höheren Preis anzudrehen. Da wir beide uns dagegen entschieden, meinte sie sie würde sich die Tage melden und es abholen kommen.

Nach der Nachricht ist allerdings auch nichts mehr von ihr gekommen.

Da meine jetzige Mitbewohnerin auch wieder auszieht, bat ich meine Ehemalige darum endlich ihr Sofa abzuholen und gab ihr eine Frist von zwei Wochen (das Sofa stand zu dem Zeitpunkt schon sieben Monate im Wohnzimmer). Darauf ist sie total ausgerastet und meinte ich hätte doch das Sofa schon längst vor die Tür stellen können.

Ich meinte noch zu ihr, wenn sie es später, als sie zwei Wochen abholen möchte, würde ich gerne Geld für den Stellplatz haben, da ich das Zimmer brauchte. Das war ihr natürlich zu blöd.

Ihre Antwort war dann nur, dass zwei Kumpel in der ersten Woche kommen würden, um sie abzuholen. In den zwei Wochen kam aber auch nichts wieder.

Jetzt nach den zwei Wochen meldet sich ihre Mutter bei mir und sagt, dass nächste Woche Montag und Dienstag zwei Freunde kommen.

Darf ich nach der Frist mit dem Sofa machen was ich möchte? Es kann ja nicht sein, dass sie es einfach sieben Monate hier stehenlässt und es dann zwei Wochen nach der vereinbarten Frist erst abholen will!

Vielen Dank für eure Hilfe schonmal!

Und sorry für diesen Brecher xD

LG Bicton

Mietrecht, WG
Zu kleiner Garten durch nachträglichen Entwässerungsgraben?

Hallo zusammen,

wir sind hier etwas verzweifelt. Wir sind am 1. April in eine Doppelhaushälfte zur Miete eingezogen. Bei der Besichtigung (3 Wochen vorher) war der Garten noch eben bis zur Straße und die Verwalterin sagte uns, dass der Garten bis zur Straße nutzbar werden würde. Wir könnten dort einen Pool oder ein Fahrradhäuschen aufstellen.

Am Tag des Einzugs kam dann die großen Enttäuschung:

Mitten durch den Garten wurde nach unserem Besichtigungstermin ein 2,5 m breiter Entwässerungsgraben quer durch alle Gärten gezogen (4 Doppelhaushälften). Angeblich war dies Vorgabe der Stadt.

Wir haben nun wegen des großen Grabens nur noch 1/4 der versprochenen Gartenfläche. Als das Thema zur Sprache kam, wurden wir quasi ignoriert. Sie könnte da nichts tun, das wäre Vorgabe. Ich bin wirklich sehr wütend darüber, da der Garten ausschlaggebend für die Entscheidung des Einzugs war. Auf den Bildern des Architekten ist der Garten auch bis zur Straße abgebildet, darauf sagte sie, das seien ja nur Beispielbilder gewesen.

Der Graben ist nicht gesichert, so wird unsere Grünfläche bei Regen nach und nach immer kleiner, da die Hänge abstürzen. Außerdem wurde keine Rasenkante gesetzt, so dass man nicht richtig Rasen mähen kann und der Abfluss ist 20cm höher als der Grabengrund. So wird hier stehendes Gewässer entstehen, das nicht ablaufen kann und wir freuen uns schon auf die ganzen Mücken und anderen Viecher, die sich hier munter vermehren können.

Jegliche Kontakt- oder Lösungsversuche wurden von Seiten der Verwalterin ignoriert, sie redet sich immer nur heraus und sagt quasi, dass wir damit leben müssen. Wir haben sie auch gefragt, ob man den Graben nicht einfach hätte etwas weiter nach hinten versetzen können, damit die Mieter mehr Garten zur Verfügung haben, darauf ist sie gar nicht eingegangen.

Weiß irgendjemand ob und wie wir dagegen vorgehen können? Hat man hier als Mieter rechtliche Möglichkeiten, außer einer Mietpreisminderung? Macht es Sinn bei beim Bauamt der Stadt nachzufragen?

Vielen Dank schon mal im Voraus, ich hoffe, dass uns hier jemand weiterhelfen kann!

Bild zu Frage
Garten, Recht, Mietrecht
Grünpflege im Hof Mietwohnung welche Rechte u. Pflichte?

Hi zusammen,

Ich muss es leider irgendwie rauslassen..

Und zwar..wohne zu Miete (sind 2 Parteien im Haus) u. bei mir in dem Mietvertrag steht dass ich zuständig bin für Grünplfege im Hof und als wiedergutmachung bezitze ich eine hälfte des Carports. Bis dahin schon mal ungerecht da bei meine Nachbarn nichts von Pflege in Vertrag steht, nur dass sie die andere hälfte besitzen und dafür nichts tun müssen.

Habe ich mich natürlich damit irgendwann abgefunden, gut und schön.

Aaber unter Grünpflege, was versteht man da? Und was darf man alles machen...

Wo Corona anfing hatte mir die Tochter der Vermieterin mündlich gesagt, ich dürfe im Garten Gemüse pflanzen. Das tat ich auch und zum Schluss hatte ich 1 Jahr die Erde sich erholen lassen damit ich den Rasen pflanzen kann da die sehr ungeeignet danach war und ein Kumpel von mir hatte es überprüft und behandelt.

Momentan hatte angefangen alles zu buddeln und hatte am rand Hortensien eingepflanzt. Die tochter der Vermieterin hat alle rausgerissen und auf meine Tonne hingelegt. Es ist nämmlich so, dass sie immer zu Besuch auf dem Hof kommt wenn wir nicht da sind. Der Hof gehört uns Lt. Vertrag nicht aber sind für die Pflege zuständig. Ich hatte auch noch restliche 3 Erdbeeren..die hatte sie auch mal rausgerissen..

Zum Fakten: die Tochter der Vermieterin steht nicht im Vertrag ofiziell, ich weiß aber nicht ob sie über eine Vollmacht verfügt. Kein einzelnes mal hat mich informiert, ermahnt oder geschrieben. Sie kam rein und hat sein Ding getan, in dem Fall meinen 1 Tag Arbeit kaputt gemacht.

Jetzt meine Frage: wenn ich die "Grünpflege im Hof" machen muss, heißt das ich enscheide was, wie u. wann ich machen möchte solange ich Blumen, Bäume, Streuche die vorher gepflanzt waren nicht anfasse? Weil diese sind noch so geblieben wie die waren..

Weil reintheoretisch gehört mir die "Grünpflege im Hof" das heißt alles das was ich Pflanze, darf auch bleiben bis ich ausziehe solange ich dann am Ende alles wieder so lasse wie das vorher war.

Ich bin verwirrt und brauche eine oder andere Meinung da ich die Dame auch gerne anzeigen möchte da langsam jedes mal wenn ich mich nach der Arbeit auf dem Hof beghehe Angst habe meine Sachen nicht mehr zu finden..

Danke vorab!

Recht, Mietrecht
Vermieter um neues Bad und WC bitten?

Hallo,

meine Eltern wohnen schon seit 25 Jahren in derselben Wohnung. Bei der Übergabe damals wurde die Wohnung in einem sehr schlechten Zustand übergeben. Mein Vater konnte einiges renovieren den Rest jedoch nicht.
Im Laufe der Jahre wurde das komplette Gebäude von einer anderen großen Wohnungsbaugesellschaft gekauft und so hat sich auch der Vermieter gewechselt.

Es geht vorallem um das Bad und das Gäste WC. Beide sind schon recht alt. Das Gäste-WC wird kaum genutzt, da es so schrecklich aussieht und der Waschbecken sieht aus wie vor 100 Jahren (mal ganz übertrieben gesagt).
Das Fenster im Bad ist so alt, dass es sich meistens garnicht richtig schließen oder garnicht richtig öffnen lässt. Die Fugen zwischen den Fliesen sehen verschimmelt aus. Die Heizung ist so alt und rostet an einigen stellen vor sich hin. Und die Fliesen im Bad sind einfach in die Jahre gekommen.

Das Problem ist, dass der Vermieter nichts unternehmen möchte. Die einzige Antwort die ich erhalte ist „Ist halt so“ oder er antwortet gar nicht. Und da es ja eine Mietwohnung ist, dürfen meine Eltern auch nicht groß was ändern.

Hat jemand eine Idee was ich machen könnte? Darf das der Vermieter? Hatte jemand schonmal so eine Erfahrung?

PS: Das Bad der Nachbarin, die unter meinen Eltern wohnt, wurde renoviert. Obwohl wir die gleiche Anfrage gestellt haben. Das Bad meiner Eltern sieht schlimmer aus als ihres.

Mietrecht, Vermieter

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