Widerrufsrecht bei Sonderanfertigung mit Lieferverzug?

Ich grüße Euch,

ich habe mir am 25. November 2023 auf einer Online-Plattform eine maßgeschneiderte Platte bestellt. Diese haben auf der Webseite gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB einen Liefertermin angegeben, zu dem die verpflichtet sind.
Auf der Webseite selbst ist ein konkreter Liefertermin von 10 Werktagen angegeben, vor Abschluss des Kaufvertrages ein unverbindlicher Liefertermin von ca. 10 Werktagen.

Bereits nach telefonischer Rücksprache mit dem Kundenservice und der danach erhaltenden E-Mail wurde festgehalten, dass der Händler in Verzug gerät. Gemäß Verbraucherzentrale wäre nach nicht-Einhaltung des unverbindlichen Liefertermin eine Nachfrist von 14 Tagen angemessen. Nach erneuter Rücksprache mit dem Händler wurde mir mitgeteilt, dass das maßangefertigte Produkt erst am 21. Dezember bei dem Händler erscheinen und mir dann erst versendet wird.

Da also die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, der Händler im Verzug ist und selbst nach der angemessenen Nachfrist, welche ich dem Händler setze, das Produkt voraussichtlich nicht eintreffen wird, wollte ich nach der nicht-einhaltenden Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und mein Geld zurück verlangen.

Etwas war mir schon klar und darauf berief sich auch der Händler natürlich: das Widerrufsrecht erlischt bei Sonder- und Maßanfertigungen. Somit steht mir das Rücktreten vom Vertrag nicht zu - so der Händler.

Jetzt mal rein aus Interesse: was steht mir rein rechtlich zu und was nicht?

Jura, sonderanfertigung, Widerrufsrecht, Lieferverzug
Schadenersatz bei Lieferverzug?

Es wurden im Febr. 21 Fenster bestellt, die eigentlich ca. 3 Monate bis zur Lieferung benötigen sollten (laut Website, es wurde kein genauer Liefertermin kommuniziert). Mündlich wurde gesagt, dass die Fenster "um Ostern" kämen. Zwischenzeitlich musste sowieso noch der Rohbau unseres neuen Hauses erstellt werden, also kein Problem soweit. Deswegen auch erst unsere Nachfrage im Sommer, rund 5 Monaten nach Auftragsvergabe. Uns wurde dann mitgeteilt, dass die Produktion vergessen wurde (!!) und es dann nochmals 3 Monate dauern sollte, wenn wir uns entscheiden, die Fenster weiterhin haben wollen. Da wir schon andere Fenster im entsprechenden Stil verbaut hatten, waren wir mehr oder weniger gezwungen, zu warten, weil es keine vergleichbaren Fenster anderer Hersteller gab..... Zwischenzeitlich mussten wir dann schon in einen Teil des Hauses einziehen, ohne Fenster.... Es wurde dann von mir eine Frist gesetzt (3 Monate), die wiederum nicht eingehalten wurde! Kurz vor dem kommunizierten Lieferdatum wurde mitgeteilt, dass etwas in der Produktion "schief gelaufen sei" und der Termin wurde wieder kurzfristig verschoben! Der Ausbau des Hauses musste mehrfach verschoben werden und die betreffenden Zimmer können nun erst ein halbes Jahr später als geplant genutzt werden (u.a. die Küche!). Nach 9 Monaten wurden die Fenster endlich geliefert - die im Voraus fast vollständig bezahlt wurden (ca. 5.000 von 6.000 Euro).

Meine Frage: Der Hersteller bietet an, dass wir die Restsumme nicht bezahlen müssen. Ist das eurer Meinung nach gerechtfertigt? Wir haben rund ein halbes Jahr länger auf die Fenster warten müssen, haben mit Kindern keine richtige Küche nutzen können usw. Kann ich da nicht noch mehr Schadenersatz fordern? Hätte ich damit vor Gericht Chancen?

Recht, Lieferverzug, Lieferzeit
Ikea liefert nicht und will auch nichts zurückzahlen?

Vor 6 Wochen habe ich in einer Ikea-Filiale einen selbst konfigurierten Schrank geordert, samt Montageservice. Daneben hatte ich einzelne Küchenmöbel bestellt, die durch Ikea zwar geliefert, aber nicht montiert werden sollten. (Ikea baut nur ganze Küchen von Ikea auf).

Es wurde ein fester Termin für Lieferung und Montage vereinbart. Ich machte klar, dass ein (noch) späterer Termin nicht in Frage käme; mir wurde versichert, dass er eingehalten würde.

Natürlich musste ich alles per EC im Voraus bezahlen. Immerhin über 1800 Euro.

Für den Tag nach der Lieferung hatte ich einen weiteren Handwerker beauftragt, um die Küche aufzubauen.

Einige Tage vor dem Liefertermin gab ich meine neue Telefonnummer Online an Ikea durch. Per telefonischem Rückruf wurde mir versichert, diese sei eingetragen, und der Spediteur würde sie auf jeden Fall erhalten, spätestens weil er bei Nichterreichen des Kunden die Zentrale anrufen müsse.

Am Tag der Lieferung wartete ich vergebens von 7 bis 21 Uhr. Niemand rief an, niemand klingelte. Am zweiten Tag kam eine Email, dass die Lieferung nicht durchgeführt werden konnte. Keine Begründung, kein Ersatztermin.

Gegen Kundenrückfragen ist Ikea gut abgeschottet. Anrufe werden wegen Überlastung abgewiesen. Online-Anfragen und Emails werden mit Floskeln beantwortet - man habe die Nachricht erhalten, die Bearbeitung dauere 8 Tage.

Das Problem: Der Handwerker für den Küchenaufbau hat nicht ewig Zeit. Er bot mir an, die fehlenden Küchenteile bei Ikea selbst abzuholen. In 3 Tagen. Danach ist er bis auf Weiteres ausgebucht.

Ich fuhr zu "meiner" Ikea-Filiale. Mein Vorschlag: Entweder die Lieferung der Küchenteile stornieren, so dass ich die Ware selbst mitnehmen (lassen) kann. Den Schrank dann innerhalb einer Woche montieren. Oder den ganzen Auftrag stornieren (Kaufrücktritt) und sofortige Rückzahlung des Gesamtbetrags.

Beides war nicht möglich.

Es stellte sich heraus, dass der Spedituer/Monteur behauptet, er habe mich nicht erreicht und auf Klingeln habe niemand geöffnet. Außerdem war die neue Telefonnummer nicht im System eingetragen.

Die Rückabwicklung wurde verweigert, da die Ware ja nicht vor Ort sei, sondern im Zentrallager. Aber die Zentrale wurde benachrichtigt (mit Priorität), sie werde mich innerhalb 24 Stunden telefonisch kontaktieren.

Natürlich ist das nicht erfolgt.

Meine Fragen:

  • Meines Wissens ist mein Vertragspartner die Ikea-Filiale, in der der Kauf getätigt wurde. Wie Ikea intern strukturiert ist und welche Abteilung womit betraut wird, ist für mich irrelevant. Den Kaufrücktritt muss also die Filiale abwickeln. Richtig oder falsch?
  • Ist es rechtens, dass Ikea mir die Rückzahlung vorenthält oder so verzögert, dass ich die dringend benötigten Möbel nochmal kaufen und bezahlen muss?
  • Bei verschuldetem Lieferverzug muss Ikea mir ggdf. Schadenseersatz leisten. (Nachfrist entfällt, da der Termin stundengenau definiert war). Wie setze ich das durch? Rechnung schreiben? An wen?
Möbel, IKEA, Recht, Handel, Handelsrecht, Lieferservice, Lieferverzug, Rücktritt vom Kaufvertrag
Amazon Händler schickt Ware nicht - Welche Ansprüche habe ich?

Habe bei Amazon Ware für die Schule gekauft. (Lehrerin, kaufe privat ein und die Schule bzw. Schüler zahlen durch Materialgeld die Bastelmaterialien). Es waren 11x Kordeln zum Basteln 100m für je 0,30€ + 2,20€ Versand.

Sprich für 2,13€ pro Stück. Normalerweise kostet eine Rolle 100m ca. 14€ bei einem Namenswerten Händler.

Habe die Ware am 10. Juni 2018 bestellt und hätte am 15.Juni 2018 geliefert worden sein sollen. Die Nachricht dann, dass Paket ging verloren angeblich und es gäbe bei der Firma einen neuen Transportdienstleister.

06.07.2018 Ware wird angeblich neu versendet.

17.07.2018 Nachricht: Hab ich die Nachricht von Amazon nicht gelesen, dass die Lieferung ca. 2 Wochen Verspätung habe und es noch dauern wird.

Diese Nachricht habe ich allerdings nicht bekommen.

Einfach nur lächerlich, dass man sich als Händler nicht eingestehen kann, dass der Preis im Angebot auf Amazon falsch angegeben war... Nein stattdessen macht man auf "Transportweg verloren gegeangen" "Lieferzeit dauert" Story daraus.

Wer kann mir sagen, was ich rechtlich machen kann, außer, dass ich das Geld also die 23,45€ zurückfordere? Ich finde solche Firmen gehören zur Kasse geboten. Sowas ist doch Betrug. Die 2 Wochen sind heute verstrichen und wieder ist nichts gekommen. Habe die Schnautze voll. Eine Sendungsnummer rücken Sie auch nicht raus.

Wie kann ich klagen? Habe keine Rechtschutzversicherung bzw. wie viel würde mich das kosten? Habe die Ware für ein Schulfest /bereits vergangen benötigt. Habe bei einem anderen Händler die teuere Ware einkaufen müssen, um nicht leer da zu stehen.

Bitte um Rückmeldung und Tipps.

Vielen Dank.

Betrug, Amazon, Recht, Kaufvertrag, Händler, Lieferverzug, Nacherfüllung
Entfällt beim Terminkauf die Fristsetzung (Lieferungsverzug)?

Teilfrage 1: Mahnung beim Terminkauf

Wenn es sich um einen Terminkauf handelt (z.B. Lieferung bis zum 23.03) ist der Termin kalendermäßig bestimmt bzw. bestimmbar.

Laut § 286 BGB gerät der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug wenn,

"...1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, ...".

Entspricht das dem obigen Fall des Terminkaufs? Ist also für den Terminkauf keine Mahnung nötig? Oder bezieht sich der § nur auf Fixkäufe (z.B. Lieferung am 22.03. fix)?

Für gewisse Rechte beim Lieferverzug ist eine Fristsetzung angegeben. Mahnung und Fristsetzung sind jedoch nicht dasselbe .

Teilfrage 2: Fristsetzung beim Terminkauf

a) Laut §323 BGB ist für den Rücktritt vom Vertrag eine Fristsetzung entbehrlich wenn,

"...2. der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist,  ..."

Entfällt die Fristsetzung nun beim Terminkauf?

b) Wenn ich neben dem Rücktritt auch Schadensersatz einfordern möchte, wie sieht die Rechtslage mit der Fristsetzung dann aus?

Laut §281 BGB ist für Schadensersatz statt der Leistung eine Fristsetzung entbehrlich wenn,

"...der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen."

Im § gibt es keine Hinweise auf Termin- oder Fixkäufe oder übersehe ich diese?Müsste ich also bei Terminkäufen dann doch eine Frist setzen? Wenn ich nur zurücktreten wird keine Fristsetzung benötigt und wenn ich zusätzlich Schadensersatz statt der Leistung haben will doch?

Da ich bereits viele Bücher gewälzt habe und z.T. widersprüchliche Informationen gefunden habe, hoffe ich auf rechtssichere Antworten! Vielen Dank im Voraus!

Recht, Mahnung, Fristsetzung, Lieferverzug, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Lieferverzug bei Amazon-Bestellung, wie sieht die Rechtslage aus? Wer kennt sich bei Gesetzen aus und kann mir helfen?

Guten Abend allerseits!

Mein Papa, 43, bestellt sehr oft verschiedenste Produkte auf Amazon.de, diese sind auch meistens sehr schnell bei uns zu Hause angekommen per Post, in Österreich. Er besitzt seit mehreren Monat Amazon Prime.

Anfang Juli 2016 bestellte er vier Paare Crocs (ich hoffe, dass ich das richtig geschrieben habe!) bei einem Drittanbieter. Laut Amazon werden diese Crocs zwischen dem 29. Juli 2016 und dem 22. August 2016 geliefert. Bis heute wurden jedoch keine Crocs geliefert, von einer Kontaktaufnahme von Seiten des Verkäufers wegen Lieferverzuges o.ä. ist ebenfalls keine Spur.

Mein Papa hat diesem Verkäufer schon eine Nachricht gesendet, wo denn die Crocs bleiben würden. Er ist auch nicht der absolute Deutsch-Profi, von Anrede/Grußformel/Rechtschreibung etc. ganz zu schweigen. Der Verkäufer hat die Nachricht auch bis jetzt nicht beantwortet.

Nun komme ich ins Spiel ;). Ich habe in der Schule, in BWL, kürzlich gelernt, wie man sich bei Lieferverzug verhalten soll. Leider weiß ich nur, wie die Rechtslage in meiner Heimat Österreich aussieht. Da die Crocs zum Teil auch für mich bestimmt waren, möchte ich meinem Papa jetzt helfen, eine richtige Nachricht bzw. Mahnung an den Verkäufer zu senden.

Meine Fragen an euch:

Gilt in diesem Fall nun das österreichische oder das deutsche Recht?

Welche Paragraphen regeln die Bestimmungen zum Lieferverzug in Deutschland (bitte ausführlich, wenn möglich)?

Wie lange sollte man abwarten bzw. wie viele Nachrichten/Mahnungen an den Verkäufer versenden, bevor man rechtliche Schritte gegen ihn einleitet? Was ist in Deutschland üblich?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Liebe Grüße aus Österreich! :)

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Kueche wird 2+ wochen zu spaet geliefert, kann ich preis nachlass erwarten/vom kauf zurueck treten?

Hallo, ich habe vor einiger zeit eine kueche planen lassen und als liefer termin wurde mir die woche des 14.-18. Juli zugesagt. Ich muss hinzu sagen dass ich eigentlich eine etwas andere kueche wollte (farblich, griffe), aber der andere hersteller haette erst anfang August liefern koennen weshalb ich mich fuer diese entschied, die zudem preislich minimal teurer ausfiel. Nun kommt die kueche doch erst am 2. August bei mir an. Ich bin unter diesen umstaenden nicht bereit den vollen preis zu bezahlen da die dame die die kueche plante sich weder wie vereinbart vor ihrem urlaub bei mir meldete, noch mir bescheid sagte dass die kueche spaeter kommt und auch jetzt jegliche "schuld" auf andere schiebt da sie ja im urlaub war, sich aber jetzt nach ihrem urlaub auch nicht mal von selbst aus bei mir meldete. Die kueche kostet 2,700 Euro, ich habe eine anzahlung von knapp 700 Euro gemacht. Wie sieht es aus mit preis minderung, habe ich ein recht darauf wegen vertrags bruch? Wenn nicht, wuerde ich trotz allem gerne versuchen aus kulanz einen nachlass zu bekommen, was waere da meinerseits aus ein realistisches nicht unverschaemtes angebot, wie viel der restlichen 2,000 Euro sollte ich anbieten zu zahlen? Habe ich sofern mein angebot abgelehnt wird das recht auf ruecktritt vom kauf und bekomme meine anzahlung erstattet? Da ich unter diesen umstaenden dann wo anders eine kueche kaufen wuerde da ich diese wie gesagt bestellte weil sie innerhalb meines urlaubes geliefert worden waere (was ja nun hinfaellig war) und ich zudem sehr unzufrieden hier bin.

Danke im voraus.

Kaufvertrag, Preisnachlass, Lieferverzug
Betrug im Internet: Ware bezahlt, Verkäufer liefert nicht. Wer zahlt meinen Anwalt?

Ich bin Opfer eines Betruges im Netz. Die Ware habe ich bei einer Privatperson bestellt, es gab regen Schriftverkehr von beiden Seiten. Die Beweislage ist eindeutig. Der Käufer liefert nicht, kann die Ware nicht mehr liefern weil er diese irgendwem anderen einfach verkauft hat. Der verkäufer sagt eine Rücküberweisung zu, auch dieses schreibt er per SMS. Seit 1 Woche meldet er sich nicht mehr, nimmt extra die Anrufe nicht entgegen und liest zwar meine Mails (Empfangsbestätigung) aber antwortet nicht. Die Zahlung passierte als Vorüberweisung ohne PayPal und Käuferschutz. Alle Daten (Schriftwechsel) wurden gespeichert. Hinzu kommt das der Verkäufer eine falsche eigene Wohnadresse mitgeteilt hat, unter der er seit kanpp einem Jahr nicht erreichbar ist. Es muss ermittelt werden wo er jetzt wohnt oder sich aufhält. Die bisherigen Ergebnisse mit Vorrecherchen sehen gut aus, ich habe Kontaktwege gefunden, wie man den Betrüger greifen kann. Wer zahlt nun meinen Rechtsanwalt und wo schickt er die Forderung der Rücküberweisung hin? Und welche Schritte sind am geeignetsten in welcher Reihenfolge zu machen. Erst Polizei mit Anzeige und dann Rechtsanwalt oder umgedreht. Sollte ich mit einen der beiden Termine eher warten, aufgrund taktischer Zögerung um auch das Geld zurück zu bekommen. Denn soweit ich weiss, nützt ja allein die Anzeige nichts, jedenfalls bekommen ich allein dadurch ja nicht das Geld zurück. Schliesslich will ich ja auch mein Geld zurück, immerhin 1100 Euro!

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gericht, ermittlung, Täuschung, Lieferverzug

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