Situation unehelicher Kinder in Marokko (muslimische Länder). Moschee
Hi,
mich interessiert die Situation unehelicher Kinder in Marokko. Bisher habe ich verschiedenes gelesen. Die einen schreiben, der Frau und dem Kind wird die Schuld zugesprochen. Das Kind hätte keinen Zugang zu SChule und Krankenversorgung.
Woanders las ich, dem Kind wird nicht die Schuld gegeben, aber der Frau geraten es adoptieren zu lassen, damit dieser "Makel" verdeckt wird und es niemand weiß. Das Kind müsse aber versorgt werden und habe keine Schuld.
Dann las ich, das Kind wird der Mutter zugordnet (Sorgerecht) und nicht dem Vater. Was aber nur den Erbschaftsanspruch zu bedeuten scheint und das ist ja wohl völlig egal. Mir wärs das jedenfalls.
Wie ist es richtig (Schule, Krankenversorgung)? Was ist zum Beispiel, wenn die Mutter in die Moschee will, darf sie das? Oder das Kind? Oder sind sie da ausgeschlossen? Darf das Kind heiraten? Mit anderen Kindern spielen? Oder was gibts sonst noch, wo es Probleme geben könnte.